Kann ich bei einer Doppelvermietung Schadensersatz vom Vermieter verlangen?
Hallo zusammen,
ich habe bereits vor 2 Monaten zusammen mit 2 weiteren Freunden eine WG gemietet (über den Zeitraum von 6 Monaten). Wir und der Vermieter haben den Mietvertrag unterschrieben und soweit war alles geklärt. Nun schreibt der Vermieter 2 Wochen vor Einzug, dass die Wohnung bereits an andere vermietet wurde und wir dort nicht einziehen können. Alternativ hat er uns eine andere Wohnung angeboten die aber deutlich älter aussieht. Eine Mietpreisminderung schließt er ebenfalls aus, da er ja eine andere angeboten hat. Nun überlegen wir uns, ob wir uns eine andere Wohnung nehmen (evtl. etwas teurer) und den Vermieter auf Schadensersatz verklagen.
Wie seht ihr unsere Chancen Schadensersatz zu erhalten?
4 Antworten
Der Vermieter ist für den Vertragsbruch voll umfänglich verantwortlich. Die angebotene Ersatzwohnung müsst ihr nicht annehmen. Zieht ihr in eine Pension muss der Vermieter die Mehrkosten an euch erstatten. Aber das könnt ihr erst nach Mietbeginn des MV lancieren. Ihr solltest es dem Vermieter vorab mitteilen.
Gibt es da dann keine andere Möglichkeit mehr vor MV eine neue Wohnung zu mieten, weil unser Semester ja dann auch beginnt und wir ja eine Wohnung benötigen.
Genau - aber erst einen neuen Mietvertrag scließen, wenn zum Mietbeginn euch die Wohnung nicht herausgegeben werden kann.
Wozu er hat euch eine andere Angeboten...
Wenn du einen nachweislichen fundierten Grund hast warum du diese Alternativwohnung nicht annehmen kannst und dir dadurch ein Schaden entsteht, kannst du Schadensersatz fordern. Und nein - sieht als aus ist kein fundierter und berechtigter Grund.
Auch nicht wenn ich niemals in die Wohnung ziehen würde unter normalen Umständen?
Ja aber diese war deutlich schlechter und entsprach nicht dem Standard von der eigentlichen
Klar. Du hast einen gültigen Vertrag mit ihm. Sag einem Anwalt er soll einen Brief machen und für jeden Tag Verzug werden 150€ fällig. Mal schauen was passiert
Muss ich dann den Anwalt bezahlen oder mein Vermieter? Wir sind alle 3 noch Studenten und haben nicht so viel Geld um einen Anwalt komplett zu bezahlen
Ja in Deutschland zahlen die Parteien ihren Anwalt üblicherweise selber. Ansonsten vielleicht kann der Mieterbund dir weiterhelfen
Da ihr in 2Wochen einziehen möchtet und so schnell vermutlich nichts anderes findet, würde ich zumindest die angebotene Wohnung besichtigen. Es wäre ja eh nur für 6Monate. Vielleicht ist die andere Wohnung grösser oder die Lage besser?
Hat der Vermieter begründet, warum er die Wohnung, trotz unterschriebenen Mietvertrag weitergegeben hat?
Sie hat uns Videos von der anderen Wohnung gezeigt und da sah sie sehr alt aus und für den Preis der eigentlichen Wohnung sehr überteuert. Die Wohnung ist genauso groß und von der Lage auch ähnlich. Er hat anscheinend verteilt dass andere bereits Monate vor uns unterschrieben haben
Heißt wir könnten auch eventuelle Mehrkosten für eine andere Wohnung in der gleichen Stadt geltend machen?