jobcenter meldet von krankenversicherung ohne wirkliche ankündigung?
Hallo zusammen, die folgende Situation ist etwas verwirrend aber ich versuche es so gut es geht:
Mein Vater bezieht Hartz4. Ist gesundheitlich nicht mehr auf der Höhe weswegen von jobcenter letztes ein medizinisches Gutachten gemacht wurde.Danach haben wir von der SB nicht wirklich was gehört außer den üblichen Anträgen usw . Durch einen Zufall war meine Mutter heute bei der Krankenversicherung wo ihr die Mitarbeiterin mitteilte dass mein Vater durch das jobcenter zum 31.7.16 von der Lrankenversicherugng abgemeldet wurde. Erstmal waren alle geschockt da ja heute schon der 4.8. ist und wir nichts davon wussten.
Ich bin danach zum jobcenter und hab gefragt was da los ist: Laut jobcenter ist mein Vater bei dem Gutachten als nicht mehr vermittelbar (kann theoretisch nicht mehr als 3 Stunden arbeiten und in den nächsten 6 Monaten keine Besserung in sicht) eingestuft und deshalb "mussten" die den abmelden. Und die hätten uns das in dem letzten Bescheind mitgeteilt, also habe ich nachgeschaut auf der 3ten oder 4ten Seite sind Versicherte aufgeführ und da steht mein Vater nicht mehr drin(aber keine eindeutigen Hinweise oder so im kompletten Schreiben). Der Höhepunkt der gesamten Geschichte ist, dass mein vater nach einem vor 2 wochen erlittenem Herzinfarkt gerade in der Reha ist.
Was ist wenn da jetzt rechnungen einflattern? Kann man das ganze irgendwie rückgändig machen? Und darf das jobcenter den einfach so ohne klar ersichtliche Mitteilung von der Krankenversicherung abmelden?
4 Antworten
Darüber muss dein Vater aber informiert worden sein. Wenn er dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht, muss originäre Sozialhilfe beantragt werden. Von der Leistung her ist das das gleiche. Nur ist ab sofort das Sozialamt zuständig.
Kein Grund zur Panik - auch nach Versicherungsende übernehmen die Krankenkassen noch eine Weile die Kosten
Wenn Dein Vater als nicht mehr vermittelbar gilt, ist nicht mehr das Jobcenter zuständig, sondern das Sozialamt und das übernimmt auch Krankheitskosten.
An der Höhe der anderen Leistungen ändert sich nichts
Schön aber trotz alldem ist das Jobcenter verpflichtet das ärztliche Gutachten mit demLeistungsempfänger genauestens und persönlich zeitnah zu besprechen und nicht einfach von sich aus aLLES erledigen. Damit meine ich abmelden und Antrag auf Grundsicherung stellen. Wenn sie das nicht tun verstoßen sie gegen Mitwirkungspflicht und an dem Recht des Leistungsempfängers.
Normalerweise geht das so einfach nicht wie sich das Jobcenter das vorstellt. Dies erst einmal zu Punkt eins. Punkt 2 ist das Jobcenter verpflichtet die betreffende Person erst einmal einzuladen und mit demjenigen das Gutachten besprechen.
hier passt das Ergebnis einer Studie der Deutschen Bank wie die Faust auf`s Auge:
Der Arbeitslose ist totes Humankapital ohne Rendite.
Mehr kann ich leider nicht dazu sagen.
Merkst aber selber, dass dieses nicht wirklich eine hilfreiche Antwort ist, oder?