Kann ich den Nachnamen meiner Mutter annehmen?
Hallo,
meine Mutter möchte sich nach 13 Jahren Getrennt-Lebens nun endlich von meinem Vater scheiden lassen und dann wieder ihren Mädchennamen annehmen. Ich würde auch gerne ihren Namen annehmen, denn 1. möchte ich keinen ausländisch klingenden Nachnamen mehr (Bewerbung, etc.) 2. möchte mein Vater mich nicht mehr als seine Tochter und ich will daher auch seinen Namen nicht 3. kann niemand den Namen aussprechen; viele machen sich darüber lustig 4. gibt es nur eine Familie auf der Welt, die diesen Namen trägt, und manche Familienmitglieder, obwohl mir persönlich unbekannt und in einem anderen Land lebend, werfen ein weniger gutes Licht auf unseren Teil der Familie.
Reichen diese Gründe aus, um eine Nachnamensänderung zu beantragen? Und mit welchen Kosten muss ich ggf. rechnen (Änderung an sich, Personalausweis,...)?
Danke im Voraus.
6 Antworten
Die Gründe, welche du selbst genannt hast, reichen m. E. aus für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Da du volljährig bist, gibt es keine Beteiligten i. S. des NamÄndG, niemand muss dem Antrag zustimmen (Vater oder Mutter), höchstens deren Anhörung, mit der deine Begründung zur Namensänderung untermauert wird! Voraussetzung ist jedoch, dass die Ehe deiner Eltern rechtskräftig geschieden ist und deine Mutter wieder ihren Geburtsnamen angenommen hat. Die Gebühren liegen (in BW) zwischen 2,50 und 1000 € und orientieren sich gewöhnlich am Einkommen, an der Wichtigkeit und am Aufwand für das Verfahren. In deinem Fall wirst du mit 200 - 400 € rechnen müssen.
Macht einen Termin beim Notar, der kann euch alles erklären
Notar ist teuer - erst mal zum Amt gehen, ist zwar manchmal bischen nervig, aber wenigstens kostenlos.
Du brauchst nur die Zustimmung deiner Mutter sowie deines Vaters. Dann kannst du deinen Namen in den Namen deiner Mutter ändern.
Ja klar geht das. Da soll sie mal beim Bürger-Meldeamt vorbeischauen.
Bei der Mutter geht das ,bei dir jedoch nicht.
Grundsätzlich kann man immer eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen (ob dem stattgegeben wird, ist natürlich eine andere Sache), es ist nur die Frage, wieviel man dafür zahlen will/kann. Aber in deinem Fall, müsste auch das möglich und halbwegs bezahlbar sein.
Generell nicht??? Ich sollte vielleicht noch hinzufügen, dass ich 20 Jahre alt bin.