Kann ich ein zur Hälfte geerbtes Haus mit Nießbrauchrecht, als Sicherheit für einen anderen Immobilienkredit nutzen ohne Zustimmung des anderen Erben?

6 Antworten

Da muss der andere Erbe zustimmen, wenn du da noch eine Grundschuld drauf eintragen willst. Der Nießbrauchberechtigte braucht nicht zustimmen. 

Das wird nicht funktionieren. Zum einen wirst du wohl mit dem zweiten Erben in einer ungeteilten Erbengemeinschaft sein, das bedeutet, dass dir nicht die Hälfte am Haus gehört, sondern der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand. An dieser Erbengemeinschaft wiederum hältst du einen internen Anteil von 1/2 (Erbteil). Deine daher nur wirtschaftliche, aber nicht rechtliche Hälfte am Grundstück kann nicht separat belastet werden.

Zum anderen ist eine dingliche Sicherung im Nachrang zum Nießbrauch für eine Bank relativ wertlos, da die Verwertung im Wege der Zwangsversteigerung sehr schwer wäre. Denn niemand erwirbt ein Haus mit einem bestehenbleibenden Nießbrauch.

Es schadet trotzdem nicht, bei der Bank mal nachzufragen. Meine Antwort basiert auch nur auf deinen Schilderungen. Wenn die Erbengemeinschaft z.B. bereits geteilt ist, sieht die Sache wieder anders aus.

Ich würde dies bei der Bank nachfragen. Wenn der Bank ein Grundbuchauszug in dem du als Miteigentümer eingetragen bist als Sicherheit genügt, könnte es vielleicht klappen. 

Sobald eine Grundschuld eingetragen werden muss, benötigst du vermutlich die Unterschrift des Miteigentümers vom geerbten Haus. 

Rechtlich kannst Du, in der Praxis nicht. Da Du mit dem Miterben nicht einig bist, wird er Dir keine Grundschuld auf dem Grundstück eintragen lassen. Du kannst also nur den Erbteil beleihen. Das macht in der Praxis keine Bank. Also nein.

Hallo,

nach einem Erbfall ist in der Regel im Grundbuch eingetragen "in ungeteilter Erbengemeinschaft". Dann kann man ohne Zustimmung nichts machen.

Steht dort aber "zu je einhalb Anteil", dann kannst du deinen Anteil getrennt belasten.