Vorladung wegen Betruges - was tun?

7 Antworten

Das gibt allenfalls eine kleinere Geldstrafe, mit Glück vielleicht sogar eine Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO (wozu aber wie gesagt Glück, bzw. ein gnädiger Staatsanwalt von Nöten ist)

Was den Beratungshilfeschein angeht: In Strafsachen ist von der Beratungshilfe nur eine Erstberatung abgedeckt. Der Anwalt kann also in diesem Rahmen allenfalls einen Rat geben, was Du tun sollst, aber nicht direkt für Dich tätig werden (also z.B. ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft verfassen). Dazu müßtest Du ihn kostenpflichtig beauftragen. Das ist in einem Fall wie diesem aber nicht notwendig und das Geld kannst Du sparen um damit die Geldstrafe zu zahlen, die kommen wird.

Alpaka3 
Beitragsersteller
 07.08.2016, 18:49

erstmal danke für die Antwort, jetzt hätte ich aber noch eine kleine Frage an dich: Wenn mich jetzt der Anwalt beraten hat und die Polizei das ganze irgendwie ( ich kenne mich da überhaupt nicht aus) als Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft übergibt, dann müsste ich einen Anwalt "richtig" beauftragen, also ihn bezahlen. Wie sieht das denn aus wenn ich den nicht bezahlen kann (oder zumindest nicht auf einmal, da ich ja nur Hartz 4 erhalte)?

Jurius  07.08.2016, 19:07
@Alpaka3

Dann müsstest Du Dich mit dem Anwalt auf eine Ratenzahlung einigen. Aber nochmal: Ein Anwalt ist hier rausgeschmissenes Geld. Du wirst -selbst wenn er es schaffen würde eine Strafe herauszuholen, die geringer ist als die, die Du ohne Anwalt bekommen würdest- unter dem Strich mehr bezahlen, als ohne Anwalt. Denn sein Honorar wird in jedem Fall teurer sein, als die Ersparnis, die er -wenn überhaupt- herausholt.

Schildere die Sache in der Anhörung so, wie Du es hier getan hast und zeige Dich reuig und einsichtig. Mehr kann ein Anwalt (in Deinem Namen) auch nicht tun. Und bei der StA kommt es allemal authentischer (und somit "ehrlicher") rüber, wenn Du es selbst machst.

Ich weiß jetzt nicht, wie das die Behörden bzw. im weiteren Verlauf Staatsanwalt und Gericht das bewerten werden. Die Vorladung dient ja dazu, daß du dich erst einmal äußerst, vorher steht noch nicht fest, ob das Strafverfahren fortgeführt wird. Wenn ich jetzt mal nachdem gehe, was du sagst, sind die Sachen alle einzeln für sich in meinen Augen fast nachvollziehbar bis auf eine Sache. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß jemand glauben kann, daß ein Bonus kein Einkommen ist. Was soll es denn sonst sein? Aber daß du den Job angemeldet hast, ist ja Fakt, daß er er nicht bei allen zuständigen Stellen gemeldet war, kann man somit wirklich für ein Versehen halten. Was jetzt halt nicht gut rüber kommt, ist die Tasache, daß du mehrere Sachen angestellt hast, die so nicht ganz korrekt waren. Und deshalb sieht es so ein bißchen aus, als ob ihr das systematisch macht. Die Polizei wird eure Aussagen (sofern ihr Aussagen tätigt. Ihr dürft das natürlich auch verweigern) einfach mal aufnehmen. Was die Staatsanwaltschaft daraus machen wird, werden die euch auch nicht sagen können. Ich würde an deiner Stelle jetzt nicht zu ausführlich aussagen, sondern einfach so ähnlich, wie du es hier gemacht hast sagen, daß es nicht vorsätzlich war und keine Betrugsabsicht dahinter steckte. Nicht groß versuchen, alles mögliche zu erklären. Wenn es dann zu einem Prozeß kommen sollte, einen Anwalt nehmen.

Alpaka3 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 21:35

Okay ich kann verstehen das es so aussieht, aber das ist es ganz sicher nicht. Wir sind leider oft mal vergesslicher als es für uns gut ist, aber planen sicher nichts illegales.

Das wir den Bonus nicht als Einkommen gesehen haben lag einfach daran, für uns beide war ein Einkommen immer dann wenn man dafür gearbeitet hat. Und durch den Bonus ist für uns der Gasanbieter (über Check24 ermittelt) der günstigste gewesen, weshalb wir den gewählt haben.

DerTroll  06.08.2016, 21:40
@Alpaka3

Ein Einkommen ist jedes Geld, daß du bekommst. Man unterscheidet zwischen Vermögen und Einkommen. Vermögen hast du schon und Einkommen bekommst du. Naja ich hab länger überlegt, ob es klug wäre, die Aussage zu verweigern. Aber die Vorwürfe sind ja offenbar nachgewiesen. Es geht nur darum, ob ihr es in betrügerischer Absicht getan habt oder nicht. Daher am besten die Sachen so angeben, wie hier bei dieser Frage. Danach heißt es, einfach abwarten, ob noch etwas kommt. Zu dem Zeitpunkt geht es nur darum, eure Aussagen aufzunehmen.

Alpaka3 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 21:46
@DerTroll

In Zukunft weiß ich bescheid und werd das auch immer angeben. Danke dir für deine Hilfe, ich hoffe das geht alles gut aus

Keine Angst es wird evt und eine Strafe auf euch zukommen aber das mit Geld aber es kann Sein das es teuer wird 😁 in Gefängnis kommst du nicht beruhige dich ganz locker bleiben zur voreinladung gehen mit den Reden und erlich sein denn wenn du nicht erlich bist kann es schlimm enden ok ?! Versprich mir das ;)

sandraappee  06.08.2016, 21:29

☺️

sandraappee  06.08.2016, 21:25

Ok einfach ruhig und erlich bleiben du kommst nicht ins Gefängnis :) melde dich wenn du fertig bist

Alpaka3 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 21:29
@sandraappee

danke dir, ich geb bescheid sobald ich weiß wies ausgeht :)

Alpaka3 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 21:24

danke und versprech ich dir :) Ich würd Polizei jetzt sowieso nicht anlügen, weil ich jemand bin der eher schwache Nerven hat, außerdem will ich ja keinen Ärger haben :)

Erstmal - deswegen kommt keiner ins Gefängnis. Zweitens. Du bekommst Hartz4. D.h. das erste was du machst ist, dass du ins Amtsgericht gehst, dir dort einen Beratungshilfeschein holst und ein bisschen rumfragst, was ein guter Anwalt ist (die dürfen dir nichts sagen, helfen aber meist trotzdem). Dann gehst du zu dem Anwalt und erzählst dem das und der hilft dir! Und der sagt dir auch, wie du das erklären kannst, ohne dass das blöd ankommt. Viel Glück!

Alpaka3 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 21:31

Dann geh ich da Montag gleich mal hin. Vielen Dank fürs Beruhigen, ich hab nur noch nie mit der Polizei zu tun gehabt und bin grad nervöser als ein Marshmallow auf'm Grill.

herakles3000  07.08.2016, 00:08
@Alpaka3

1 Mache dir keine sorgen den du hast auch diene 450 €gemeldet aber die hätten dir sagen müssen das du falsch  da bist außerdem sollte eigentlich die Agentur das Jobcenter in getreten Gebäuden sein weil das bundesverfassungsgericht das mal so entschieden hatte.Wichtieg ist das wen ihr zb eine Zurückerstattung der nebenkosten habt das diese das Amt bekommt. damit nichts mehr in diese richtung passiren kann..Solte es doch zun einem gerichtsverfahren kommen wird das blos eine geldstrafe werden .

Wenn du das so glaubwürdig rüberbringst sollte das recht einfach zu klären sein

Alpaka3 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 21:21

d.h. du glaubst also nicht das ich da deswegen ins Gefängnis muss, oder?

bitcoin34  06.08.2016, 21:23
@Alpaka3

Keinesfalls zumal du bei beidem Nachweisen kannst das du es Angegeben hast, nur einfach falsch. sowas ist Menschlich. Außerdem handelt es sich nicht um eine anzeige sondern um eine Vorladung. das heißt die bitten dich einfach an zu tanzen und deinen standpunkt zu erklären.

herzilein35  07.08.2016, 15:10
@Alpaka3

Wegen sowas doch nicht das ist lachhaft. Das Jobcenter sollte sich eher Gedanken machen, da sioe sich nicht an ihre Pflichten hält. Klar du hast auch ein Fehler begangen. Das Jobcenter aber auch. Das beruht sich auf Gegenseitigkeit.