Hartz4 Amt erlaubt Praktikum nicht - darf sie das?

6 Antworten

Ein Praktikum ist nur möglich, wenn der Chef ein angemessenes Gehalt bezahlt - oder wenn er eine Maßnahme beantragt laut SGB III § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.

Wenn das Amt diesem Antrag zustimmt, kann es sein, dass das Amt das ALG II weitergewährt und der Chef sogar noch weitere Zuschüsse erhält. In allen anderen Fällen wäre ein Praktikum sittenwidrig - und der Chef müsste Gehalt nachzahlen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn Du das Praktikum ohne Einwilligung des Amtes machst & zudem die geplante Maßnahme nicht antrittst, kann das zu Sanktionen für Dich führen.

Die Alternative hat Dir die Beraterin vom Amt ja schon genannt: mache das Praktikum im Rahmen der Maßnahme. Wenn der Maßnahmeverantwortliche für Dich damit klar kommt & es genehmigt, wird sich das Amt eher nicht quer stellen.

Wobei ich es unter bestimmten Umständen durchaus in Ordnung finde, wenn ein Amt ein Praktikum bei bestimmten Arbeitgebern ablehnt oder nicht akzeptiert. Beispielsweise wenn der Betrieb dafür berüchtigt ist, sich mit Praktikanten zu versorgen und niemanden übernimmt oder die Praktikanten nur ausnutzt. Die Jobcenter kennen in der Regel ihre schwarzen Schafe nur zu gut & können selten genug etwas gegen sie unternehmen, da bei uns die Arbeitgeber leider zuviel Freiräume bekommen.

Darf sie wirklich einfach sagen, dass ich das Praktikum nicht machen darf?

Ja

Und was könnte passieren, wenn ich zur Maßnahme einfach nicht gehen würde mit Begründung, dass ich gerne das Praktikum machen möchte?

Dann würdest du eine Sanktion bekommen; wenn du unter 25 bist, sind 100% deines Regelsatzes futsch.

Ein einmonatiges Praktikum ist selten nötig; eine Woche, bei komlexen Arbeiten und Betriebsabläufen vielleicht zwei, reichen selbst bei vollkommen Unerfahrenen aus, damit Bewerber und Arbeitgeber abschätzen können, ob es Sinn hat, es miteinander zu versuchen.
Vier Wochen und die Aussicht auf eine Ausbildung sind erfahrungsgemäß Angebote von Unternehmen, die einfach kurzfristig billig Arbeitskarft abgreifen wollen. Und deine Vermittlerin scheint ja auch schon entsprechende Erfahrungen mit der Unseriösität des Betriebes gemacht zu haben.

Ich würde sowas nicht per Telefon machen. Wenn Du einen Praktikumsplatz mit Aussicht auf Ausbildung danach hast, dann wird das ja sicherlich irgendwo stehen, oder?

Ebenso muss die Entscheidung des Amtes schriftlich erfolgen. Ein einfaches "ICH halte davon nichts" hat keine Entscheidungsgewalt, weil einfach mal der sachliche Grund fehlt.

Die Maßnahme einfach nicht beginnen ist falsch, weil das Amt Dir dann ans Bein machen kann - da würde ich eher das Praktikum verschieben, bis die Sache entgültig geklärt ist. Schriftlich versteht sich!

Du bist für eine Weiterbildungsmaßnahme vorgesehen mit halbjähriger Dauer. Das scheint viel wichtiger und erfolgsträchtiger zu sein, als ein Praktikum bei einer wenig überzeugend beleumundeten Firma mit sehr vagen Aussichten auf einen Ausbildungsplatz, der ohnehin nur eine 2. Ausbildung wäre, für die es keinerlei staatliche Unterstützung gäbe. Selbst auf der basis der spärlichen, einseitigen infos, die du hier gewährst, finde ich die Entscheidung deiner Sachbearbeiterin clever und vollständig überzeugend! Die macht alles richtig!

Urknall  11.01.2014, 06:56

Hier dürfte wohl eher der Grund sein, dass man sonst die Geldwaschmaschine, ach ups, die heißen ja heute Maßnahmeträger verärgern könnte, wenn man ihn nicht an der bedürftigen Person kräftig mitverdienen lassen würde, weil sie sich durch Eigeninitiative ein Praktikum mit Aussicht auf einen Ausbildungsplatz suchen würde. So etwas muss natürlich unbedingt verhindert werden, wer weiß wer da noch alles mitverdient und wen man so ärgern könnte.....

Was für eine böse Welt, in der die Leute sich einfach nicht nur verwalten lassen wollen und am Ende noch machen was sie wollen.

Was gibt es eigentlich heute für solch eine arme Seele für den Träger, 800 - 1000 € / Monat + das was er bei den Praktikumsbetrieben aushandelt ?

Das schlimmste, als Personaldiernstleister würden diese Klitschen niemals das Okay der BA bekommen, mit Hilfe der örtlichen JCs dürfen sie dann unter dem Deckmäntelchen des SGBs kleine Firmen vor Ort mit Dumpingpreisen an die Wand drücken.

LadyLizRawr 
Beitragsersteller
 10.01.2014, 11:49

Stimmt nicht - in der Maßnahme soll ich auch nur Praktikums bei verschiedenen Unternehmen machen, bis mich vielleicht mal einer einstellt. Also wirklich Weiterbildung kann ich da nicht erkennen.

Atzec  10.01.2014, 11:52
@LadyLizRawr

Dadurch wird dir berufspraktische Erfahrung in der Richtung deiner Erstausbildung mit qualifizierten Praktikumszeugnissen vermittelt. Mehr Weiterbildung geht kaum!

Urknall  11.01.2014, 06:57
@Atzec

Man kann sich auch alles schön und rosa-rot reden..... Wer weiß, ob die Person überhaupt in den Beruf zurück möchte, den sie mal angefangen hat zu erlernen, man bricht eine Ausbildung ja nicht aus Spaß ab.