Kann ich eine genommen Urlaubstag für einen Liefertermin in Rechnung stellen?
Hallo zusammen,
ich habe heute einen Liefertermin gehabt. (Küche sollte angeliefert werden) Mir wurde die Uhrzeit zwischen 9 Uhr und 15 Uhr angegeben. So musste ich mich von der Arbeit freistellen lassen (Urlaubstag nehmen)
Nun hatte ich um 12 Uhr mal nachgefragt ob die Lieferung stattfinden wird oder ob es Probleme gibt. Darauf hin gab es die Auskunft das es noch dauern würde und die Lieferung kommen würde. Nun habe ich Zwischenzeit um 16 Uhr noch mal. Abgerufen und gefragt was nun los sei. Aussage am Telefon die kommen noch.
Ich habe dem ganzen eine Chance gegeben und weiter gewartet bis um 17 Uhr der Anruf kam und die Lieferung abgesagt wurde. (Lenkzeit würde überschreitet und der Fahrer kann nur noch zurück fahren)
Kann ich als Privatperson die Wartezeit in Rechnung stellen? Einen Urlaubstag zu nehmen, da die Spedition nicht in der Lage war den Termin genauer anzugeben und dann vertröstet zu werden wegen der Fehlplanung ist echt nicht nett. Und da es nun nicht nur bei dieser Spedition der Fall war will ich nun einen Schlussstrich ziehen und mich wehren.
3 Antworten
Das war ein bezahlter Urlaubstag ? Dann wirst du wohl nichts geltend machen können.
Ja der Urlaubstag war explizit für die unflexible Lieferzeit genommen. Und es war der Sonderurlaubstag den man eigentlich nimmt um sich Umzumelden. Da selbst das Bürgeramt planbarer war, hatte ich den Tag für die Küche aufgespart.
Der Urlaubstag wurde explizit für die Mobellieferung genommen, das ist sehr wohl ein Schaden (Vermögensschaden). Der Fragesteller hätte mit dem Urlaubstag wahrlich besseres anstellen können als vergeblich auf die Möbellieferung zu warten.
Nein, da kannst nichts geltend machen.
Gibt da schon einige Urteile zu nicht eingehaltenen Terminen bei Handwerkern, als Privatperson hast da einfach nur Pech gehabt.
Was du allerdings machen kannst, du kannst beim Hersteller bzw. Verkäufer eine Beschwerde einreichen, mit etwas Glück kommt man dir dann bei der Küche entgegen...
Wenn wie in deinem Fall ein tatsächlicher Vermögensschaden entstanden ist, dann dürftest Du einen berechtigten Anspruch auf Schadensersatz haben. Es ist aber in jedem Fall ein Nachweis erforderlich um den Anspruch auch auf dem Rechtswege durchsetzen zu können. Ein einzelner genommener urlaubstag dürfte dem aber genügen. Auf jeden Fall alles aufschreiben, wann du mit wem gesprochen hast und was zu oder abgesagt wurde.
Bin mir aber nicht 100% sicher.
Ich habe sämtliche Telefonate aufgelistet mit Uhrzeit und was besprochen wurde. (Stichpunkte) Leider aber die Namen der Gesprächspartner nicht... :/
Der Urlaubstag ist einzeln genommen, wie unten beschrieben. Sonderurlaubstag aufgehoben für diesen Termin.
Werde morgen in den Laden gehen und mit dem Geschäftsführer reden... Zur Not könnte ich den Urlaub noch stornieren und mich unbezahlt frei schreiben lassen... Dann ist defenitiv ein Schaden erstanden der rechnerisch nachweisbar ist. -_-