Wv Steuern muss ich abzahlen (Harz IV)?
Hi, ich bekomme Harz 4.
Habe letzten Monat 172€ auf die Hand verdient. Ich dachte 100€ davon wären Freibetrag (darf ich unversteuert behalten). Von dem Rest (72€) müsste ich die Hälfte (36€) dem Amt bezahlen. So habe ich mir das bisher vorgestellt.
Das Amt sagt nun im Schreiben, sie wollen 57,60€. Im Brief klingt es so begründet, dass ich mich hätte früher melden sollen (nicht erst diesen Monat) oder als hätte ich insgesamt letzten Monat zu viel Geld gehabt.
Soll ich die 57,60€ ohne Widerspruch akzeptieren? Wie hätte ich besser vorgehen sollen?
Ich habe diese Arbeit letzten Monat gemacht und erst diesen Monat gemeldet, da ich ja erst zählen musste, wie viel Lohn für den Mai zusammenkommt.
Danke
5 Antworten
Das Jobcenter hat Recht, Widerspruch ist also absolut zwecklos. Du hättest den Job gleich melden müssen und dann die Abrechnung später nachreichen, wenn sie dir vorliegt. Das Jobcenter hat dich nun darüber informiert und abgemahnt, dass es beim nächsten Mal Konsequenzen haben könnte.
57,60 ist ebenso genau richtig, abzüglich der 100 Euro kannst du 20 % vom Rest behalten, also 14,40 Euro. 57,60 sind demnach anzurechnen.
Schlicht und ergreifend .... wenn Du als Leistungsbezieher "nebenbei" arbeitest, so bleiben ( bei einem Minijob ) die ersten 100 Euro anrechnungsfrei, vom Betrag darüger hinaus weitere 20 % .... also bei Deinem Einkommen insgesamt 114,40 Euro.
Somit wurden ganz korrekt 57,60 Euro auf Deinen Bedarf angerechnet.
§§ 60 - 66 SGB I mal gelesen? Mitwirkungs- und Offenlegungspflichten? Jedes Einkommen ist anzugeben.
Was Einkommen ist, steht in §§ 11 ff SGB II.
Melden hättest du das ganze spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme, egal wann du dann dein erstes Einkommen bekommst.
Auf Erwerbseinkommen gelten ab dem 15 Lebensjahr die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, dass sind vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Wenn du also 172 € Brutto = Netto verdient und bekommen hast, dann zunächst diese 100 € Grundfreibetrag und auf die übersteigenden 72 € bei weiteren 20 % Freibetrag = 14,40 €.
Der gesamte Freibetrag läge dann bei 114,40 €, blieben bei 172 € Brutto = Netto = 57,60 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen übrig, also alles im grünen Bereich und korrekt berechnet.
Warum suchst du dir keinen Job bei dem du nicht mehr nebenbei Alg ii beziehen musst?