Darf man die Arbeit bei einem Nervenzusammenbruch verlassen?

11 Antworten

Der Arbeitgeber hat für das körperliche und seelische Wohl seiner Angestellten zu sorgen.

Demnach ja, bei einem Nervenzusammenbruch darfst du theoretisch nach Hause gehen. Ob du zum krankschreiben zum Psychiater musst oder der Hausarzt reicht weiß ich leider nicht.

Aber! es spielt halt auch eine Rolle was du genau als Nervenzusammenbruch definierst. Ich schmeiß auch hin und wieder meine Nerven weg, aber dann mache ich 10 Minuten Pause und dann geht's wieder.

Wenn man aber eine klinische Panikattacke hat, ist das was anderes.

Man muss sich eben selbst gut kennen um entscheiden zu können wann es sinnvoll ist weiter zu machen, und wann es sinnvoll ist aufzuhören/nach Hause zu gehen.

Noobius 
Beitragsersteller
 07.07.2019, 19:01

Wie sieht es den mit Pausen aus? Wenn ich ne halbe Stunde Auszeit brauche, geht das einfach so? Also ich meine einen Zustand wo man nicht mehr klar denken kann, Schmerzen verspürt, sich total schwach fühlt usw., kein einfaches ich mag das jetzt aber nicht.

AJ006  07.07.2019, 19:26
@Noobius

Ja natürlich. Wenn du nicht arbeitsfähig bist, bist du nichts arbeitsfähig, Punkt. Und ein guter Chef wird das auch akzeptieren.

Nur leider leben wir nicht in einer perfekten Welt und nicht jeder Chef ist 100% perfekt, deshalb würde ich auf jeden Fall danach das Gespräch mit dem Chef suchen und ihm die Situation erklären.

Das ein Chef Arbeitsunfähigkeit nicht akzeptiert kann bei einem körperlichen Leiden genauso passieren, leider

wenn man nicht arbeitsfähig ist, egal ob wegen einer körperlichen oder psychischen erkrankung, dann kann man natürlich den arbeitsplatz verlassen.

wie man sich dann verhalten muss, kommt darauf an, wie der arbeitgeber es regelt. manche arbeitgeber erlauben, dass man eine krankmeldung erst nach 3 tagen bringt. manche arbeitgeber möchten sofort eine krankmeldung.

wenn man häufiger wegmöchte, und sei es auch nur für minuten oder stunden, dann sollte man sich krankschreibungen holen. sonst sieht es schnell so aus, als würde man krankfeiern. wobei ein arzt aber nicht für minuten oder stunden krankschreibt, sondern tageweise.

der arbeitgeber muss nicht alles akzeptieren, was krankheitsbedingt an ausfällen auftritt. es gibt die möglichkeit, dass er den arbeitnehmer kündigt.

der arbeitgeber darf auch sanktionieren, wenn ein arbeitnehmer gegen seine pflicht verstößt. das heisst nicht, dass der arbeitnehmer immer arbeiten muss. aber er muss sich z.b. krankschreiben lassen, wenn er krank ist - wer z.b. mehrmals am tag von der arbeit für ein paar minuten wegrennt, sollte sich wahrscheinlich eher krankschreiben, als wenig leistungsfähig bei der arbeit zu erscheinen. so nutzt man dem betrieb nicht unbedingt etwas. der arbeitnehmer muss auch bescheid geben, dass er den arbeitsplatz verlässt.

Noobius 
Beitragsersteller
 07.07.2019, 19:18

Das Problem ist denke ich bei "Psychisch-Kranken" Menschen, das diese oft viele Auszeiten brauchen. Jedes mal deswegen Krankschreiben lassen wäre auch doof, weil es teilweise ja nur Minuten sind. Aber wenn der Arbeitgeber kein Verständnis zeigt und man es nicht tut, kann er dann einen anscheinend schnell loswerden deswegen. Was man einerseits verstehen kann weil der Arbeitgeber Verluste hat, anderseits aber auch diskriminierend den Krankheiten gegenüber ist. Gibt es da Pflichten zum Ausgleich/zur Einigung?

Schokolinda  07.07.2019, 20:49
@Noobius

der arbeitgeber ist erstmal nicht in der pflicht, sondern der arbeitnehmer. der hat dafür zu sorgen, dass seine erkrankung behandelt wird, und ggf. kann er verschiedene anträge stellen z.b. um einen grad der behinderung (GdB) und/oder berufliche leistungsfähigkeit feststellen zu lassen.

was das verständnis des arbeitgebes betrifft: auf das ist schwer zu hoffen, wenn man selber nicht den vorgeschriebenen weg geht und sich rausnimmt zu sagen "krankschreiben lassen wäre doof". man zeigt damit dem arbeitgeber, dass eigentlich alles in ordnung ist, und überlässt es seiner fantasie, eine erklärung zu suchen.

mit diskriminierung hat das nichts zu tun- als kranker kriegt man sonderrechte oder sonderbehandlung nicht einfach so. man muss sie beantragen. alles andere wäre unfair- wie sollte denn ein arbeitgeber wissen, ob ein arbeitnehmer zurecht etwas von ihm verlangt? wie sollte der arbeitnehmer wissen, was ihm zusteht? das ist festgelegt und das wird mit einem antrag angestossen.

Noobius 
Beitragsersteller
 08.07.2019, 11:25
@Schokolinda

Also ein psychiatrisches Gutachten sollte ja als Beweisgrundlage vorliegen und das sollte der Arbeitsnehmer einleiten, das verstehe ich. Aber ich meinte jetzt, das wenn man eins hat, dann jedes mal, wenn man eine Auszeit brauch, direkt zum Arzt gehen und nicht mehr zur Arbeit erscheinen, vielleicht nicht der richtige Weg ist.

Schokolinda  08.07.2019, 12:55
@Noobius

ein psychiatrisches gutachten meine ich nicht. das geht einen arbeitgeber nichts an.

ich meine: GdB beantragen, ggf. rente oder teilerwerbsminderungsrente beantragen.

und ja: wenn man eine auszeit braucht, dann muss man die regeln einhalten und zum arzt gehen. alles andere ist dem arbeitgeber gegenüber unfair. der hat auch seine verpflichtungen.

deine formulierung ist auch widersprüchlich: einerseits ist die auszeit wichtig, andererseits nicht so wichtig, dass man sich an den arzt wendet. man kann von einem arbeitgeber kein verständnis erwarten, wenn man sich selber über die sachlage wohl im unklaren ist.

Noobius 
Beitragsersteller
 08.07.2019, 16:09
@Schokolinda

Sie ist nicht widersprüchlich. Nur wenn man sich niedergeschlagen fühlt wegen etwas, reicht oft eine Auszeit oder ein "Ausheulen" aus. Wenn man bei der Arbeit das Bein anstößt, reicht es ja auch oft aus dieses für ein paar Minuten zu schonen. Wenn es stark geschwollen ist natürlich nicht, aber auch im körperlichen Bereich gibt es ja genug Latenzzeiten, bis das automatisch weg ist ohne Arzt.

Ja wenn man Rente oder Behinderung beantragt, kann man ja gar nicht mehr dazuarbeiten bzw. kann direkt gefeuert werden oder gibt es da auch einen Schutz?.

Schokolinda  08.07.2019, 16:40
@Noobius

grad der behinderung GdB bringt schutz ab gewisser punktzahl.

und klar ist es ein widerspruch, den du jetzt nochmal verschärfst: wenn die auszeiten im beruf dermaßen sind, dass eine kündigung zu befürchten ist, dann ist das keine kleinigkeit mehr. man bekommt keine kündigung, weil man mal ausnahmsweise 10 min aufs klo geht und dort heult. oder mal ne schlechte phase von ein paar wochen hat. wenn man andauernd hier und da ein paar minuten auszeit braucht, dann ist die arbeitsleistung definitiv geschmälert. und das ist nicht etwas, was der arbeitgeber netterweise berücksichtigen muss. sondern das ist etwas, das der arbeitnehmer zu klären hat - braucht er einen GdB? braucht er eine reha? braucht er eine teilerwerbsminderungsrente? braucht er eine rente?

Noobius 
Beitragsersteller
 08.07.2019, 20:16
@Schokolinda

Das verstehe ich, habe ich mich ungünstig ausgedrückt. Ich meinte auch kurze seltene Aussetzer, keine regelmäßigen, die einen großen Schaden für das Unternehmen bedeuten und vor allem, nur dann wenn der Arbeitgeber informiert ist, über die Beeinträchtigung durch gdB/Gutachten etc., dann nicht nochmal zusätzlich zum Arzt zu gehen. Wenn das Bein regelmäßig wehtut muss man ja auch zum Arzt, geht aber wenn der Arbeitgeber es weiß ja nicht bei jedem Stechen wieder zum Arzt, wenn der Arzt sagt, es ist ganz normal, das es mal sticht. Anderseits stört es mich auch wenn man von "Behinderung" spricht, nur weil jemand sensibel ist und eben nicht mit z.B. Unfreundlichkeit klar kommt. Die Unfreundlichkeit ist da aus meiner Sicht eine Behinderung und nicht die Menschen, aber darum gehts jetzt nicht.

Schokolinda  08.07.2019, 20:51
@Noobius

na ja, da muss man sich entscheiden, wie schwerwiegend man sein eigenes problem einschätzt: entweder ist es schwer und man braucht deswegen irgendeine form von entgegenkommen - dann muss man sich um GdB bemühen. oder es ist eben nicht schwer und dann kann man auch keine hilfen in anspruch nehmen.

dein standpunkt ist, so scheint mir: wasch mich, aber mach mich nicht nass.

Wer hier fragt, was passiert wenn..., der hat das auch vor.

Noobius 
Beitragsersteller
 07.07.2019, 18:59

Vor haben einen Nervenzusammenbruch zu kriegen? Es geht mir um das wenn, weil ich dazu im Internet nichts gefunden habe. Auch wenn ich zugebe sensibel und anfällig zu sein, aber bewusst bestimmt nicht.

Judith171  07.07.2019, 19:04
@Noobius

Nobius, ich will dir bestimmt nicht Unrecht tun, aber hier scheint jeder zu sensibel und anfällig zu sein. Ist das die neue Generation?

Noobius 
Beitragsersteller
 07.07.2019, 19:29
@Judith171

Die Statistiken bezüglich des Leidensdruckes der Generation steigen und auch der Umgang mit "Stress" ist einer anderer heute, das stimmt schon. Dafür ist aber auch denke ich der Druck höher geworden.

Ist es aber deswegen gerechtfertigt und sinnvoll einen weiter arbeiten zu lassen, der mit seinen Nerven am Ende ist, Schmerzen verspürt wenn auch nicht organisch sichtbar und nicht mehr klar denken kann? Leute von damals die ein dickes Fell haben, sind ja wahrscheinlich auch nicht mehr so anfällig, weil sie eben schon viel schlechteres erlebt hatten. Trotzdem ist es nicht gerechtfertigt, wie teilweise heute mit den Menschen umgegangen wird und der gute Ton verloren geht.

Bei einem wirklichen Zusammenbruch werden wohl eher die Kollegen einen Arzt rufen. Wenn du noch überlegen kannst, ob du weiterarbeiten musst und dieses noch für auch nur ansatzweise möglich hältst, dann hattest du vermutlich keinen.

Noobius 
Beitragsersteller
 07.07.2019, 19:08

Naja es gibt viele die verdecken es solange, bis es eben zu einer Situation kommt, wo der Notarzt kommen muss. Warnzeichen und mildere Nervenzusammenbrüche durch psychosomatrische Attacken, allgemeine Schwächegefühle und Traurigkeit werden dann ignoriert. Aber die meine ich eigentlich, also nicht erst wenn man komplett bewusstlos wird.

cas65  07.07.2019, 19:11
@Noobius

Dann hängt es wohl maßgeblich mit von der Tätigkeit ab. Schon aus Unfallschutzgründen muss man selber einschätzen, ob man noch arbeitstüchtig ist oder eine Gefahr wird für sich und andere. Ansonsten hilft sicher ein Gespräch mit dem Vorgesetzten - im Zweifel halt eine Krankschreibung. Einfach so abhauen wäre wohl eher ungünstig. "Allgemeine Schwächegefühle und Traurigkeit" alleine dürften wohl eher nicht ausreichen.

Wenn Du beispielsweise den Laden zusammenschreist oder andersweitigen Kundenkontakt hast, ist dem Chef sicher lieber, dass Du schnell den Arbeisplatz verlässt.

Noobius 
Beitragsersteller
 07.07.2019, 19:12

Bei explosiven Sachen mit Kunden wie Schreianällen aufjedenfall. Teilweise auch bei implusiven Sachen wo dann die Kunden durch z.B. Traurigkeit und Weinen abgeschreckt werden. Aber gerade bei Jobs wo man nichts mit Kunden direkt zu tun hat, fällt das dann wohl nicht so auf.