Doppelhaushälfte - Sanierungskosten wer zahlt?
Wir wollen unsere Haushälfte streichen, inkl. der Fenster und Türen. Nun macht sich der andere Eigentümer der anderen Haushälfte Gedanken, weil er meinte er müsse mit dafür zahlen. Ich denke das ist nicht so, wir sind nur Eigentümer der einen Hälfte und haben doch nichts mit der anderen Hälfte zu tun, oder?
10 Antworten
Wenn die Doppelhaushälften auf jeweils selbständigen Flurstücken stehen ist jeder für seine Hälfte allein verantwortlich.
Wenn jedoch beide Hälften auf gemeinsamem Flurstück stehen müssen entweder im Grundbuch Regelungen zur Instandhaltung und Modernisierung festgeschrieben sein oder die Regelungen des WEG eingehalten werden, die in der Teilungserklärung festgelegt sind.
Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. "Grundstück" ist im Grundbuchrecht definiert, "Flurstück" im Katasterrecht.
dann ist es ein flurstück.... und somit muss jeder mitbezahlen???? :O
Wenn es ein Flurstück ist, auf dem zwei Häuser stehen, die getrennte Eigentümer haben, kann diese "Teilung" nur nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) erfolgt sein. Danach steht in der Teilungserklärung, was Gemeinschafts- und Sondereigentum ist. Für das Gemeinschaftseigentum müssen alle Miteigentümer bezahlen, für das Sondereigentum nur der jeweilige Eigentümer. Abstimmen müsst ihr Euch untereinander aber immer.
Das Streichen und die neuen Fenster gehen nur dich etwas an, du musst das bezahlen. Wenn er seine Haushälfte auch streichen lässt, gibt es beim Handwerker vielleicht einen Sonderrabatt, das wäre zu überlegen.
Jeder ist finanziell für seine Hälfte zuständig... Eine gemeinsam Renovierung von außen könnte jedoch günstiger werden!
Dann macht das doch zusammen, dass die ganze Fassade gestrichen wird und holt Euch einen Kostenvoranschlag ein. Dann kann man sich die Kosten teilen. Ansonsten jeder für sich.
Jeder bezahlt selbst. Sinnvoll wäre aber wenn Ihr gemeinsam die Farbe abstimmt (sollte er später auf dieselbe Idee kommen, dass es etwas hergibt) Noch sinnvoller wäre es wenn beide gemeinsam alles machen lassen. Habt dann beide ein anderes Verhandlungsniveau mit den Handwerkern! Gemeinsame Angebote einholen!
mit flurstücken meinst du grundstücke? also jeder hat sein eigenes grundstück mit eingetragenem wegerecht.