Bezahltes Praktika Hartz 4 Geld abziehen?
Ich mache grad die PTA Ausbildung (schulisch) und ich muss demnächst ein 6monatiges Praktikum absolvieren (was man mir bezahlt wird Lohn ca. 600-700€)
mein. Vater bezieht hartz 4, wird das geld was mein vater für mich verdient abgezogen? Falls ja, wenn ich zu meinem onkel ziehen würde, würden die trotzdem das geld meines Vaters abziehen ?
würde ich auch noch bafög bekommen oder auch nicht?
nach dem Praktikum muss ich noch die Prüfungen machen.
5 Antworten
Dein Erwerbseinkommen würde Dir dann auf deinen Bedarf angerechnet, es gelten dann die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll und ggf. weitere nachweisbar erhöhte berufsbedingt notwendig absetzbare Aufwendungen.
Du hättest dann auf jeden Fall erst einmal vom Brutto einen Grundfreibetrag von 100 €, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Würdest Du angenommen 700 € Brutto verdienen und 550 € Netto aufs Konto bekommen, dann stünden Dir zumindest erst einmal 220 € an Freibetrag zu, diese würden dann theoretisch von den angenommenen 550 € Netto abgezogen und ergeben dann das voraussichtliche anrechenbare Erwerbseinkommen von 330 €.
Die würden dann von deinem Bedarf abgezogen, so wie es auch schon mit Deinem Kindergeld passiert, im Normalfall müsstest Du dann deinem Vater diese Kürzung aus deinem Einkommen dann selber zahlen, dass kannst bzw. musst Du dann mit ihm selber klären.
Wenn Du mehr anrechenbares Einkommen als Bedarf hättest, dann würdest Du im Regelfall auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deines Vaters fallen und müsstest ihm dann entsprechend deinen Bedarf selber zahlen.
Würdest Du aus dem Haushalt deines Vaters tatsächlich offiziell ausziehen, also mit Ab - und neuer Anmeldung bei z.B. dem Onkel, dann würdest Du natürlich automatisch aus der BG - raus sein und es könnte nichts mehr angerechnet werden, es sei denn Du würdest weiterhin einen ALG - 2 Anspruch haben bzw. Leistungen beantragen und bekommen.
Hast Du aber als unter 25 jähriges Kind keinen wichtigen Grund für den Auszug, dann würdest Du keine Zusicherung für die Kostenübernahme vom Jobcenter bekommen, es würde dann für evtl. zu zahlende Miete beim Onkel nicht einen Cent als Aufstockung geben.
Diese Zusicherung würde man im Normalfall nicht benötigen, wenn man seinen dann erhöhten Bedarf aus eigenem Einkommen decken könnte.
Nach einem Auszug stünde Dir dann aber dein Kindergeld zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest.
Wenn Du jetzt schon Bafög - bekommst, dann würdest Du auch nach einem Auszug einen Anspruch haben, wenn Du min. 18 Jahre alt bist, dann würde Dir sogar ein höheres Bafög - zustehen.
Aber wenn Du Bafög - bekommst, darfst Du monatlich nur 450 € Brutto = Netto zuverdienen, ohne das etwas auf das Bafög - angerechnet werden würde, oder im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten 5400 € Brutto, könntest also auch einige Zeit mehr verdienen, wenn Du dann im Bewilligungszeitraum nicht über diese 5400 € Brutto kommen würdest.
Auch wenn der Vater eine Eigentumswohnung oder sogar Haus hätte, würde dieser Wohnraum nach deinem Auszug evtl. nicht mehr angemessen sein, wenn ihr nur 2 Personen seid.
Aber wenn der Wohnraum derzeit als angemessen anerkannt ist, dann sollte das auch nach einem Auszug weiterhin der Fall sein, zumindest wenn es eine Eigentumswohnung wäre, denn da wären um die 80 qm angemessen für 1 - 2 Personen, also auch nach einem Auszug würde es da keine Probleme geben.
Natürlich würde er dann weniger Neben /Betriebs - und Heizkosten erhalten, weil es dann eine Person weniger wäre.
Vater bezieht hartz 4, wird das geld was mein vater für mich verdient abgezogen? Falls ja, wenn ich zu meinem onkel ziehen würde, würden die trotzdem das geld meines Vaters abziehen ?
Wenn du Teil seiner Haushalts- / Bedarfsgemeinschaft bist, dann wird es als Einkommen gezählt und wird verrechnet. Würdest du eine eigene Ausbildung machen, dann würdest du eigenes Einkommen verdienen und könntest ggf. nicht mehr Teil der BG sein.
Übrigens... dein Vater "verdient" kein ALG II. Er bekommt es.
Zum BAföG kann ich nichts sagen aber die Praktikumsvergütung wird natürlich unter Berücksichtigung eines Freibetrages auf das ALG 2, welches der Vater für Dich bekommt, angerechnet.
Natürlich kannst Du zu Deinem Onkel ziehen, wenn Du den Umzug selbst finanzieren kannst. Falls Du dort kein ALG 2 beziehst, wird auch nichts mehr angerechnet.
Dann bekommt Dein Vater jedoch Deinen Mietanteil nicht mehr für Dich vom Jobcenter und muß aufgrund Deines Egoismus' schlimmstenfalls in eine billigere Wohnung umziehen.
Da habt Ihr insofern Glück. Dennoch zahlt des Jobcenter nach Deinem Auszug Deinen Anteil an den "Kosten für Unterkunft und Heizung" nicht mehr.
Das kann letzlich zum gleichen Ergebnis führen.
Im Moment bekommst du vom Staat 357 € § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von ALG II nach dem SGB II, zudem noch die kopfteiligen Kosten, die dein Vater für sein Eigenheim erhält vom Jobcenter (Heizkosten, Instandhaltugs-Kosten, Zinskosten und dergleichen) - abzüglich bereinigtes Kindergeld, soweit es fließt.
Und jetzt möchtest du zusätzlich zu diesem Geld noch "Lohn ca. 600-700€" für dein Praktikum haben? (Abgesehen davon, dass das kein "Lohn" ist, sondern eine Praktikums-Vergütung!)
Warum?
Wozu?
Das Jobcenter rechnet aus, ob du von deinem Einkommen (inkl. Kindergeld) leben kannst:
- Wenn ja, kriegst du kein ALG II mehr.
- Wenn nicht ganz, kriegst du nicht mehr ganz so viel ALG II.
Wenn du zu deinem Onkel ziehst, wird alles neu berechnet:
- Dein Bedarf an ALG II.
- Der Bedarf deines Vaters an ALG II,
Und wenn du dich bei deinem Onkel anmeldest, aber nicht bei ihm wohnst, aber ALG II beziehst, greift StGB § 263 Betrug:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Gruß aus Berlin, Gerd
Das könnt ihr alles beim Jobcenter nachfragen, einfach mal anrufen.
Telefonische Auskünfte sind rechtlich ohne Bedeutung.
Zu deinen Punkt „billigeren Wohnung umziehen“ wir haben ein Eiegentum Haus das unter meinem Vater benannt ist.