Ist eine Maklergebühr fällig, wenn der Erstkontakt ohne Makler efolgt ist?
Hallo,
ich möchte eine Immobilie verkaufen. Kurz nach dem ich einen Makler beauftragt habe, ist ein potenzieller Käufer "A" auf mich zugekommen.
Ich gab ihm ein paar allgemeine Infos und verwies ihn aber an den Makler. Der Makler hat uns nun mitgeteilt, dass er demnächst die Vermittlung dieses Objektes einstellt, da der von mir gewünschte Mindestpreis nicht erzielbar sei.
Wenn ich jetzt die Immobilie an Verkäufer "A" doch verkaufen würde, wäre dann eine Maklerprovision an den Makler fällig.
Käufer "A" ist mit dem Makler im Objekt gewesen und hat uns über den Makler ein Angebot gemacht.
Vielen Dank
4 Antworten
Ja, in dieser Situation wird die Gebühr fällig, da Euer Vertrag noch gültig ist.
Die meisten Maklerverträge schließen eine parallele Eigenvermarktung oder einen weiteren Makler von vornherein aus, um soclhe Diskussioen zu vermeiden.
Auch wenn der Makler zum 31.12.2018 auf eigenen Wunsch die Vermittelung beendet?
Der Teufel steckt vermutlich wie immer im Detail.
Ich verknüpfe mal die Fakten:
Kunde A ist auf dich zugekommen, alles Weitere wie Objektbegehung und Abgabe des Angebotes lief über den Makler.
Deinen Mindestpreis wollter er wohl nicht zahlen, sonst wäre es wohl da schon zum Verkauf gekommen, die Maklergebühren obendrauf.
Dein Makler möchte das Ganze nun einstellen, da er wohl zu dem Mindestpreis die Immobilie nicht los wird, er dann langfristig nur Zeit (=Geld) reinsteckt, ohne Gegenleistung.
Die Maklerprovision wird bei erfolgreicher Vermittlung inklusive Vertragsabschluss fällig.
Wenn du nun nachträglich deine Immobilie an A zum vorherigen und zunächst ablelehnten Gebot verkaufst, so sehe ich darin den Versuch, den Makler zu umgehen, obwohl er daran beteiligt war und du ihn zu diesem Zwecke bestellt hattest.---- Aber wie eingangs geschrieben: vermutlich kommt es dabei auf jjedes winzige Detail an, ob die Maklergebühr bezahlt werden muss oder nicht.-----
Wenn der Makler die Vermittlung einstellt, und du ab dann eigenständig deine Immobilie offerierst, dann ist er bei zukünftigen potentiellen Haauskäufern raus und es fälllt definitiv keine Provision an.
Und hierüber findet man übrigens auch Immobilienkäufer, die die gesparte Maklerprovision (oder einen Teil davon) lieber direkt auf ihr Angebot drauf setzen:
Dir viel Erfolg beim Verkauf.
Moin,
was für eine Art Mäklervertrag habt ihr denn geschlossen? Mit Nachweis der Gelegenheit oder Vermittlung?
Du versuchst den Makler zu umgehen, das wird nichts.
Seine Provision ist fällig wenn er vermittelt hat. Da hat er auch nach ende des Auftrags.
An Fremde die er nicht vermittelt kannst du verkaufen wie du willst
Der Makler beendet den Vertrag zum 31.12.2018.
Ich versuche nicht den Makler zu umgehen. Zumal die Gebühr vom Käufer bezahlt wird. Ich versuche herauszubekommen was passiert, wenn wir das Objekt, nach Vertragsende, auf eigene Faust verkaufen können und unser Nachbar das Objekt kauft.