Hat Makler (mündlicher Auftrag) Provisionsanspruch, wenn Käufer durch Info Anderer gefunden wird?
Wir haben vor 8 Monaten einen Makler beauftragt, einen Mieter o. Käufer für eine Immobilie zu finden. Der Auftrag erfolgte mündlich ohne Vertrag und weitere Bestimmungen. Es gab mehrere Ortstermine und auch eine Aufnahme in das Internetangebot des Maklers. Nach 6 Monaten Leerstand haben wir vor den Sommerferien angekündigt, einen anderen Makler zu beauftragen, wenn kein kurzfristiger Erfolg sichtbar sei. Jetzt hat jemand aufgrund einer Information eines Miteigentümers Interesse an einem Kauf bei uns direkt bekundet. Wir kannten uns vorher nicht und er hatte auch nie Kontakt zum Makler. Kann der Makler gegen uns als Verkäufer einen Provisionsanspruch geltend machen, wenn der Verkauf klappt?
6 Antworten
Der Makler bekommt (meines Wissens nach) nur dann seine Provision wenn er einen Mieter gefunden hat. Meldet sich jmd direkt an den Vermieter ohne Kontakt mit dem Makler zu haben oder durch seine geschaltete Anzeige den Vermieter kontaktiert hat besteht kein Provisionsanspruch des Maklers
also mehrere Dinge. Ein Vertrag hat sehrwohl bestanden. Auch der mündliche Auftrag ist ein Vertrag, wenn er dem zustimmt. Wenn er nicht schriftlich festgehalten wurde, ist es nur nicht so leicht, dies nachzuweisen, aber offenbar wollt ihr es ja auch nicht abstreiten.
Dann hat der Markler natürlich einen gewissen Anspruch auf eine Provision für seine Bemühungen, die er ja in der Tat angestellt hat. Nur eine Curtage oder Vermittlungsgebühr kann er dann nicht verlangen.
Ansonsten hängt es übrigens auch davon ab, was ihr darmals genau vereinbart habt. Habt ihr darmals schon eine Frist festgelegt, bis wann die Immobilie verkauft worden sein soll? Falls nicht, könnt ihr ohne dessen Zustimmung ihm nicht einfach den Auftrag wieder entziehen. Da es nicht an ihm liegt, daß er den Auftrag nun nicht beenden kann, kann ich mir gut vorstellen, daß er es euch ganz in Rechnung stellt.
Also ich an eurer Stelle, würde mir mal genau aufschlüsseln lassen, wie seine Berechnung zustande kommt und würde dann nur die wirklich erbrachten Leistungen zahlen. Den Rest soll er einklagen, wenn er sich erfolg verspricht.
Richtig! Der Kommentar von Mismid ist richtig. Makler werden grundsätzlich nur nach Provision bezahlt und die ist nur fällig wenn sie den Mieter/käufer gebracht haben und es zu einen Vertragsabschluss kommt. Alles andere ist Quark, so kann man sich auch Geld in die Tasche organisieren.
wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, dann ist das shcon mal gut
wenn der Interessent schriftlich bezeugt, dass er mit dem vermeintlichen Makler nichts zu tun hatte, ist es noch besser
und beides zusammen dürfte ausreichen..aber allzu weit lehne ich mich da mal nicht raus..
Lächerlich! Mit diesem Makler nicht mehr reden. Die Nichtrücktrittsklausel ist sowohl AGB-rechtswidrig wie auch formunwirksam (Verfügungsverpflichtungen über Grundstücke und Immobilien müssen notariell beurkundet werden). Ausserdem kannst Du natürlich immer selbst einen Käufer finden, ohne dass der Makler Anspruch auf Provision hat (Landgericht Flensburg vom 18.6.2006). Wenn die Makler versuchen Dir in ihren AGB was anderes vorgaukeln ist dies äusserst grenzwertig! Ich würd mir - weil mir das zu blöd wäre - nicht die Zeit nehmen, diesen Makler bei der Aufsicht anzuzeigen, aber natürlich NICHT ZAHLEN.
Der Maklervertrag kann ja zu Stande gekommen sein, jedoch mangels Nachweis-/Vermittlungsleistung der Provisionsanspruch aber scheitern.
ein Makler wird nur nach Provison bezahlt und nicht für Aufwendungen, wenn seine Arbeit nicht zum Ziel führt!!! Wenn man in Laden geht und sich wegen eines Fernsehers beraten läßt bekommt der Verkäufer auch keine Beratungsgebühr wenn man den Fernseher nicht kauft. Das ist nur bei Anwälten so - die muß man immer bezahlen - egal was für ein Müll sie erzählen und es sogar falsch war