Namensrecht (mit Adelstitel)
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Angenommen, ich würde mit Nachnamen Müller heißen und würde eine Tochter von Frau von der Leyen heiraten. Dürfte ich dann den Namen "von der Leyen" annehmen, oder ist das nicht möglich? Denn soweit ich weiß, dürfen Adelsnamen nur von Mann zu Frau weitergegeben werden. Oder ist der Name "von der Leyen" gar nicht adelig?
Anderes Beispiel: Ich heiße immer noch Müller und heirate die Tochter von Herrn zu Guttenberg. Darf ich dann den Namen annehmen, oder könnte ich sogar "Müller zu Guttenberg" / "zu Guttenberg-Müller" heißen?
Woher erkenne ich eigentlich, ob ein Name adelig ist? Steht da immer ein von oder zu? Denn ein Freund von mir heißt mit Nachnamen Solms zu Laubach, aber überall steht nur Solms. Daher könnte niemand wissen, dass er adelig ist, stimmts?
6 Antworten
Müller zu Guttenberg klingt wie Graf Meyer von San Remo und würde deshalb so auch nicht erfolgen. Es ist auch kaum anzunehmen,daß eine Adlige bei einer solchen Namensposse mitmachen würde. Deshalb sind adlige Namensübertragungen auf Bürgerliche recht selten.
Zu der dritten Frage, der Solms,..........vornehmes Understatement!
das weiß ich nicht, aber du kannst z.b. in Hamburg wohnen, und dann nach Argentienen auswandern und dich dann Hans von Hamburg nennen
weil du in Argentinen (z.b.) deinen Namen ändern kannst in was du willst, also auch nach dem Ort aus dem du kommst. Haben nach dem Krieg sehr viele Auswanderer gemacht.......
Seltsam... aber irgendwie auch witzig :D
Frage 1: Du wirst den Namen deiner Frau annehmen können.
Frage 2: DIe kann ich dir tatsächlich nicht beantworten... :(
Frage 3: Es gibt den Gotha, ein Buch sog. Handbuch des Adels, wo die meisten, nicht alle, adligen Familien drin stehen. von und zu usw können Adelsprädikate sein, aber nicht alle... Adelstitel dagegen lassen auf Adel schließen ( Freiherr, Graf, Prinz usw.).
Seit 1919 sind Adelsprädikate und Titel Namensbestandteile. Aufgrund des neueren Namensrechts kann bei einer Heirat ein Familienname gewählt werden,somit auch ein adliger Name.Heiratet ein Bürgerlicher eine Adlige, so kann er deren Namen und auch Titel annehmen und auch diesen Titel geschlechtsspezifisch anpassen lassen - also z.B. anstatt Gräfin dann Graf. Er wird dadurch aber nicht adlig. im Adelsregister heißt dies dann Bürgerlicher mit einem Adelsnamen. Auch die Kinder sind nicht adlig, da Adel nur im Mannesstamm weiter gegeben wird. Die Adelsprädikate "von" und "zu" sind ein Indiz für adlige Abstammung aber nicht grundsätzlich. Im Norddeutschen sind Familiennamen mit einem "von" existent, obwohl deren Träger nicht adlig sind. Ein Adelstitel läßt aber wohl auf einen Adligen schließen bis auf die o.e. Ausnahmen bei Heirat oder Adoption (Kaufadoptionen). Die adligen Familien sind im Gotha bzw. im Adelsregister gelistet.
Die Adelsprädikate und alles, was damit zusammenhängt haben in Deutschland keinen gesetzlichen Stellenwert mehr. Das heißt, dass ein "adliger" Name eben nur ein Name ist. Und daraus folgernd kannst Du selbstverständlich Ihren Namen annehmen oder aus beiden einen Doppelnamen bilden.
zu Laubach ist ein "adliger" Name, weil er die Herkunft im Namen trägt. Zu Guttenberg wäre auch so ein Fall. Aber ein Anzeichen für Adel gibt es heute wohl nicht mehr. Siehe von Anhalt...
Ist das dein Ernst?
Wieso kann ich mich denn nach meinem Wohnort benennen lassen?