Kann ich ein (bezahltes) Praktikum machen, wenn ich berufsunfähig bin?
Ich möchte für jemanden was recherchieren, wenn eine Person als komplett berufsunfähig eingestuft wurde und Hartz4 bekommt. Kann sie dann ein (bezahltes) Praktikum machen, um zu schauen, ob sie es doch schafft mit dem Arbeitsalltag klar zu kommen?
Mich würde die rechtliche Situation interessieren, ob das JobCenter das prinzipiell erlauben kann. Bzw. ob es Probleme geben kann, dass sie dann nicht mehr als berufsunfähig gilt, wenn sie den Wunsch äußert oder es versucht.
Bitte keine blöden Kommentare, von wegen wenn sie es will, dann ist sie nicht berufsunfähig.
3 Antworten
Hat Sie schon einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt ? Die stellen nämlich die Berufsunfähigkeit erst einmal fest.In dem Antrag entbindet Sie all Ihre Behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht und legt schon einmal Kopien von Befunden bei,falls vorhanden.Die setzen sich dann mit den Ärzten in Verbindung und fordern aktuelle Befunde an.Die Entscheiden meist nach Aktenlage ( Befunde ) in wie weit eine Berufsunfähigkeit vorliegt .Es wird ein Grad der Behinderung festgelegt,entweder auf Zeit ( wenn eine Besserung in Aussicht steht ) oder halt unbefristet.Ab einen Grad der Behinderung von 50 %,gibt es einen Schwerbehinderten Ausweis.Das ganze kann einige Monate in Anspruch nehmen ( bei mir waren es knapp 12 Monate ).Hat Sie das dann durch,kann Sie beim Rententräger einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen.Wird diesem Stadt gegeben,wird in einem persönlichem Gespräch über Verschiedene Möglichkeiten bis hin zu einer neuen Ausbildung besprochen.Sie hätte dann den Vorteil,das Sie für die gesamte Zeit der Teilhabe am Arbeitsleben einen Anspruch auf Übergangsgeld hat.Dieses Übergangsgeld wird aus Ihrem erlernten Beruf errechnet,ist aber um einige % mehr als ALG -1.Einen Rechner fürs Übergangsgeld findet Sie kostenlos im Internet.
Vielen herzlichen Dank für die schnellen Antworten!
Bei der Person handelt es sich um eine erwerbsunfähige Person, die aufgrund einer krankheit die Ausbildung nicht beendet hat. Jetzt möchte die Person über ein Praktikum schauen, ob sie der Belastung eines Arbeitsalltags standhalten kann.
Unter Umständen gäbe es einen Arbeitgeber, der ihr die Chance geben würde, aber von Seiten der Bürokratie her mache ich mir Sorgen.
Geht das ohne den Regenwalt für Formulare abzuholzen?
Noch was, es geht tatsächlich um ein Praktikum in einem Unternehmen. Keine Maßnahme, die bewilligt werden muss oder sowas. Sondern wirklich ein Praktikum im Unternehmen.
Du hattest in Deiner Frage geschrieben das die Person Hartz 4 bzw. ALG - 2 bezieht !!! Einer erwerbsunfähigen Person steht diese Leistung nicht zu,dafür muss man mind.3 Std.am Tag dem Amt zur Vermittlung in eine Beschäftigung zur Verfügung stehen.Da würde nur eine Grundsicherung in Frage kommen.
hallo jemandanders1,
ohne blöden kommentar:
berufsunfähig oder erwerbsunfähig? das sind 2 paar schuhe.
wer vollständig von der gesetzlichen RENTENVERSICHERUNG als erwerbsunfähig eine rente bezieht, wird keine unterstützung mehr finden, irgendeine tätigkeit über die hinzuverdienstgrenzen machen zu dürfen. pauschal kann hier davon ausgegangen werden, dass es sich um ein 400€ job handelt, bedarf dennoch der prüfung, weil der zuverdienst von der höhe der rente abhängig ist.
wer teilweise von der gesetzlichen RENTENVERSICHERUNG als erwerbsunfähig eine rente bezieht, hat höhere hinzuverdienstgrenzen, wenn es darum geht eine mögliche tätigkeit aufzunehmen und ein praktikum machen möchte, so sollte das möglich sein.
habe ich das verständlich rübergebracht?
beste grüsse
dickie59
Das passt nicht zusammen - sorry. Wer komplett BU ist (wobei der Staat das erwerbsgeminert nennt), kriegt kein HartzIV, sondern die sogenannte Grundsicherung. Oder eben eigentlich Erwerbsminderungsrente mit oder ohne HartzIV-Aufstockung.
Ein bezahltes Praktikum darf gerne gemacht werden, allerdings wird das natürlich als Einkommen angerechnet :-)
von wegen wenn sie es will, dann ist sie nicht berufsunfähig.
Ein erfahrener Berater weiß, dass eine BU nicht unbedingt mit wollen zu tun hat und würde so eine dusslige Bemerkung nie machen :-)
Eine Berufsunfähigkeit ist nicht dasselbe wie eine Erwerbsunfähigkeit und muss überhaupt nicht mit einer Behinderung einhergehen.
Wer als Bäcker eine Mehlstauballergie entwickelt, ist sicher - in Bezug auf den Bäckerberuf - berufsunfähig, aber er ist nicht erwerbsunfähig, denn er könnte mit jedem anderen Beruf OHNE Mehlstäube seinen Lebensunterhalt verdienen.
Und behindert im Sinne des Gesetzgebers ist er durch das Vorhandensein einer solchen Allergie auch nicht.