Pilotenlizenz CPL als Betriebsausgabe?

3 Antworten

Das ist grundsätzlich möglich, wenn Du dem Finanzamt plausibel erklären kannst, dass die Pilotenlizenz für betriebliche Zwecke benötigt wird. Für deine betrieblichen Reisen reicht allerdings auch eine PPL oder eine LAPL, denn Du verdienst ja nicht durch das Fliegen Geld, sondern nutzt das Fliegen nur, um von A nach B zu kommen. Ob es sich hierbei um einen Flug für private Zwecke, den Spaß am Fliegen geht oder ob Du dabei geschäftliche Termine wahr nimmst, ist der Luftfahrtbehörde egal.

Ich reise auch sehr viel mit dem eigenen Flugzeug und bisher hat das Finanzamt alle Kosten für diese Reisen sowie die Fixkosten für den Unterhalt des Flugzeugs anerkannt. Genau so wird es auch mit der Pilotenlizenz sein, wenn Du den Bedarf plausibel begründen und nachweisen kannst.

CPL als Betriebsausgabe?

"Ich habe den Steuerberater noch nicht darauf angesprochen, da ich lieber erstmal anonym frage. sonst verdreht er noch die Augen.."

Verstehe ich nicht. Wofür ist denn ein Steuerberater da? Der bekommt sicher noch ganz andere Fragen zu hören. Außerdem: was helfen Dir die Laienantworten in einem Spaßforum weiter?

Aber kommen wir zur Lizenz. Natürlich reicht auch eine PPL. Mit der darfst Du nur nicht kommerziell fliegen, also im Passagierverkehr tätig sein, aber um von A nach B zu kommen, um Geschäfte zu machen, die mit der Fliegerei nichts zu tun haben, reicht die völlig aus, dazu brauchst Du keine Berufspilotenlizenz, die sehr viel höhere Anforderungen an Ausbildung und laufende Nachweise stellt, die durch ein paar Kundenbesuche sicher schon rein wirtschaftlich gar nicht gedeckt werden.

Die Frage ist, ob das Finanzamt eine PPL als Betriebsausgabe anerkennt, denn die Bezeichnung impliziert ja eher ein Hobby als eine notwendige Betriebsausgabe. Bei einem Führerschein ist das etwas anderes. Heutzutage hat praktisch jeder Erwachsene einen Führerschein, mit dem er auch ein Firmenfahrzeug bewegen darf.

Wenn eure Firma also ein Flugzeug kaufen, mieten, leasen würde, könnten die Kosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden - und dann vielleicht auch eine Lizenz, die ja eine besondere Berechtigung ist.

Aber, wie gesagt, ist das die Meinung eines Laien. Warum Du jetzt Deinen Steuerberater nicht fragen willst - und das musst Du ja unabhängig von unseren Antworten sowieso -, bleibt mir schleierhaft. Ein Anruf oder ein Besuch und die Frage wäre beantwortet.

Du kannst aber ja auch einfach mal das Finanzamt fragen. Fragen kostet nichts.

Das FA hat nicht zu beurteilen, ob eine Ausgabe betrieblich sinnvoll ist. Also kein Problem, genau wie die Anschaffung von Kunstwerken oder Perserteppichen fürs Chefbüro.

Nur werden die genau hinsehen, ob da auch eine private Nutzung vorliegt. Also ob der Teppich dann im privaten Wohnzimmer liegt. Oder ob man 2x im Jahr geschäftlich unterwegs war, und 20x privat. Da muss man also aufpassen. Als Pìlot ist man verpflichtet, Flugbuch zu führen, das könnte dann jemand mal sehen wollen bei der nächsten Steuerprüfung. Und dann könnte es teuer werden.

verreisterNutzer  03.06.2018, 20:06

Und meine Freundin würde niemals in eine Cessna oder so einsteigen, da fallen private Urlaube schon weg 😂👍🏼

verreisterNutzer  03.06.2018, 20:04

Ne soll schon betrieblich bis cgn oder dus genutzt werden. Den persönlichen Spaß habe ich ja auch dabei schon mehr als genug😂
Privat wäre mir die Miete und alles auch zu teuer 🙈