ALGII Mein Freund arbeitet und ich nicht muss er für mich aufkommen?

9 Antworten

Solange ihr nicht verheiratet seid, gibt es zwischen euch kein Verwandtschaftsverhältnis, das einen Unterhaltsanspruch in der einen oder anderen Richtung begründen würde. Von daher sehe ich auch nicht, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bilden würdet.

Genaueres kann man unter dem folgenden Link nachlesen:

http://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html

Ich zitiere:

"Für den Fall, dass Sie seit länger als einem Jahr mit einem Partner zusammenleben oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen, oder Einkommens-
oder Vermögensbefugnisse des anderen innehaben, wird automatisch das
Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft vermutet. Den Nachweis, dass diese
Vermutung unzutreffend ist, hat der Betroffene zu führen."

Wenn ihr eine eheähnliche Gemeinschaft habt, einen gemeinsamen Haushalt führt, zusammen einkauft, kocht, putzt, die Wäsche wascht etc. pp, dann solltet ihr euch gemäß eurer Gewissensentscheidung in einer der folgenden Weisen verhalten:

- Entweder, ihr steht füreinander ein wie Lebenspartner.

- Oder ihr ändert euer Zusammenleben und lebt wirklich nur in einer Wohngemeinschaft zusammen. Dann wird eine bedürftige Einzelperson gemäß den Bestimmungen des SGB staatlich unterstützt.

- Oder ihr täuscht den Staat über die Natur eures Zusammenlebens und versucht, euch möglichst viel Sozialleistungen zu erschleichen.

klar muss er für dich aufkommen, das hat null mit verwandschaft etc zu tun

das Einkommen in einer Lebensgemeinschaft (des Lebenspartners) wird bei Bezug öffentlicher Mittel selbstverständlich berücksichtigt.

Wenn ihr einen gemeinsamen Haushalt führt (Bedarfsgemeinschaft) wird halt sein Einkommen angerechnet, also wird es keine ALG II Leistung geben.