Ermittlungsverfahren wegen Betrugs nach § 263 Strafgesetzbuch
Hallo,
ich habe im letzten Jahr zwei Monate unrechtmäßig Geld vom Arbeitsamt bekommen ( insgesamt 782€) , die ich nun zurück zahlen muss.
Nun habe ich ein Ermittlungsschreiben wegen des Verdachts einer Straftat vom Hauptzollamt bekommen und weiß gar nicht was ich machen soll.
In dem schreiben habe ich nun die Möglichkeit mich zu äussern ,weiß aber nicht ob das richtig und gut ist . Ich habe nicht aus kriminellen Absichten gehandelt sondern zu dem Zeitpunkt aus Hilflosigkeit , da mein Arbeitgeber die Löhne unregelmäßig gezahlt hat und ich meine renchungen bezahlen musste, in erster Linie meine miete ( der Arbeitgeber hat dann auch einige Monate später Insolvenz angemeldet und ich den job verloren ).
Nun habe ich angst verurteilt zu werden , soweit ich weiß wird betrug recht hart bestraft .
Was kann / soll ich tun ?
5 Antworten
Wegen 782,- euro gibt es, selbst wenn Du Dich wirklich schuldig gemacht haben solltest, keine unbedingte Freiheitsstrafe verhängt.
Geldstrafe, eventuell wenn es schlimm kommt 6 Monate auf Bewährung.
da mein Arbeitgeber die Löhne unregelmäßig gezahlt hat und ich meine renchungen bezahlen musste,
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ich gehe mal davon aus, dass Du die Arbeitsaufnahme nicht angzeigt hast ... wusstest Du da schon, dass der Arbeitgeber unregelmäßig zahlt? Geld für geleistete Arbeit bekommt man doch immer erst nachträglich (außer man ist Beamter)
am besten zeigst Du Dich reuig, gibst alles zu und erstattest so schnell wie möglich den überzahlten betrag oder verienbarst zumindest eine Ratenzahlung ....
ich hatte vor es dem Amt mitzuteilen…nachdem ich am 2. Arbeitstag von den Mitarbeitern erfahren habe das die löhne teilweise mit 6 Wochen Verspätung gezahlt werden habe ich aus Panik nichts gemeldet .
Aber kann es nicht sein das sie mir dann vorsätzlichen betrug vorwerfen ? Ist dann nicht schon ne Gefängnisstrafe drin ?
Geh mal zur öffentlichen Rechtsberatung. Die ist kostenlos.
Viel Glück!
Mit den 700 zuviel gezahlten Euro haste ja auch sicherlich genug zu tun, die zurückzuzahlen.. Ich würde einfach mal fragen und denen Deinen Fall schildern.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Super!
Du bekommst auf alle Fälle, nachdem du dich geäußert hast, eine Straffanzeige . Darin wird eine Geldstrafe stehen, plus zurückzahlen der zu Unrecht erhaltenem ag. Wenn du dich äußerst das du die Tat begangen hast, wird dies in deinem speziellen Fall strafmildernd sich auswirken.
Die Strafanzeige liegt schon längst vor - daruafhin wird die Anhörung durch das Hauptzollamt veranlasst (wie bei der Polizei) der Vorgang wird so oder so (ob man sich äußerst oder nicht) der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann wie es weitergeht, ob Anklage erhoben wird, ein Strafbefehl erlassen werden soll oder gegen Auflagen eingestellt wrid etc.
Von was Lebst du?
ich arbeite .
nein ,leider nicht .
Auf alle FälleSchuldig bekennen, weil Offensichtlicher Betrug vorliegt
danke, aber ist das nicht nur für sozial schwache Bürger. Ich arbeite im moment wieder vollzeit , schicken die mich dann nicht weg ?