Kann das Finanzamt die Haushälfte meines Ex-Mannes zwangsversteigern?
Ich wohne mit meinen Kindern in dem Haus, das meinem Exmann und mir zur Hälfte gehört. Gerichtlich hat mein Ex für 10 Jahre auf sein Recht zur Aufhebung der Gemeinschaft verzichtet. Nun hat er erhebliche Steuerschulden. Kann das Finanzamt seine Hälfte zwangsversteigern?
4 Antworten
Finanzamt hat Sonderrechte - ich fürchte also - ja ...kann es ..
Wenn Seine Steuerschulden nicht zu hoch sind - Versuch ihm seinen Teil für diese Höhe abzukaufen und es direkt ans FA über weisen - geht es in Zwang bekommt ihr viel weniger als es wert ist
Das Finanzamt hat was das Zwangsversteigerungsverfahren angeht keine Sonderrechte. Es muss zunächst grundbuchrechtlich eine Zwangssicherungshypothek auf die Hälfte des Mannes eintragen lassen und kann dann aus diesem Recht die Zwangsversteigerung betreiben. Damit steht das FA aber vermutlich nicht an erster Stelle, sodass die vorrangig eingetragenen Grundschulden bestehen bleiben und von einem möglichen Erwerber übernommen werden müssen. Sind die Grundschulden höher als der halbe Verkehrswert des Objekts wird sich kein Erwerber finden.
Bei halber Versteigerung findet sich immer schwer ein Käufer in einer ZV. Doch das Finanzamt zuckt nicht rum und ist sofort mit einer Sicherungshypothek im Grundbuch.
Klar!
Wird aber schwer einen Käufer zu finden, da ja die zweite Hälfte jemanden anderen gehört und auch noch bewohnt wird.
Es kann ja nur eine Teilversteigerung durchgeführt werden, egal zu was für ein Preis, da 50% des Hauses jemanden anderen gehören, der da auch noch wohnt, wird es für das FA fast unmöglich sein, einen Käufer zu finden. Und wenn, zu welchen Preis die Hälfte vom Ex versteigert wird, kann ihr ja Wurst sein! Ihre Hälfte ist davon erst einmal nicht betroffen!
Aber sie muss dann doch Miete zahlen?
Für ein halbes Haus, ja. Nur, frage mal Experten, es wird sich schwer ein Käufer finden!
Was letztlich im Zwang den Preis drückt ...was ihr sehr schadet