„Lieferverzug“ Brille?
Hallo,
nur kurz zur Erklärung:
ich habe vor 2 Monaten eine Brille bestellt. Kurz nach Ostern (ich sollte sie in diesem Zeitraum abholen) hing ein Schild an der Tür „wegen Krankheit geschlossen“, welches bis heute noch dort hängt. Die Inhaberin des Geschäftes arbeitet alleine dort. Sie liegt/lag laut Aussage des Cafés von neben an im Koma. Daher kann ich sie auch schlecht erreichen. :-)
Habe ich nun das Recht, meine Brille woanders zu kaufen? Oder muss ich die bestellte Brille trotzdem bezahlen? Da kein Termin schriftlich festgelegt wurde?
Ich würde mich über Lösungsvorschläge freuen!
4 Antworten
Wenn kein schriftlicher Termin fixiert wurde, befindet sich auch niemand im Verzug.
Diesen Verzug solltest/musst Du herstellen.
Fordere per Einwurfeinschreiben zur Lieferung unter Fristsetzung auf.
Diese Frist muss realistisch sein. Denke mal 2 Wochen sollten OK sein.
Es MUSS ein Datum benannt sein!
.... fordere ich Sie zur Lieferung bis zum 30.06.2018 auf ......
Weise gleich darauf hin, dass solltes Du bis dahin Deine Brille nicht erhalten haben, Du dir ausdrücklich vorbehälst, vom Vertrag zurück zu treten.
Viel Erfolg!
Also eigentlich würde ich meinen, dass die Optikerin nicht erwarten kann dass jemand über 2 Monate auf seine Brille warten muss. Aber wenn sie nun nicht ansprechbar ist, weiss ich nicht wie die Sache rechtlich aussieht.
Ist denn auf dem Hinweisschild an dem Laden kein Kontakt für dringende fälle angegeben? Es muss doch jemand erreichbar sein, so lange die Inhaberin nicht ansprechbar ist. Es können ja auch andere geschäftliche Sachen in der Zeit zu klären sein, ich meine auch die Rechnungen und sowas müssen ja abgewickelt werden wenn die Chefin krank ist.
Wenn jetzt aber echt keine Möglichkeit ist, jemanden zu erreichen könntest du ein Schreiben aufsetzen und darin erklären dass du schon sehr lange auf die Brille gewartet hast und jetzt die Bestellung stornieren musst weil du unbedingt eine Brille brauchst.
Es ist ja schlimm wenn jemand so krank ist und der Laden darum zu ist aber du hast ja nun schon echt lange Rücksicht genommen und wie es sich anhört wird die Optikerin in den nächsten Tagen nicht ihren Laden wieder eröffnen.
Du musst den Optikern Verzug setzen - mög. schriftl. per Einschr.- , ihm zur Erledigung des Auftrags eine angemessene Frist (z.B. zwei Wochen) setzen und darauf hinweisen, dass du, falls er weiterhin untätig bleibt, vom Vertrag zurücktrittst.
Hast Du keine Telefonnummer, um anzurufen?
Unter der Telefonnummer kann ich niemanden erreichen. Habe einen wichtigen Punkt vergessen: die Inhaberin lag bis vor kurzem (oder immer noch) im Koma!