Muss ich meinem Vermieter von Katzenschwangerschaft erzählen?
Guten Tag,
Ich wohne in einem Haus mit meinem Vermieter, was nicht wirklich günstig für mich ist. Ich darf laut ihm auch Katzen halten. Ich habe insgesamt 2 weibliche Katzen und eine von denen ist jetzt trächtig geworden. Muss ich meinem Vermieter davon erzählen? Könnte er mich deswegen abmahnen? Darf er sowas verbieten?
Mfg
4 Antworten
Das kommt darauf an, was du mit dem Wurf vorhast: Die Duldung, zwei Katzen zu halten ist widerruflich erteilt unf gilt eben nur für zwei Tiere.
Im Ergebnis darf er Abschaffung der Katzenjungen verlagen und dir jederzeit grundlos, also auch deswegen n. Maßgabe d. § 573a I 2 BGB kündigen :-O
Die Kitten dürfen AFAIK erst nach ihrer mehrwöchigen Entwöhung von der Mutter getrennt werden. Entweder nimmt deine Mutter sofort die Katzenfamilie auf oder der VM kann dir wg. vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsach entweder jedwede Katzenhaltung widerrufen oder dir nach fruchtlosem Abschaffungsverlangen fristlos kündigen, soweit keine befrsitite, vorübergehende Genehmigung der beiden Neugeborenn erteilt wäre.
Richtigerweise besteht hingegen kein erleichtertes Kündigungsrecht n. § 573a BGB.
Wenn du Katzen halten darfst, dann ist das so, fertig. Er hat ja keine Obergrenze im Mietvertrag festgehalten oder? Ich glaube das geht auch garnicht. Entweder sagt der Mieter ja zu Katzen/Haustieren oder nein. Natürlich darf er was gegen Tiermessis unternehmen, da dies ins Tierschutzgesetz fällt. Aber nichts gegen dich, nur weil deine Katze Babys bekommt.
Daran stimmt leider garnichts: Die Duldung gilt nur für diese beiden, nicht einmal eine anderes als eines der beiden Tiere und ist widerruflich erteilt. Und im selbstbewohnten ZFH muss der VM nicht einmal begründen, warum der Katzenfreudin kündigt, nur eine drei Monate längere Kündigungsfrist einhalten.
Dann muss der Vermieter das so auch im Vertrag festlegen. Soviel ich weiß muss der Vermieter klar sagen ob Haustiere erlaubt sind oder nicht, und ich dächte selbst dann gibt es noch Schlupflöcher. Kleintiere zum Beispiel kann ein Vermieter garnicht verbieten. Sollte ich hier völlig falsch liegen darfst du mich selbstverständlich korrigieren.
Ich hab auch so einen Fall. Mein Vermieter sagte mir dass große Hunde verboten sind (kleine sind erlaubt). Im Mietvertrag steht von Haustieren allgemein überhaupt nichts.
Mir ist es egal. Ich schaffe mir keinen Hund an. Doch theoretisch könnte er nix machen falls ich es doch tue, weil er schriftlich nichts festgehalten hat. So jedenfalls mein Informationsstand...
Doch theoretisch könnte er nix machen falls ich es doch tue, weil er schriftlich nichts festgehalten hat.
Das ist falsch. Der Leitentscheid höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH VIII ZR 168/12) hat grds. festgelegt, dass eine fehlende Bestimmung, selbst ein unwirksames Tierhaltungsverbot keinen Freibrief für ungenehmigte Haltung von Hund oder Katze hergibt.
Kleintiere, soweit kein Gift- oder Ekeltiere, dürfen hingegen in geringer Anzahl und geeigneten Behältnissen erlaubnisfrei gehalten werden.
Hunde und Katzen eben nur mit vorheriger Zustimmung. Diese Duldung ist widerruflich erteilt und gilt nur für dieses Tier; der Halter dürfte nicht einmal ein verstorbenes ungefragt ersetzen, sondern bräuchte eine erneute Genehmigung.
Die Gehmigung muss abgewogen und nachvollziehbar die widerstreitenden Interessen berücksichtigen; ein von dir vermutetes apodiktisches Generalverbot ist mindestens in Formularmietverträgen unwirksam vorgegeben.
Die entscheidende Frage ist, ob der Vermieter selbst bei erlaubnisfreien Kleintieren wg. eine Tierhaarallergie deren Abschaffung verlangen kann, gerade weil er die Anschaffung nicht reglementieren durfte.
Das würde ich analog der für die Genehmigung gebotenen Abwägung der widerstreitenden Interesse dann bejahen, wenn es der Halterin nicht gelänge, die erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen eines Tierhaarallergikers wirksam zu unterbinden.
Ok. Ich hab was dazu gelernt. Mit diesen Gesetzen bin ich nicht vertraut. Meinem Vermieter ist es zum Glück völlig egal was ich in meiner Wohnung halte oder mache. Nur ein Hund würde auffallen.
ja du kannst Ärgerr bekommen, denn dann hast du nicht nur 2 gestattetet Tiere, sondern es kommen noch die ganzen Welpen dazu. Dies ist meist nicht im Sinne eines Vermieters. Zu dem Vemehren von weiteren nicht gebrauchten Kitten , da muss man ja auch nicht mehr zu sagen.
Ja musst du entsorgen oder ihm sagen sonst kann er dich rausschmeißen
Ganz gescheit bist du nicht, oder? Wie kann man bei einem Tier von entsorgen reden?
Ja, bei der Müllabfuhr, einfach wenn die weggucken, morgens um 7 hinten in den ASP Truck reinschmeissen
Du bist ein ganz besonders dummer Troll. Ein unwichtiges kleines Würstchen.
Das ist mein voller Ernst. Bei solchen Themen, besonders bei Katzen oder Hunden, ist es wichtig Ernst zu bleiben und Verständnis zu zeigen. Ich habe nur versucht euch weiterzuhelfen und eure Seele zu reinigen.
Verständnis zeigen, in dem du schreibst, Katze (oder die Jungen) entsorgen? Das ist tierschutzwidrig und illegal.
Ich würde User hier entsorgen, die sich einen Spaß machen (und dann noch von vollem Ernst schreiben), die so etwas schreiben. Dann auch noch bei einer Fragestellerin wie dieser.
Nochmal, hier ging es um Leben und da ist von Entsorgen schreiben, schlimmer als unterste Schublade.
Jap, ich weiß wo das Problem liegt, deine Seele ist sehr Schwarz. Schreib mich Privat an, dann können sir sie wieder ins Reine bringen
Lieber entsorgen, als die Chinesen das Fiech essen lassen
Bei deinem Kommentar vor 2 Tagen hast du auch das Komma vor "schlimmer", anstatt vor "als" gesetzt
Okay, ich ergänze. Du möchtest ein trollender Witzbold sein. Mein Komma habe ich ganz bewusst da hingesetzt, wo du es entdeckt hast.
Deine Anmachsprüche, von wegen schwarzer Seele, kannst du dir sparen. Du bist hier schneller als User entsorgt, als du dir vorstellen kannst. (Etwas, wo man von Entsorgen tatsächlich schreiben darf).
Och Kind. Versteh endlich, dass wir deine Seele reinigen müssen. Was du alles gemacht hast, dass sie so schwarz geworden ist, möchte ich nicht wissen.... Aber heyy, immerhin bin ich doch da😊
ENTSORGEN???
Wieso bist du dir da so sicher?
Kein Vermieter mag mehr als zwei Katzen
Ich habe nicht vor den Wurf zu behalten, es werden wahrscheinlich auch nur 2 Kitten, die ich meiner Familie abgeben will. Ich wusste nicht, dass er die Erlaubnis widerrufen darf :o
Bezüglich des Paragraphen habe ich gelesen: "Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf." Das trifft nicht auf mich zu, da in dem Gebäude insgesamt 4 Wohnungen vorhanden sind :o Also darf er mir nicht kündigen, oder?