Hartz4 anteilig zurückzahlen bei Studiumbeginn
Hallo,
ich bekomme seit 3 Monaten Hartz4 und fange ab dem 17.03. (also jetzt in 2 Wochen) ein Masterstudium an. Immatrikuliert bin ich bereits, familienversichert hab ich mich auch wieder (bin unter 25) und BAföG-Antrag ist auch schon gestellt (Bewilligungszeitraum 01.04.2014 - 31.03.2015).
Meine Frage jetzt: Ich hab grad im Jobcenter angerufen, dass sie mir eine Verzichtserklärung schicken sollen, damit ich mich vom Hartz4 abmelden kann. Die Dame meinte aber, dass ich das Geld für den März 2014 zum Teil (etwa die Hälfte) zurückzahlen muss, weil ich ja ab dem 17.03. wieder Student bin. Mein BAföG bekomme ich aber wie gesagt erst zum 01.04. bezahlt, d.h. ich bin dann sozusagen vom 17.03. bis 31.03. ohne Geld.
Bin ich wirklich verpflichtet, die Hälfte des Geldes vom März was ich bekommen habe zurückzuzahlen? Was ist, wenn ich denen vom Jobcenter eine Bescheinigung zeige, dass ich das BAföG erst zum 01.04. bekommen werde, kann ich dann das komplette Geld vom März behalten vielleicht?
6 Antworten
Du brauchst Dich nicht"abmelden" beim Jobcenter sondern teilst mit dass Du Bafög beantragt hast und dann den Bescheid vorlegen wirst wenn er vorliegt was mal 4 Monate dauern kann. Wenn Du dann ein Aufhebbescheid vom Jobcenter bekommst stehst Du erstmal ohne Geld da kommt drauf an wie schnell die Bafög-Stelle arbeitet... Viel Spaß wir hatten ein Weihnachten wie noch nie konnten nur Suppen essen monatelang und keinen einzigen Glühwein vom Weihnachtsmarkt uns leisten da Bafög-STelle erst nach 5 Monaten zahlte/Bescheid sendete und nur mit Anwalt..... Außerdem kannst du Jobenter mitteilen dass Du Antrag auf Wohngeld gestellt hast und vorsorglich würde ich unbedingt gleich auch einen Antrag auf Zuschuß zu den Wohnkosten stellen nach § 27 Abs. 3 SGB 2 beim Jobcenter falls kein Wohngeld gezahlt wird. Auch wenn Du bei Eltern wohnst steht Dir das alles zu es sei denn Eltern sind reich.
Also wenn der Aufhebbescheid vom Jobcenter kommt mußt Du einen Teil vom Geld zurückzahlen aber Du kannst Dich auch erstmal beraten lassen Beratungsstelle für ALG 2 macht auch oft die Gewerkschaft. Solange kein rechtsgültiger Aufhebbescheid da ist brauchst Du nix zahlen und auch dann würde ich mich erst beraten lassen an Deiner Stelle rechtlich. Und melde Dich bloß nirgends ab usw. und unterschreibe nix Du legst einfach den Bescheid in Kopie später vor und fertig. Bescheid gesagt hast du ja dass Du Antrag gestellt hast.
Es ist ein Unding dass niemand einen Cent zahlt monatelang da Jobcenter nicht muß wenn man immatrikuliert ist und Bafög-Amt arbeitet unter aller S . . ohne Anwalt geht da oft nix. Weil dann auch noch falsche Bescheide kommen über 0 Euro usw.!
Geh mit deinen Unterlagen hin, erkläre die Situation. ggf. mußt du vorsorglich Antrag auf Sozialhilfe nach SGB XII für die 2 Wochen stellen. Irgendjemand muß da ja einspringen, Der Sachbarberin sind da erst mal die Hände gebunden, da du ab dem 17.3. dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst, darf sie Kein ALG2 mehr auszahlen. Aber vielleicht gibt es eine Kulanzregelung. Anderfalls wird man dich an die entsprechende Stelle verweisen. Möglicherweise brauchst du ja sowieso Vorschuß vom Sozialamt, wer weiß, wann das Bafög kommt.
Geh persönlich hin, sei freundlich, stell dich ein bischen dumm und bitte um Information und Hilfe. Mit "würden sie mir da bitte helfen, ich verstehe dies oder das nicht ganz" etc. komm ich bei Behörden immer sehr gut zurecht.
Hi, ein Versuch wäre es wert, die Bescheiigung des BAföG-Amtes der Mitarbeiterin beim Job-Center zu zeigen ein persönliches Gespräch ist immer besser, als solche Bescheinigungen mit der Post zu senden oder per Telefon so etwas zu klären. Ich drücke dir die Daumen, das es klappt.
ja, persönliches Erscheinen ist da quasi zwingend, wenn man etwas erreichen will. Schon allein deshalb, weil man dann den stärkeren Eindruck hinterläßt als am Telefon und man somit nicht so leicht "vergessen" wird. Und man kann gleich Klärungen sozusagen "zu Protokoll" anstreben, statt vager Auskünfte am Telefon.
Also ich denke, die Tussi hat etwas den Überblick verloren...
Fakt ist, dass du bis zur ersten BaföG-Überweisung bedürftig bist. Fraglich ist für alle Beteiligten, wann die wirklich geleistet wird. Da wohl BaföG frühestens für den April geleistet wird, ist es eigentlich vollkommen unbeachtlich, ob dein offizieller Studienbeginn Mitte März ist. Das JC mag formal damit argumentieren, dass du als Studi dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur verfügung stündest. Aber solange der Vorlesungsbetrieb ruht, könntest du ohne weiteres einer Tätigkeit uneingeschränkt nachgehen.
Also müssen die auf jeden Fall bis Ende März zahlen und freundlich sein.
Dann sollen die einfach auch für April Ende März überweisen. Gleichzeitig soll halt das JC einen Verrechnungsanspruch beim BaföG-Amt reklamieren.
Dein Fehler ist gewesen, schlafende Hunde zu wecken. Lass dir das eine Lehre sein... :-) Man kassiert von den Ämtern immer erst das Geld und meldet sich im Problem(Überzahlungs)fall immer erst danach zeitnah! :-)))
Notfalls teile denen jetzt einfach mit, du wollest doch nicht studieren. Das wäre zwar nicht ganz die Wahrheit, aber eben aktive Entwirrungshilfe für die Sachbearbeiter. :-) Später, wenn das BaföG läuft, verrechnest du dann ganz ordentlich und unbedingt zeitnah mit dem Jobcenter. :-)
Wenn dein Anspruch erst am 01.04.2014 entsteht,musst du gar nichts zurück zahlen,weil du den ganzen Monat März als bedürftig giltst !
Es sei denn,du bekommst dein Bafög - noch diesen Monat auf dein Konto überwiesen,dann gilt das Zuflussprinzip.