Kann ich meinen 2. namen aus meiner Geburtsurkunde entfernen lassen?

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Eine Suchmaschine hätte dir folgendes geliefert:

"Anträge zur Durchführung von öffentlich-rechtlichen Namensänderungsverfahren können Sie nur bei der Gemeinde stellen, in der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Das deutsche Namensrecht ist durch die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Das heißt bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung, aber auch Namenserteilung nach neuer Sorgerechtsbegründung, nachträglicher Bestimmung eines Ehe- oder Doppelnamens usw. bietet das Bürgerliche Gesetzbuch vielfältige namensrechtliche Möglichkeiten. Für die Bearbeitung dieser Erklärungen oder Anträge ist das Standesamt zuständig. Auch Erklärungen zum Namen von Spätaussiedlern, Flüchtlingen oder Vertriebenen nimmt das Standesamt entgegen. Das gilt auch für eingebürgerte Personen, die zur Schreibweise oder Aussprache ihrer Namen oder den Wegfall von Besonderheiten, die sich durch das ausländische Namensrecht ergeben, sogenannte Angleichungserklärungen abgeben können.

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie dient dazu im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen. So zum Beispiel bei anstößigen, lächerlichen Namen, nach Einbürgerung bei ausländischen Namen und deren Besonderheiten, bei Familiennamen von Pflegekindern usw.

Der bloße Wunsch, einen anderen Namen führen zu wollen, etwa weil er nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt, ist kein wichtiger Grund. Seinen Namen buchstabieren zu müssen, ist dem Bereich Unannehmlichkeit zuzuordnen und ebenfalls als wichtiger Grund für eine Namensänderung nicht anzusehen. Auch dürfen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung die durch das Bürgerliche Gesetzbuch gezogenen Grenzen des Namensrechts nicht umgangen werden. Vor Antragstellung sollte daher immer ein Beratungsgespräch geführt werden.

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich bei Vornamen zwischen 2,50 Euro bis 255,00 Euro, bei Familiennamen zwischen 2,50 Euro bis 1022,00 Euro. Die Gebühren werden nach dem Verwaltungsaufwand berechnet."

Denke 'mal über einen Künstlernamen nach. Ich kennen einen Klaus-Detlef, der sich jetzt Claudio nennt, das sollte dein Problem lösen.

shouya 
Beitragsersteller
 14.11.2010, 13:56

danke schön :)

Soviel ich weiß kann man bei der Heirat sich einen neuen namen zulegen oder den vorhandenen ändern oder welassen.gilt meine ich für vor und zunamen

Jorgfried  14.11.2010, 13:46

Du kannst nur den Nachnamen des Partners annehmen oder dranhängen.

ab 18 kannst du dir fast jeden namen zulegen,aber die geburtsurkunde kann man einfach nicht ändern(legal).

shouya 
Beitragsersteller
 14.11.2010, 13:39

kostet das geld? wie und wo muss ich das beantragen?

Das geht nur wenn der Name selbst ehrverletzend oder sonst irgendwie ganz schlimm klingt. Die von dir genannte Begründung kann ih nachvollziehen, aber die wird nie akzeptiert. Lass ihn stehen und benutze ihn nicht.

shouya 
Beitragsersteller
 14.11.2010, 13:46

wenn er nicht auf jedem verdammten dokument stehen würde, auf jeder bank und kreditkarte, und auf allem was in irgendeiner form offiziell ist, dann wäre das kein problem...das bescheuerte ist nämlcih, da ist noch dieser bindestrich, daher darf ich ihn rechtlich nicht weglassen -.-

dann musst du zum standesamt gehen. dort kann man auch seinen namen ändern lassen.