Was ist eine Namensgestaltende Erklärung?
Zusammenhang: Vorrangig ist zu prüfen, ob die erstrebte Namensänderung durch eine namensgestaltende Erklärung nach dem bürgerlichen Recht erzielt werden kann. In diesen Fällen ist das Standesamt zuständig.
2 Antworten
Bevor ein Antrag auf eine Namensänderung aufgrund des Gesetzes über die Änderung von Vor- und Familiennamen aufgenmmen wird, soll geprüft werden, ob das Problem nicht durch eine Maßnahme nach dem Personenstandsrecht oder durch eine andere Erklärung beim Standesamt gelöst werden kann. Bitterkraut hat diese aufgelistet.
Das hab ich gefunden:
U.a. stehen folgende namensgestaltende Erklärungsmöglichkeiten zur Verfügung:
(siehe auch unter Namensgebung)
Erklärung zum Ehenamen,
Erklärung zum Partnerschaftsnamen,
Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen,
Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung einer Ehe,
Namenserteilung,
Einbenennung,
Namenserklärungen gemäß § 94 Bundesvertriebenengesetz,
Angleichung von Namen nach Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).
Eine darüber hinausgehende Namensänderung ist nur möglich nach dem „Gesetz über die Änderung von Vornamen und Familiennamen“, wenn eine Person mit ihrem bestehenden Namen Schwierigkeiten hat, die hinzunehmen nicht zugemutet werden kann. Sie hat Ausnahmecharakter und ist immer eine Einzelfallentscheidung. Ein wichtiger Grund ist vom Antragsteller darzulegen. https://norderstedt.de/Familie-Freizeit/Familie/Kindertagesst%C3%A4tten/Namens%C3%A4nderung-%C3%B6ffentlich-rechtlich-.php?object=tx,1917.1754.1&ModID=10&FID=1917.237.1&NavID=1087.261&La=1&ort=
Da bedeutet, dass man erklären muß, warum man einen bestimmten Namen anehmen will. Welchen (rechtlichen) Bezug man dazu hat. Oder welchen sonstigen wichtigen Grund man hat.