Verwirkung Nießbrauch

4 Antworten

Nießbrauch endet erst mit dem Tod (sofern im Grundbuch eingetragen). Hier geht es doch offensichtlich um ein Kommunikationsproblem zwischen den Parteien. Es geht hier also um den Zugang zur Heizanlage, wenn ich es richtig verstanden habe?

mammamia2010 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 12:46

Genau, wir wollen wieder den Zugang zu der Heizung haben, die nur in der Nießbrauchshälfte ist. Die Heizung ist aber für beide Haushälften.

sonnex2  28.03.2011, 12:59
@mammamia2010

Also, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, gilt normalerweise folgendes: Der Nießbraucher muss die Sache erhalten, versichern und ihre Lasten (Kosten) tragen. Außerdem darf er keine übermäßigen Früchte ziehen, er muss also bei zu intensiver Nutzung unter Überschreitung der wirtschaftlichen Bestimmung der Sache Wertersatz leisten. Schließlich muss er das Inventar ersetzen, wenn es verloren oder kaputt geht. Vertraglich wird oft abweichend vereinbart, dass der Nießbraucher auch die außergewöhnlichen, also nicht regelmäßig anfallenden Instandhaltungskosten trägt.

 
mammamia2010 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 13:13
@sonnex2

In dem Schenkungsvertrag ist vereinbart:

Der Nießbrauch ist unentgeltlich. Die Übergeberin hat nicht für die Erhaltung des Objekts in seinem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen, sie ist nicht zur Sicherheitsleistung verpflichtet. Die Übergeberin trägt jedoch sämtliche mit der Nutzung verbundenen Betriebskosten gemäß der 2. Berechnungsverordnung.

 

Was heißt dass dann genau ?

sonnex2  28.03.2011, 13:32
@mammamia2010

In dem Fall bedeutet es, dass Du (Übergeberin) sämtliche Betriebskosten die mit der Nutzung des Wohnraumes verbunden sind zu tragen hast (das beinhaltet die 2. Berechnungsverordnung); wie vertraglich vereinbart.

Schokolinda  28.03.2011, 13:46
@sonnex2

ich bezweifle aber, dass die nießbraucherin betriebskosten verballern darf wie eine großfamilie. trotz übernahmeverpflichtung gibt es wahrscheinlich eine obergrenze.

sonnex2  28.03.2011, 13:54
@Schokolinda

Ja, das denke ich allerdings auch. Deshalb würde ich diesbezüglich auch nochmal bei einem Anwalt vorsprechen...

mammamia2010 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 13:59
@sonnex2

Übergeberin ist die Schwiegermutter. Na ja dann wäre das mit den Kosten ja mal geklärt. Danke !

Kann man Nießbrauch nicht aufheben oder rückgängig machen aufgrund von lauter so furchtbaren Vorfällen ? Gibt es da gar keine Möglichkeit ? Müssen wir warten bis sich die Sache natürlich erledigt ?

melde doch einfach wasser, strom etc. um. nießbrauch heisst nur, dass sie im haus wohnen und es ggf. vermieten darf. es heisst nicht, dass sie regelmässig kosten entstehen lassen und auf euch umladen darf. die nebenkosten hat sie selbstverständlich zu tragen. ggf. müßt ihr die bisher entstandenen kosten eben einklagen. renovierungen am haus müsst ihr allerdings tragen.

mammamia2010 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 12:49

Einen eigenen Stromzähler könnten wir setzen lassen, aber das unterschreibt diese Person nicht, also hängt es wieder an uns.

mammamia2010 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 12:56
@mammamia2010

Das ist alles nur Theorie. Und bis dahin haben wir alle Kosten zu tragen.

Schokolinda  28.03.2011, 13:13
@mammamia2010

das ist doch dein haus. also hat sie nichts zu unterschreiben. du beauftragst ohne ihre zustimmung den einbau eines stromzählers etc. und das hat sie zu gestatten. bei gericht kann man auch eilanträge stellen, um das durchzusetzen.

sie muss den zugang zur heizung etc. erlauben, wenn die auch euere wohnung heitzt. zwar nicht nach euerer lust und laune, aber nach vorankündigung und in angemessenem umfang.

wenn dir ein anwalt nicht helfen konnte, such dir einen anderen. auch bei anwälten gibt es unterschiede in der kompetenz.

 

mammamia2010 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 13:28
@Schokolinda

Weißt Du wir haben ja schon eine EV bei Gericht erwirkt, wonach wir Zugang nach Ankündigung haben. Aber diese Person hasst uns, warum auch immer, und wird einen Teufel tun uns reinzulassen. Wenn wir Zugang bekommen, dann meist nur mit Gewalt und das ist auch nicht schön.

sonnex2  28.03.2011, 13:40
@mammamia2010

Dann habt ihr doch schon etwas in der Hand. Das ist zwar nicht schön, aber scheinbar unumgänglich. Auch eine Schwiegermutter muss sich an Gestze und gesetzliche Anordnungen halten...oder eben mit den unschönen Konsequenzen leben.

Schokolinda  28.03.2011, 13:41
@mammamia2010

gewalt geht gar nicht. unter anderem deshalb, weil ihr ihr damit was gegen euch in die hand gebt. wenn sie euch wieder mal nicht reinlässt, ruft doch bei der polizei an und fragt, ob die euch helfen können. und auf der verfügung muss eigentlich angegeben sein, was passiert, wenn sie sich nicht an die verfügung hält. d.h. immer gleich ans gericht weitermelden, dass sie dagegen verstossen hat.

ich sehe als einzige lösung, getrennte zähler für wasser etc. anzuschaffen und sie dann selbst ihren bedarf bei den unternehmen anmelden zu lassen.

mammamia2010 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 13:49
@sonnex2

Ja, sie geht nicht ans Telefon oder legt auf. Wenn wir schriftlich einen Termin für den Zugang zustellen lassen antwortet sie nicht. Toll oder ?

mammamia2010 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 13:53
@Schokolinda

Ja, sie geht nicht ans Telefon oder legt auf. Wenn wir schriftlich einen Termin für den Zugang zustellen lassen antwortet sie nicht. Toll oder ?

Am Freitag wollte mein Mann ja ins Haus. Da war dann das Schloß getauscht. Wir haben die Polizei geholt. Die Polizisten haben ihm den Zugang verweigert !!

Getrennte Zähler für alles sind doch längst da. Hilft uns aber auch nix, wenn die nix bezahlt.

Mein Mann ist stinksauer, ich hoffe er kann sich beherrschen, und dreht ihr nicht den Hals um (kicher). Er möchte alle Versorgungsleitungen für ihr Haus abklemmen lassen. Das kostet natürlich eine Stange Geld. Als Ersatz bekommt sie Ölradiatoren und einen Münzzähler für Warmwasser. Hoffentlich klappt das. Aber das Problem ist dann immer noch der regelmäßige und ungehinderte Zugang an die Heizung (an der ja die Mieter von nebenan hängen). Wir können ja nicht jede Woche uns durch einen Schlüsseldienst Zugang verschaffen lassen.

sonnex2  28.03.2011, 13:56
@mammamia2010

Meine ganz persönliche Meinung zu diesem Verhalten: Unterste Schublade! Sorry.

Schokolinda  28.03.2011, 14:04
@mammamia2010

sonnex2 hat dir deine vertragsklausel erklärt, nachdem du als übergeberin die betriebskosten zu tragen hast. d.h. du kannst die betriebskosten nicht bzw. nicht voll von ihr zurückverlangen. es gibt sicher eine obergrenze für das, was du an ihren betriebskosten bezahlen musst, denn man darf nicht übermässig kapital aus etwas ziehen bzw. einen anderen schädigen. dein fall ist kompliziert. ich glaube nicht, dass du das allein vertreten kannst. du brauchst einen anwalt. der sollte dir sagen, ob die kosten für den anwalt ggf. im nachhinein von deiner gegnerin zu erstatten wären, und was für aussichten auf erfolg du hast.

wenn die polizei deinem mann den zutritt verwehrt hat, dann war es für sie nicht ersichtlich, dass er zum zugang berechtigt ist. habt ihr die verfügung gezeigt und die ankündigung für den zutritt? aber vielleicht ist das nicht ausreichend und man braucht wieder einen beschluss vom gericht, damit an diesem tag die polizei ggf. die türe einhauen darf. das sollte euch der anwalt auch erklären.

den termin für den zugang würde ich nur noch schriftlich mitteilen. dann hat man auch etwas an der hand, mit dem man sein eigenes korrektes vorgehen nachweisen kann. schicke ihr ein einschreiben. am besten eins, das sie persönlich quittieren muss. lasse ihr genügend zeit, um sich auf den termin einzurichten.

mammamia2010 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 14:18
@Schokolinda

Irgendwie kommt jetzt alles durcheinander. Übergeberin ist die Schwiegermutter und auch Nießbraucherin. Mein Mann hat das Haus bekommen und ist jetzt Eigentümer.

So werden wir es wohl machen müssen, wie Du schreibst. Werde unserem Anwalt wohl mal auf die Füsse treten müssen, oder einen neuen suchen. Aber wo einen guten finden. Naja mal sehen. Danke !

 

 

mammamia2010 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 14:32
@mammamia2010

Hab nochmal nachgeguckt. In der EV hatte mein Mann nur für einen Tag Zutritt zwischen 10.oo und 12.oo Uhr, weil das ein Wasserschaden am Dachstuhl zu reparieren war. Das wars. Dann müssen wir jetzt wohl nochmal eine neue EV beantragen. Dafür wird es aber keine Eilbedürftigkeit geben, das ist das Problem.

Schokolinda  28.03.2011, 14:48
@mammamia2010

wenn die übergeberin deine schwiegermutter ist, dann muss sie bezahlen. das ist doch schon mal positiv. d.h. dass sie irgendwann für den schaden, den sie anrichtet, aufkommen muss. übrigens muss sie auch zinsen bezahlen. hoffentlich kann sie das dann auch.

mammamia2010 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 12:47

Das Problem sind die Heizkosten, wie unten beschrieben. Für 2010 hat diese Person 3.000,-- Euro verblasen. Bis das gerichtlich geklärt ist, sind wir Pleite.

Die Schwiegermutter darf das Schloss austauschen. Ihr habt kein Zugangsrecht zu ihrer Haushälfte. Sie darf handeln wie ein Eigentümer. Sie muss sich sogar kümmern wie ein Eigentümer, d.h. die Heizung und anderen Anschlüsse warten lassen und sorgen, dass alles betriebsfähig ist, also auch für eure Mieter. 

Wenn Heizung und Warmwasser eures Mieters nicht abgerechnet werden können (oder worum geht es dir?), muss sie jemandem Zutritt gewähren, der den Verbrauch abliest. Das kann aber auch eine neutrale Person sein. Das wäre doch ein Kompromiss, mit dem man das Problem vielleicht innerfamiliär lösen könnte.

mammamia2010 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 12:40

Hallo cyberoma, danke für Deine Antwort. Es geht darum, dass sie nichts bezahlt, absolut keine Betriebskosten. Der Nebenkosten der Mieter sind abgerechnet und bezahlt, das ist nicht das Problem. Sie dreht alle Heizkörper voll auf und verbraucht unmengen warmes Wasser. Die Kosten aber bezahlt sie nicht, die dürfen wir tragen. Das wollen wir aber nicht. Bisher konnten wir immer ins Haus. Jetzt aber hat sie das Schloss getauscht. Was ist wenn etwas kaputt geht. Ihr ist das egal, bzw nur recht, wenn die Mieter ausziehen. Sie tut alles nur um uns irgendwie zu schädigen. Das ist das Problem.

cyberoma  28.03.2011, 13:49
@mammamia2010

Der Nießbrauchsinhaber trägt normalerweise die Nebenkosten, also Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr usw. Die Heizkosten sowieso. Ob da eine abweichende Vereinbarung mit dem "Erblasser"  vorliegt,  werden eure Anwälte überprüft haben. Mit einem übermäßigen Verbrauch würde sie sich dann nur selbst schaden. 

Bleibt als einziges Problem übrig, wie man die Nebenkosten von ihr "eintreibt". Der Vorgang des Eintreibens ist so häßlich wie das Wort. Besser fände ich, die Rechtslage durch einen Brief des Anwalts an sie zu klären - den wird sie ja wohl lesen und dann wissen, wozu sie verpflichtet ist -  und den Rest über persönliches Einvernehmen zu regeln. Es ist doch die Mutter deines Mannes; wenn die Beziehung so schlecht ist, wäre ihre Verbesserung sowieso eine dankbare Aufgabe. 

mammamia2010 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 14:09
@cyberoma

Wenn Ihr wüßtest, was diese Frau uns schon alles angetan hat. Ihre Lieblingswörter sind Neid, Hass und Missgunst. Sie hat uns noch nicht mal unsere Hochzeitsreise gegönnt. Mein Schwägerin hilft da auch noch dazu. Wir hatten schon platte Reifen, Feuer an unserm Kaminholz, Gift in meinen Beeten (Gott sei Dank hat mein Mann das gesehen). Die zwei fahren ständig bei uns am Haus vorbei und observieren uns. Als mein Mann man bei ihr nach der Heizung guckte, hatte seine Mutter ! ein Messer im Ärmel, usw.

Wir haben ein kleines Baby (wohnen ca. 2 km auseinander) Ich habe schon Angst wenn ich Spazieren gehen oder Einkaufen. Ich hoffe immer dass ich denen nicht über den Weg laufe. Hoffentlich hat das alles bald ein Ende sonst bekomme ich noch Magenkrebs.

cyberoma  28.03.2011, 12:38

Das "Verwirken", von dem du sprichst, gibt es bei der Schenkung. Die kann man bei grobem Undank zurückfordern. Beim Nießbrauch geht das nicht.

Es gibt Anwälte, die verdienen ihr Geld damit. Die können dir sicherlich helfen.

mammamia2010 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 12:31

Danke Scherzkeks, die wissen auch nicht was zu tun ist. Bzw haben wir einen Termin bei Gericht in 6 Monaten. Bis dahin sind hat die wieder das ganze Heizöl verblasen und evtl an der Heizung herumgefummelt. Und wir dürfen in der Zwischenzeit das alles finanzieren.

amigo06  28.03.2011, 12:49
@mammamia2010

Also wenn der Anwalt nichts weiß, würde ich ihm kündigen. In D ist alles gesetzlich geregelt.

mammamia2010 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 12:52
@amigo06

Wenn das alles so einfach wäre. Das ist alles eine Kostenfrage !! Und Gerichtstermine ziehen sich. Wir hatten einen Termin für März. Der wurde abgesagt. Der nächste Termin ist im September ! Bis dahin sind wieder jede Menge Kosten aufgelaufen. Und bis es dann ein Urteil gibt. So lange können wir das finanziell nicht durchhalten.