Kann ich es Ultraleichtflugzeugen und ähnliches verbieten über meinem Haus zu fliegen?

8 Antworten

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Hallo mein Freund,

ich als angehender Hobbypilot kann das überhaupt nicht nachvollziehen. Erstens, muss eine Sicherheitsmindesthöhe von mindestens 500 Fuß über Orten, und 1000ft bei Überlandflügen eingehalten werden. Das entsprechen ca 150 und 300m. Während meiner jetzigen Ausbildung, habe ich gelernt das Überfliegen von Orten weitgehend zu vermeiden. Zudem liegt die Lärmgrenze eines Ultraleichtflugzeuges bei 60DB aus einer bestimmten Entfernung. Das ist in etwa Zimmerlautstärke, bei laufendem Fernseher. Ich habe eher das Gefühl, dass du absolut hysterisch darauf reagierst und ziemlich übertrieben hast. 20m Höhe ist extrem fahrlässig und Ultraleichtflugzeuge sind neben Segelflugzeugen die leistesten Fluggeräte überhaupt.

Nimm mir meine Antwort nicht böse, aber vielleicht solltest du mal abklären lassen, ob diese Sicherheitsmindesthöhe von 150m wirklich eingehalten wird.

Versuche dich mit den anderen Anwohnern/Nachbarn zusammen zu tun. Sammelt Unterschriften etc. und versucht es erstmal auf dem Rathaus. Versucht zu erwirken, dass die nicht mehr ueber den Wohngebieten fliegen duerfen. Sollte alles nichts nutzen, dann muss doch ein Rechtsanwalt her! Es kann ja nicht sein, dass man Sonntags ausspannen moechte und ueber sich solchen Laerm erdulden muss. Da werden Kindergaerten geschlossen, weil es Anwohnern zu laut wird und bei Sportflugzeugen sollte es erlaubt sein....eine Frechheit. Ich wuerde auch um meine Ruhe kaempfen! Wuensche euch viel Glueck!

Nein, kannst Du nicht!

Der Luftraum gehört nicht zu Deinem Eigentum!

Und Du kannst es nicht verbieten!

Oder versuche es mal mit einer Eingabe beim Petitionsausschuss des dt. Bundestages, falls Du überhaupt weißt, was das ist!

Du stehst im Urlaub bestimmt auch jeden morgen um halb vier auf, um Dein Handtuch auf eine Liege zu legen!

Nordmann21 
Beitragsersteller
 06.09.2011, 15:42

Du stehst im Urlaub bestimmt auch jeden morgen um halb vier auf, um Dein Handtuch auf eine Liege zu legen!

wie kommst du bitte auf solche eine begründung und hälst mir vor sowas zu machen! mein Urlaub hat hiermit nix zu und etwas freundlich kann man auch antworten

turalo  06.09.2011, 16:23
@Nordmann21

Vielleicht nicht wirklich freundlich, aber durchaus höflich.

Sowas ist im Luftverkehrsgesetz geregelt; zuständig ist das Regierungspräsidium ( auch Landesverwaltungsamt genannt.