Scheidung: Darf man eine Immobilie an minderjährige Kinder übertragen?
Die Scheidung mit meinem fast Ex-Mann steht an. Er will unsere zwar noch verschuldete aber super vermietete (Miete fast so hoch wie die Kreditrate) Wohnung in München übernehmen und dafür einen "grosszügigeren" Unterhalt zahlen. Ich habe Angst davor dass er sie verkaufen will um die Schulden seiner nächsten Immobilie, die er für seine neuen Freundin gekauft hat, zu mindern. Ich will dass unsere Wohnung unseren gemeinsamen 3 Kindern erhalten bleibt (vl. zieht ein Kind da später ein oder sie haben eine Start-Hilfe duch die Miete). Ich wollte ihn bitten die Wohnung an die Kinder zu übertragen. Ist so was möglich? Welche Rechte oder Pflichten haben dann die Kinder? Welche Rechte oder Pflichten hat er als Vater bzw wir als Eltern? Muss man einen Notartermin machen um an so eine Onfo zu kommen?
11 Antworten
Ich bin noch Miteigentümerin, dh er kann die Immobilie nur dann verkaufen wenn ich sie ihm übertrage. Er sagt aber wenn ich nicht aussteige wird er mir nur den Mindestunterhalt zahlen, was für die 3 Kinder in München definitiv zu wenig ist. Ursprünglich war in Gespräch dass die Kinder die Immobilie erben falls ihm was passiert. Ich habe nur Angst dass er die Immobilie verkaufen will, dann sichert diese Regelung die Kinder nicht ab. Ausserdem kann er jederzeit sein "grosszügiges" Angebot bzgl. Unterhalt zurücknehmen weil er sich seit Jan. selbständig gemacht hat - da kann man bekannterweise einiges "schön rechnen lassen"
Ein guter Anwalt macht das. Es sind ja auch seine Kinder und das Wohlergehen der Kinder wird ihm wohl auch am Herzen liegen. Immer sachlich bleiben und versuchen ihn davon zu überzeugen, dass er zum Wohle seiner Kinder handeln sollte.
Tja, er versucht halt Druck auszuüben, der Böse aber auch! Mit etwas Clevernes wird es Ihrem Anwalt schon gelingen ihn aufzuweichen!
Hier geht es um Deine Zukunft und die Zukunft deiner Kinder. Du solltest hier wirklich fachmännischen Rat beim Anwalt oder Notar einholen und dich rechtlich absichern durch Verträge.
ich würde sagen, dass dies möglich ist - man kann sein Erbe ja auch dem Enkel od sonstwem überschreiben(bin KEIN Fachmann). Wenn Dein Mann das aber nicht will, dann hast Du Pech gehabt, es sei denn, die Whg. gehört auch Dir, dann kann er nicht alleine entscheiden. Redet ihr nicht mehr zusammen? Mußt ihm klarmachen, dass trotz neuer Freundin, die Kinder noch immer existieren u dass man deren Zukunft absichern MUSS. Er ist doch der Vater od nicht? Will er nicht auch das Beste für seine eigenen Kids? Mehr Unterhalt.... u wenn die Kids über 18 max. 25 Jahre alt sind, muß er gar nix mehr zahlen und dann? Falls in deren Leben nicht alles so läuft, hätten sie zumindest ein Dach über dem Kopf!
Thema verfehlt! 6 - setzen!!!
Unbeding einen Termin bei einer Rechtsberatung machen, die kennen sich da ganz speziell aus
Einen Notar braucht ihr da auf jeden Fall. Es ist sicher immer möglich den Kindern eine Immobilie zu vererben, auch wenn sie noch minderjährig sind.Bis zum 18. Lebensjahr wird ein unabhängiger Vertreter (Notar oder Rechtsanwalt) die Rechte und Pflichten wahrnehmen, da die kids ja noch nicht geschäftsfähig sind. Sobald die Kids 18 Jahre alt sind können sie selbst entscheiden. Man kann dan notariell beglaubigen und hieb- und stichfest machen. Allerdings hat dann ausser dem Kindern später keiner mehr irgendwas zu melden, das diese Immobilie angeht. Und wer zahlt die Raten, wenn dann noch Schulden übrig sind. All das muss geklärt werden, ich würde den Kindern keine Schulden hinterlassen. Also ab zum Anwalt und klären.