Hallo, bin selbständig als hausmeisterservice.darf die neue hausverwaltung mich fristlos kündigen?

9 Antworten

Ob eine fristlose Kündigung richtig ist, ist natürlich fraglich. Kündigen aber kann sie natürlich schon im Rahmen des Vertrages.

altin007 
Beitragsersteller
 25.07.2015, 20:36

ohne eigentümer beschluss.das geht doch nicht...

Allexandra0809  25.07.2015, 20:38
@altin007

Du hast doch sicher einen Vertrag mit der Hausverwaltung geschlossen. Steht dort etwas über Kündigungsfristen? Oder wurde der Vertrag über 2 Jahre abgeschlossen, die jetzt ausgelaufen sind?

altin007 
Beitragsersteller
 25.07.2015, 20:44
@Allexandra0809

bin seit 7 jahren im objekt und sehr beliebt...ohne grund und ohne beschluss hat er mich gekündigt...

das geht doch nicht...

Maximilian112  25.07.2015, 21:14
@altin007

offenbar doch....

Mit wem hast du den Dienstleistungsvertrag geschlossen? Vermutlich mit der bisherigen Hausverwaltung. Also gilt er auch nur mit ihr und du müsstest mit der neuen HV einen neuen Vertrag aufsetzen.

Insofern kann auch nicht die neue HV einen Vertrag mit dir kündigen, wenn ihr gar keinen habt. Das müsste die bisherige tun, da sie deine Dienste nicht mehr benötigt. Schau dir doch die Papiere an, dann wird das sicher klar.

Und bei der neuen HV solltest du einen Termin machen und sie davon überzeugen, mit dir einen Vertrag zu machen - wenn du daran interessiert bist, das Projekt zu behalten. Viel Glück!


altin007 
Beitragsersteller
 25.07.2015, 20:39

ohne eigentümer beschluss...das geht doch nicht...

es wurde auch vor kurzem eine befragung gestartet...

soll der Hausmeister bleiben 

ja oder nein

habe nur jas

Wenn du selbständig bist, bekommst du keine Kündigung sondern eben nur keinen neuen Vertrag. Der bisherige Vertrag muss auch bei einem Verwaltungswechsel eingehalten werden, falls er nicht in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst wird oder der alte Vertragspartner noch existiert und der Hausmeistervertrag nicht Bestandteil des Eigentümerwechsels war.

altin007 
Beitragsersteller
 25.07.2015, 20:35

ohne eigentümmer beschluss...das geht doch nicht...

Wenn das Haus veräußert wird, gelten die bestehenden Verträge erst einmal weiter. Sie können dann natürlich fristgerecht gekündigt werden.