Kann ich meine ex-frau zum kauf meines immobilien anteils zwingen?
Ich habe zusammen mit meiner ex-frau eine wohnung. Der mieter zieht zum monatsende aus. Sie hat sich per e-mail dazu bereit erklärt immobilie zuverkaufen und mich beauftragt alles in die wege zuleiten. Daurauf hin habe ich einen markler mit dem verkauf beauftragt. Jetzt hätte wir einen käufer aber nun hat sie sich gegen den verkauf entschieden. Kann ich sie zum kauf meiner 50% der wohunung zuwinger? Muss sie die markler gebühren zahlen? Wie werden die anwaltskosten geteilt?
4 Antworten
Pech gehabt, da hilft nur der Anwalt. Entscheidend ist, ob die mail vor Gericht bestand hat und wie lange sie von ihrem Vorhaben zurück treten kann.
Kurzum: Nein. Möglich sind nur eine Einigung, ein gemeinsamer Verkauf oder als letztes Mittel eine Zwangsversteigerung zur Auseinandesetzung der Gemeinschaft. Die muss gerichtlich eingeklagt werden.
Hier kann aber dann jeder bieten. Großes Risiko und oft mit großem Verlust verbunden.
Manchmal kann man einen Menschen zu seinem Glück zwingen. Aber in Ihrem Fall geht es natürlich nicht. Welche Vereinbarungen haben Sie bei dem Vertrag mit dem Makler geschlossen? In der Regel wird eine Provision für den Makler fällig, wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Dies ist hier nicht der Fall. In den meisten Maklerverträgen wird vereinbart, dass der Käufer eines Objekts dann die Provision zu zahlen hat. Wenn Sie allein den Vertrag mit dem Makler abgeschlossen haben, sind auch nur Sie dem Makler gegenüber verpflichtet, nicht Ihre Ex-Frau. Also mal in den Maklervertrag schauen!
Wenn er alleine den Vertrag abgeschlossen hat wäre dieser sogar ungültig da die Ex in diesem Fall ebenfalls Miteigentümerin ist und Ihre unterschrift ebenfalls für den Maklervertrag erforderlich ist.
Lg
sei froh, daß du die los bist... zwingen wirst du sie nicht können, die kosten muß sie tragen