Ich bekomme hartz4 und will umziehen.welche jobcenter bezahlt die erste miete und die kauton für die neue wohnung.wer zahlt mir meine leistung?

10 Antworten

Für deinen Umzug muß ein triftiger Grund vorliegen, denn sonst darfst du nicht einfach Umziehen.- Wohnung zu teuer, Bildung einer BG, Auflösung einer BG, Umzug wegen vorraussichtlicher Arbeitsstelle, Wohnung Verschimmelt etc.

Du benötigst die Erlaubniss des Jobcenters und mußt auch, wenn du was passendes Gefunden hast den Mietvertrag beim Jobcenter zur Prüfung vorlegen.

Die Kaution kannst du in Form eines Darlehens erhalten. 

Ob allerdings die Doppelte Miete(Wohnung Alt und Wohnung neu) für die eventuellen umzugsmonate übernommen werden kann ich dir nicht sagen. Kann mir aber gut vorstellen, das es zumindest für einen Monat übernommen wird.

ziehst du ohne erlaubniss des Jobcenters um, wirst du keinerlei Unterstützung bekommen und das Jobcenter wird weiterhin nur die normalen Mietkosten übernehmen.

KaeteK  17.09.2017, 13:23

Umziehen darf man auch ohne triftigen Grund, aber die Kosten werden nur dann übernommen, wenn es einen triftigen Grund gibt, wie t.B. durch Arbeitsaufnahme oder Eigenbedarfskündigung der Wohnung.

Erst einmal zum Verständnis: Da du Hartz 4 beziehst, erbringst du keine Leistungen, sondern das Jobcenter erbringt Leistungen dir gegenüber.

Ein Umzug kann nur nach Genehmigung des Jobcenters erfolgen. Du musst zu deinem Sachbearbeiter gehen und die neue Wohnung vorzeigen, Sie entscheiden dann, ob sie dich dabei unterstützen oder nicht. Wenn es hart auf hart kommt und deine neue Wohnung teurer ist als die alte, bezahlt das Jobcenter lediglich weiterhin die Mietkosten für die alte Wohnung, nicht aber die neuen.

Sprich es am besten mit deinem Sachbearbeiter ab.

wenn du einen triftigen grund hast, dann zahlt das jc vielleicht auch die kaution als darlehen, ansonsten zahlst du das dann allein.

also mietangebot beim derzeitigen jc abgeben und antrag auf zusicherung der miete stellen. ist die kdu angemessen, dann kann sie übernommen werden, sonst gibts nicht mehr als dato. sollte ein grund vorliegen wie die aufnahme einer arbeit, dann wird auch die kaution vorgeleistet als darlehen. wenn nicht - fließt garnix.

miete zahlt dann das neue jc weiter, sobald du dort vor ort einen neuen antrag gestellt hast. mit abmeldung wird das alte jc dich auch abmelden bei sich.

In der Praxis sieht es so aus :

Wenn du einen triftigen Grund hast umzuziehen dann musst du diesen, deinem jetzigen jobcenter mitteilen.

Wenn du bereits eine Wohnung in aussieht hast dann schreib dir bitte die genauen Kosten auf :

Grundmiete
Kalten Betriebskosten
Heizkosten

Mit diesen Daten gehst du zu deinem zukünftigen Jobcenter. Dieses wird dir dann eventuell das ok geben das du dahin ziehen darfst. Dieses ok benötigst du schriftlich.

Mit dieser Umzugszusicherung gehst du zu deinem jetzigen Jobcenter und beantragst umzugskosten. Die Kaution bzw das Darlehen für die Kaution beantragst du bei deinem zukünftigen Jobcenter. Alles das muss vor dem Umzug und vor der Unterschrift auf dem Mietvertrag erfolgen.

Ganz so einfach geht das nicht.

Du brauchst von BEIDEN JobCentern die Genehmigung des Umzugs.

Wenn du deinen Umzug nicht selbst finanzieren kannst, (dazu gehört auch die erste Miete am neuen Wohnort), kommst du um diese Prozedur nicht herum.