Firmen-Laptop bei Insolvenz des Arbeitgebers zurückbehalten oder aufrechnen?

3 Antworten

Eigentlich ist es doch offensichtlich: Man kann keine Dinge verkaufen, die einem nicht gehören.

Das gilt auch in der Insolvenz. Ihr AG hat Ihnen das Laptop als Arbeitsmittel überlassen. Nach der Rechtsprechung ist ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers an den Sachen des Arbeitgebers generell ausgeschlossen, da der Arbeitnehmer nur sog. Besitzdiener des Arbeitgebers im Sinne von § 855 BGB ist.

Dass sich der Insovlenzverwalter noch nicht bei Ihnen gemeldet hat, kann daran liegen, dass er üblicherweise wochen- oder monatelang damit beschäftigt ist, die Verhältnisse und Papiere des insolventen Unternehmens zu prüfen. Haben Sie ich beim Insolvenzverwalter schon nach dem Insolvenzgeld bzw. der Insolvenzgeldvorfinanzierung erkundigt?

Mehr Infos für Arbeitnehmer zur Arbeitgeberinsolvenz: http://www.insolvenz-ratgeber.de/insolvenzarbeitgeber/lohnforderung-in-der-insolvenz/lohnrueckstaende/

Ein Zurückbehaltungsrecht ja.

Verkaufen um an sein Geld zu kommen, nein.

Am besten selbst Verbindung zum Insolvenzverwalter aufnehmen.

Hallo, der Laptop gehört grundsätzlich dem Arbeitgeber und ist auf Verlangen dem Insolvenzverwalter zur Verfügung zu stellen damit diese Massetauglich verwertet werden kann. Wenn Du den Laptop vorher veräußerst machst Du dich strafbar und Schadenersatzpflichtig. Warte bis der Insolvenzverwalter sich bei dir meldet. Beste Grüße Peter