Kann ich als Erwachsene noch nachträglich den Geburtsnamen meinen Mutter annehmen?
Im Internet gibt es zwar Informationen zur Namensgebung bei Heirat/Scheidung, bei der Geburt... Bei mir ist das ganze jedoch komplizierter:
Seit meiner Geburt hat meine Mutter den Nachnamen meines Vaters angenommen und ich daher auch. Obwohl meine Eltern immer noch verheiratet sind und auch nicht vorhaben sich zu trennen/scheiden, denkt meine Mutter darüber nach wieder ihren Mädchennamen anzunehmen. Ist das möglich nach 20 Jahren? Und ist es mir dann auch möglich ihren Namen anzunehmen (,obwohl ich ihn nie besessen habe und meine Mutter zu meinen Lebzeiten auch nicht mehr und ich mittlerweile volljährig bin)? Ist es mir eigentlich auch möglich den Mädchennamen meiner Mutter anzunehmen, sollte sie sich doch entscheiden ihren Namen nicht zu ändern, also kann ich so heißen wie die Familie meiner Mutter auch wenn meine Mutter nach wie vor den Nachnamen meines Vaters hat?
Aufgrund eines wichtigen Ereignisses/einer Änderung in unserem Leben, wäre es einfach ganz praktisch/sinnvoller den Namen anzunehmen, ich habe aber keinen dringenden Grund (wie Trennung, Streit etc.).
Wäre prima, wenn sich jemand da auskennt. Danke :)
4 Antworten
Mir wurde mal im Bürgerbüro gesagt, ich soll doch einfach in der Stadt beim Standesamt anrufen wo ich geboren wurde. Da ist es durch aus möglich den Mädchennamen meiner Mutter anzunehmen und diesen dann in meine Akte einschreiben zu lassen. Jedoch ist das mit Kosten verbunden. Wie hoch das weiß ich nicht, da ich noch immer nicht dazu gekommen bin.
Wenn ihn deine Mutter ändert darfst du es nicht automatisch auch. Jede Person braucht sehr trifftige Gründe um seinen Namen zu wechseln ansonsten nicht möglich.
Hm, ja, das habe ich in einem anderen Forum auch gerade gelesen. Scheint als wäre da bei mir leider nichts zu machen. Trotzdem danke für die Antwort! :)
Ein Anruf beim örtlichen Standesamt - und schon weißt du Bescheid.
Ja, das kannst und darfst du ganz sicher. Vorsichtshalber sprich bitte bei deinem zuständigen Standesamt deswegen vor.
Wenn man so gar keine Ahnung hat, muß man hier nicht antworten.