Kann ich einer Kündigung durch den Vermieter mit meiner Kündigung zuvorkommen?
Folgendes: Vermieter plant meine jetzige Wohnung als Eigenbedarf für seine Tochter zu nutzen. Da ich aber ab dem 01.07.2017 ein Haus renoviert habe, möchte ich davor nicht unbedingt nochmals umziehen. Ich habe Bedenken das er zum 31.12.2016 oder auf Ende März 2017 kündigt. Meine Idee: ich kündige jetzt zum 30.06.2017 und komme einer Eigenbedarfskündigung zuvor. Wäre sowas rechtlich wasserdicht und möglich?
3 Antworten
Der Vermieter plant Dir wegen Eigenbedarf für seine Tochter zu kündigen.
Zum 31.12.2016 kann er Dir eh nicht mehr kündigen.
Ist seine Kündigungsfrist 6 Monate, weil Du schon 5 Jahre aber noch nicht 8 Jahre dort wohnst, geht das im Moment frühestens zum 31. Januar 2017.
Wohnst Du aber schon 8 Jahre dort beträgt seine Kündigungsfrist 9 Monate. Danach wäre aktuell eine Kündigung frühestens zum 30. April 2017 möglich.
Wie kommst Du darauf das Du 6 Monate Kündigungsfrist hast?
Für Mieter beträgt diese, egal wie lange sie dort wohnen, 3 Monate.
Eine vertraglich vereinbarte längere Kündigungsfrist wäre unwirksam.
Kann ich einer Kündigung durch den Vermieter mit meiner Kündigung zuvorkommen?
In diesem Fall sein.
Das ginge nur wenn wenn sich durch Deine Kündigung die Vertragsbindung verkürzt.
Angenommen der Vermieter kündigt Dir jetzt zum 31.01.2017, dann könntest Du zum 31.10., 30.11. oder 31.12.2016 kündigen.
Da ich aber ab dem 01.07.2017 ein Haus renoviert habe, möchte ich davor nicht unbedingt nochmals umziehen.
Das wäre ein anerkannter Grund der Eigenbedarfskündigung (erfolgreich) zu widersprechen.
Stimmt. Ich meinte natürlich 3 Monate. Er hat 6 Monate.
Wie lange hast du denn Kündigungsfrist? Wenn dies z.B. drei Monate sind, muß dein Vermieter eine Kündigung zum 30.06.2017 überhaupt nicht akzeptieren.
Dann muß der Vermieter eine Kündigung zum 30.06.2017 nicht akzeptieren.
Es wäre aber ein Zeichen von mir, dass ich eh raus möchte aber eben nicht zu seinem Termin. Brächte mir das nicht einen Vorteil?
Ich sähe keinen Vorteil darin. Das Beste wäre meiner Ansicht nach, du würdest ganz offen mit deinem Vermieter sprechen und ihm mitteilen, daß du zum 01.07.2017 ausziehen möchtest. Wenn du normalerweise ein gutes Verhältnis mit ihm hast, wird er die Eigenbedarfskündigung nicht so legen, daß du zwischendurch nochmals eine andere Wohnung brauchst.
Gutes Verhältnis ist übertrieben. Er hat das Haus gekauft und nutzt nun den Garten vom Alteigentümer. Er hat ohne meines Wissens und ohne zu fragen angefangen in meinem Keller ein WC zu installieren. Das habe ich durch Zufall entdeckt und ihm das Betreten meines Kellers untersagt. Ebenfalls war es für ihn am Anfang selbstverständlich durch meinen Hausgang in den Kellerraum zu gehen. Der Hausflur wird laut Mietvertrag eigentlich von mir alleine genutzt. Er nimmt es also mit meinen Mieterrechten nicht so genau.
Verstehst Du mein Problem.
Schon! Sehe aber momentan auch keine richtige Lösung, außer dass du das auf dich zukommen läßt. Wenn er kündigt, könnte er ja momentan dies nur auf 31.01.2017 machen. Vielleicht könntest du das ja dann noch ein wenig rausziehen, weil du "keine Wohnung findest"! Eventuell könntest du ja auch schon ein wenig früher in das renovierte Haus rein.
ja , kannst du machen und sogar eine gute idee.. er wird für die monate dazwischen eine lösung für seiner tochter finden müssen
Ich habe 6 Monate Kündigungsfrist
Dann muß der Vermieter eine Kündigung zum 30.06.2017 nicht akzeptieren.
Es wäre aber ein Zeichen von mir, dass ich eh raus möchte aber eben nicht zu seinem Termin. Brächte mir das nicht einen Vorteil?
Ich habe 6 Monate Kündigungsfrist
Wie kommst Du darauf? Die gesetzliche Kündigungsfrist, unabhängig von der Wohndauer, für Mieter beträgt 3 Monate. Ist vertraglich eine längere vereinbart ist das schlicht unwirksam.
Eine Kündigung muß nicht akzeptiert werden.
Ich habe 6 Monate Kündigungsfrist