Namensänderung aufgrund von Stalking und negativen Assoziationen
Liebe Experten, ich bräuchte euren Rat und eure Erfahrungen zum Thema Namensänderung. Nehmen wir einmal folgende Situation an:
Person A hatte eine "nicht so schöne Kindheit", welches sie Person B zu "verdanken" hat. Vor über 10 Jahren hat Person A den Kontakt zu Person B abgebrochen und seither nie wieder von sich aus Kontakt gesucht. Dieses hat Person B nicht akzeptiert. Person A wurde zunächst mehrfach aufgesucht, Dritte wurden ausgefragt (teilweise bedrängt), Telefonnummer wurde rausgefunden und immer wieder angerufen. Person B zog mehrfach um und fühlte sich dann auch relativ sicher, da außer Telefonanrufen, die allesamt nicht angenommen wurden, und Ausfragen einer dritten Person nicht mehr viel zu befürchten war. Ab und an hat Person B "Geschenke" bei einer dritten Person abgegeben. Diese "Geschenke" können u.U. als Drohung aufgefasst werden könnten. Nun hat aber Person B Person A nach fast 13 Jahren wieder aufgespürt und auch einen Brief geschrieben (dessen Inhalt aber zunächst harmlos ist). Dennoch bleibt es dabei: Person A möchte endlich abschließen und keinen Kontakt mehr zu Person B. Keine Anrufe, keine Briefe, keine Geschenke, kein Ausfragen Dritter, kein Hinterherspionieren, keine "Überraschungsbesuche".
Nach 13 Jahren sieht Person A nur noch eine Namensänderung als mögliche Lösung an. Zudem hat Person A schon immer ein schlechtes "Verhältnis" zu ihrem Vornamen gehabt, da er von Person B ausgesucht wurde und sie damit nur negative Assoziationen verbindet, nicht aber sich selbst als Person. So kam es auch, dass sie sich im Freundes - und Bekanntenkreis schon seit ein paar Jahren mit einem anderen Vornamen vorstellt und auch mit diesem angesprochen wird.
Fragen:
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Ist es unter diesen Umständen möglich, seinen Vor- und Zunamen amtlich ändern zu lassen? Wenn ja, darf man sich den Namen selbst wählen oder muss es, zumindest was den Zunamen angeht, ein Name sein, der mal im Familienstammbaum vorkam?
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Ist es unter diesen Umständen möglich, nur seinen Vornamen ändern zu lassen und den Familiennamen zu behalten? Wenn ja, darf man sich den Vornamen selber aussuchen?
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Ist es unter diesen Umständen möglich, sich zu seinem Vornamen einen zweiten Namen geben zu lassen, sodass man dann diesen Zweitnamen als Rufnamen verwenden kann? Dies würde zwar ein "Untertauchen" erschweren, aber immerhin könnte Person A zwar den negativ besetzten Vornamen tragen, hätte aber auch endlich einen neutralen Vornamen, der sie nicht ständig auf Person B "stößt".
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Angenommen, eine Namensänderung wäre möglich, werden dann auch Urkunden wie Schul- und Abschlusszeugnisse nachträglich mit dem neuen Namen versehen? Und wie teuer kann eine Namensänderung in den Varianten 1-3 sein?
Dass dies hier natürlich KEINE Rechtsberatung ist, ist mir klar, aber eure Meinungen/Erfahrungen interessieren mich :) Vielen Dank! Natasha
4 Antworten
Die Namesaenderung ist an sehr enge Grenzen gebunden. Sehr wahrscheinlich wird eine komplette Namensaenderung nicht moeglich sein. Unabhaengig davon wird ein Umzug unabginglich, wenn Person B die Person A bereits wieder aufgespuert hat nuetzt auch keine Namensaenderung ohne Umzug etwas. Eine Aenderung des Vornamens koennte moeglich sein. Alte Urkunden (Zeugnisse etc.) werden natuerlich nicht geaendert. Es wird ueber die Namensaenderung eine neue Urkunde ausgestellt, diese ist dann eine Ergaenzung zur urspruenglichen Geburtsurkunde. Bei Namensaenderung kannst Du den neuen Vorname mit leichten Einschraenkung freiwaehlen, der neue Vorname darf auch aus mehreren Einzelnamen mit oder ohne Bindestrich bestehen. Namensaenderung hat damals 100 DEM gekostet, duerften heute vielleicht 50 EUR sein. Doch, ob die Behoerde die Begruendung zur Namensaenderung akzeptiert ist, ist eine behoerdliche Ermessensfrage. https://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbid=777563&vbmid=0
Verstehe ich richtig, dass die Entscheidung darüber, letztlich die zuständige Behörde bzw. der jeweilige Sachbearbeiter zu treffen hat? Ja, durchaus bei mir war die Sachbearbeiterin ganz nett. Sie fragte erst einmal nach dem Grund. Dann sagte sie das wird so nicht ganz akzeptiert, ich muesste es schon so und so begruenden, gab mir ein Antragsformular mit Zusatsblatt fuer die Begruendung. Doch bei Deiner Argumentation hast Du nicht die besten Chancen, vor allem wenn Du den kompletten Namen aendern willst. Ein Gutachten ist nicht erforderlich, jedoch eine stichhaltige Begruendung denn durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge geweckt werden. Ob Du die Namensaenderungsurkunde in Kopie beifuegst oder nur im Lebenslauf beide Namen (aktuellen und Geburtsname) angibst bleibt Dir ueberlassen. http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/BJNR000090938.html
Als ehemaliger Sachbearbeiter kann ich dir einen ähnlichen Fall schildern, wie ich den gelöst habe: Eine Frau wurde von ihrem geschiedenen Mann bedroht und ihr nach dem Leben getrachtet (polizeiliche Ermittlungen liefen). Um sicher zu sein, musste sie komplett "untertauchen". Ich nahm einen Antrag auf Namensänderung auf, dann meldete sie sich polizeilich an eine ausländische Anschrift ab. In diesem Falle blieb ich dennoch für die Namensänderung zuständig, stellte ihr Urkunden über Änderung des Familiennamens und des Vornamens aus; als Wohnsitz erschien darin die ausländische Anschrift. Damit wechselte sie in Deutschland ihren Wohnsitz und meldete sich dort als vom Ausland kommen wieder an. Solange sie sich nicht selbst verrät, wird niemand nachvollziehen können, wo die Frau geblieben ist, nicht einmal das (bisherige) Einwohnermeldeamt! Ob dein Sachbearbeiter bei der Behörde einen solchen "Deal" mitmacht, der legal ist, musst du mit ihm abklären. In meinem Fall war nur der einzige "Schwachpunkt", dass die Frau sich nie an dem angegebenen, frei erfundenen ausländischen Wohnort aufgehalten hat. Bei der Wahl des neuen Vor- und Zunamens bist du völlig frei, nur beim Familiennamen darf es sich nicht um einen sog. "Sammelnamen" handeln wie z.B. Müller, Meier, Schulz o. ä. Auch bei der Gebührenfestsetzung spielt es keine Rolle, wie viele Buchstaben der neue Name hat oder geändert wurden.
Man kann seinen Vor- als auch Nachnamen ändern lassen, allerdings muß dazu ein wichtiger Grund vorliegen. Ob da die "Flucht" vor den Erzeugern/ Eltern ausreicht weiß ich nicht. Solltest du mal bei der entsprechenden Behörde nachfragen. Nein - schon vorhandene Urkunden etc. werden nicht geändert.
Lieben Dank für deine Antwort. Nun, es ist ja nicht nur eine "Flucht", es ist ja auch ein Schutz. Für Leib, Leben und auch für die Psyche. Wenn man 13 Jahre verfolgt wird, hört der Spaß irgendwann auf. Zudem kommt ja der Punkt, der negativen Assoziation, noch hinzu, sprich, das Trauma oder wie immer man das nennen will.
Weißt du das mit den Urkunden ganz sicher oder ist es eine Vermutung? Denn wie soll man sich mit einem Zeugnis, ausgestellt auf Hans Müller, später als Otto Müller oder gar als Otto Schulz bewerben? Da fällt man ja schon bei der Bewerbung negativ auf. Aber eine Namensänderung macht ja keiner zum Spaß ...
Für einen weiteren Umzug solltest Du Dich außerdem beim Einwohnermeldeamt wegen einer Auskunftssperre erkundigen. Sollten bisher keine juristischen Schritte eingeleitet worden sein, so sieht es hierfür allerdings nicht sonderlich gut aus http://www.stalking-justiz.de/handlungsmoglichkeiten-fur-betroffene/was-kann-man-selbst-unternehmen/#Auskunftssperre
Lieber Fred,
vielen Dank für deine umfassende Antwort. Verstehe ich richtig, dass die Entscheidung darüber, letztlich die zuständige Behörde bzw. der jeweilige Sachbearbeiter zu treffen hat? Also dass es bei gleicher Sachlage von Stadt zu Stadt unterschiedlich ausfallen könnte? Kannst du noch etwas zu den leichten Einschränkungen bei der möglichen Namenswahl erzählen? Also dass Namen wie bspw. Jesus in Deutschland tabu sind, ist mir bekannt. Gibt es außerhalb dieser Tabus noch andere Richtlinien?
Dass der komplette Name geändert wird, scheint mir als Laien natürlich auch unwahrscheinlich. Aber selbst die Zufügung eines zweiten Vornamens, den man ja dann als offiziellen Rufnamen führen könnte (?) wäre ja eine Erleichterung, wenn man mit seinem Namen nur negative Empfindungen verbindet. Es liegen quasi 2 unterschiedliche Gründe vor, die zum Wunsch der Namensänderung führten.
Hast du selbst einmal eine Namensänderung vorgenommen? Wenn ja, brauchtest du dafür ein spezielles Gutachten? Und wird dann die "Namensänderungsurkunde" bei jeder Bewerbung beigelegt? Das wäre ja dann doch etwas unangenehm ... hast du diesbezüglich Erfahrungen? Lieben Dank dir! Natasha