Namensänderung aufgrund von Stalking und negativen Assoziationen

4 Antworten

Die Namesaenderung ist an sehr enge Grenzen gebunden. Sehr wahrscheinlich wird eine komplette Namensaenderung nicht moeglich sein. Unabhaengig davon wird ein Umzug unabginglich, wenn Person B die Person A bereits wieder aufgespuert hat nuetzt auch keine Namensaenderung ohne Umzug etwas. Eine Aenderung des Vornamens koennte moeglich sein. Alte Urkunden (Zeugnisse etc.) werden natuerlich nicht geaendert. Es wird ueber die Namensaenderung eine neue Urkunde ausgestellt, diese ist dann eine Ergaenzung zur urspruenglichen Geburtsurkunde. Bei Namensaenderung kannst Du den neuen Vorname mit leichten Einschraenkung freiwaehlen, der neue Vorname darf auch aus mehreren Einzelnamen mit oder ohne Bindestrich bestehen. Namensaenderung hat damals 100 DEM gekostet, duerften heute vielleicht 50 EUR sein. Doch, ob die Behoerde die Begruendung zur Namensaenderung akzeptiert ist, ist eine behoerdliche Ermessensfrage. https://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbid=777563&vbmid=0

Natasha777 
Beitragsersteller
 21.04.2014, 16:26

Lieber Fred,

vielen Dank für deine umfassende Antwort. Verstehe ich richtig, dass die Entscheidung darüber, letztlich die zuständige Behörde bzw. der jeweilige Sachbearbeiter zu treffen hat? Also dass es bei gleicher Sachlage von Stadt zu Stadt unterschiedlich ausfallen könnte? Kannst du noch etwas zu den leichten Einschränkungen bei der möglichen Namenswahl erzählen? Also dass Namen wie bspw. Jesus in Deutschland tabu sind, ist mir bekannt. Gibt es außerhalb dieser Tabus noch andere Richtlinien?

Dass der komplette Name geändert wird, scheint mir als Laien natürlich auch unwahrscheinlich. Aber selbst die Zufügung eines zweiten Vornamens, den man ja dann als offiziellen Rufnamen führen könnte (?) wäre ja eine Erleichterung, wenn man mit seinem Namen nur negative Empfindungen verbindet. Es liegen quasi 2 unterschiedliche Gründe vor, die zum Wunsch der Namensänderung führten.

Hast du selbst einmal eine Namensänderung vorgenommen? Wenn ja, brauchtest du dafür ein spezielles Gutachten? Und wird dann die "Namensänderungsurkunde" bei jeder Bewerbung beigelegt? Das wäre ja dann doch etwas unangenehm ... hast du diesbezüglich Erfahrungen? Lieben Dank dir! Natasha

Fred4u2  21.04.2014, 18:28
@Natasha777

Verstehe ich richtig, dass die Entscheidung darüber, letztlich die zuständige Behörde bzw. der jeweilige Sachbearbeiter zu treffen hat? Ja, durchaus bei mir war die Sachbearbeiterin ganz nett. Sie fragte erst einmal nach dem Grund. Dann sagte sie das wird so nicht ganz akzeptiert, ich muesste es schon so und so begruenden, gab mir ein Antragsformular mit Zusatsblatt fuer die Begruendung. Doch bei Deiner Argumentation hast Du nicht die besten Chancen, vor allem wenn Du den kompletten Namen aendern willst. Ein Gutachten ist nicht erforderlich, jedoch eine stichhaltige Begruendung denn durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge geweckt werden. Ob Du die Namensaenderungsurkunde in Kopie beifuegst oder nur im Lebenslauf beide Namen (aktuellen und Geburtsname) angibst bleibt Dir ueberlassen. http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/BJNR000090938.html

Als ehemaliger Sachbearbeiter kann ich dir einen ähnlichen Fall schildern, wie ich den gelöst habe: Eine Frau wurde von ihrem geschiedenen Mann bedroht und ihr nach dem Leben getrachtet (polizeiliche Ermittlungen liefen). Um sicher zu sein, musste sie komplett "untertauchen". Ich nahm einen Antrag auf Namensänderung auf, dann meldete sie sich polizeilich an eine ausländische Anschrift ab. In diesem Falle blieb ich dennoch für die Namensänderung zuständig, stellte ihr Urkunden über Änderung des Familiennamens und des Vornamens aus; als Wohnsitz erschien darin die ausländische Anschrift. Damit wechselte sie in Deutschland ihren Wohnsitz und meldete sich dort als vom Ausland kommen wieder an. Solange sie sich nicht selbst verrät, wird niemand nachvollziehen können, wo die Frau geblieben ist, nicht einmal das (bisherige) Einwohnermeldeamt! Ob dein Sachbearbeiter bei der Behörde einen solchen "Deal" mitmacht, der legal ist, musst du mit ihm abklären. In meinem Fall war nur der einzige "Schwachpunkt", dass die Frau sich nie an dem angegebenen, frei erfundenen ausländischen Wohnort aufgehalten hat. Bei der Wahl des neuen Vor- und Zunamens bist du völlig frei, nur beim Familiennamen darf es sich nicht um einen sog. "Sammelnamen" handeln wie z.B. Müller, Meier, Schulz o. ä. Auch bei der Gebührenfestsetzung spielt es keine Rolle, wie viele Buchstaben der neue Name hat oder geändert wurden.

Man kann seinen Vor- als auch Nachnamen ändern lassen, allerdings muß dazu ein wichtiger Grund vorliegen. Ob da die "Flucht" vor den Erzeugern/ Eltern ausreicht weiß ich nicht. Solltest du mal bei der entsprechenden Behörde nachfragen. Nein - schon vorhandene Urkunden etc. werden nicht geändert.

Natasha777 
Beitragsersteller
 21.04.2014, 16:05

Lieben Dank für deine Antwort. Nun, es ist ja nicht nur eine "Flucht", es ist ja auch ein Schutz. Für Leib, Leben und auch für die Psyche. Wenn man 13 Jahre verfolgt wird, hört der Spaß irgendwann auf. Zudem kommt ja der Punkt, der negativen Assoziation, noch hinzu, sprich, das Trauma oder wie immer man das nennen will.

Weißt du das mit den Urkunden ganz sicher oder ist es eine Vermutung? Denn wie soll man sich mit einem Zeugnis, ausgestellt auf Hans Müller, später als Otto Müller oder gar als Otto Schulz bewerben? Da fällt man ja schon bei der Bewerbung negativ auf. Aber eine Namensänderung macht ja keiner zum Spaß ...