kann ich meinen Arbeitgeber wegen verschleppter Insolvenz anzeigen?

2 Antworten

Moin,

Ihr könnt gemäß § 273 BGB die Arbeit nach vorheriger Fristsetzung und Ankündigung einstellen.

Ihr könnt auch einen Gläubigerantrag nach § 14 InsO stellen.

paps1959  18.10.2013, 07:31

Kontakt zur Arbeitsagentur und Krankenkasse wäre noch zu empfehlen.

Suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Fordern Sie ihn auf, den ausstehenden Lohn zu überweisen. Setzen Sie eine Frist. Halten Sie Ergebnisse schriftlich fest.

Mehr Infos: http://www.insolvenz-ratgeber.de/der-arbeitgeber-zahlt-noch-nicht/2011/01/21/

klusi666 
Beitragsersteller
 22.10.2013, 16:20

Danke an alle für diese nützlichen Antworten. Mittlererweile hat die Firma am vergangenen Freitag Insolvenz angemeldet. Heute hatten wir nun endlich Betriebsversammlung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Wir bekommen nun 3 Monate lang das Insolvenzgeld über die Bundesagentur für Arbeit. Der Betrieb läuft weiter und es wird ein Investor gesucht der den Laden übernimmt, der muss nur die Aktiva übernehmen nicht die Passiva. Mal sehen was daraus wird.

Meinereiner67  18.10.2013, 11:34

Moin,

grade wg der so genannten Ausschlussfristen, würde ICH mir verspätete Lohnzahlungen nicht länger wie 2 Wochen gefallen lassen, und das auch höchtens ein einziges Mal.

Dass man als Malocher erst nach 2 ausgefallenen Lohnzahlungen die Leistung nach § 273 BGB zurückhalten dürfte ist absurd. - Welchem Banker o Vermieter will man das denn verklickern.?

Die 2 Lohnausfälle sind nur die Kriterien eine so genannten Arbeitnehmerseitigen fristlosen Eigenkündigung.

Unter den Voraussetzungen kriegt er beim AA keine Sperrzeit.

Für den Malocher ist es sogar wichtig, dass er bei Lohnausfall sofort und zügig reagiert.

Die Behörden und Ämter fühlen sich nämlich nicht zuständig, wenn der Antragsteller nicht ALLE Möglichkeiten ausgeschöpft hat.

Ich persönlich würde auch so weit gehen, dass ich die Regeln eines Unternehmerpfandrechtes, o. Vermieterpfandrechtes auf ein Arbeitsverhältnis übertrage.

D.H. Ich nehme Werkzeug, PC usw in mein "Gewahrsam".

Um mich dann nicht des Diebstahls o der Unterschlagung schuldig zu machen, teile ich dem Chef das natürlich mit.

Man darf damit das Unternehmen natürlich nicht vollständig lahm legen.

Ich denke, wenn der Chef nicht löhnt, kann der Knüppel, den der Malocher nimmt, nicht dick genug sein.

Wenn der Chef bei finanzielle Schwierigleiten das Gespräch sucht, gibt es nämlich reichlich Möglichkeiten, die zumindest teilweise die finanziellen Ausfälle der Malocher auffangen können.

Eine Möglichkeit wäre Kurzarbeit, oder auch ne so genannte Auffanggesellschaft.

Der finanziell angeschlagene Unternehmer muss nur das Gespräch mit Behörden und Kammern suchen.

Macht er das nicht und veräppelt die Belegschaft, würde ICH Gas geben.

Das bliebe sicherlich nicht dabei, dass ich irgendwelche Ereignisse schriftlich festhalte. - Ich will nicht Tagebuch führen, sondern Kohle.