Kann man als Musiklehrer / Gymnasium öffentlicher Dienst eine neue Stereoanlage steuerlich absetzen?
Hallo, möchte mir eine neue Stereoanlage zulegen. Als Musiklehrer am Gymnasium / öffentlicher Dienst habe ich mal beim Steuer - Kontz gelesen (in den 90er Jahren), das man diese Anschaffung steuerlich geltend machen kann, weil sie als Arbeitsmittel der individuellen Unterrichtsvorbereitung für den Lehrer dient. Bisher konnte ich keine definitive Antwort im Netz finden. Nun rede ich nicht von einer Anlage aus dem Supermarkt, sondern von ordentlichen Komponenten, die schon mal einige Tausend Euro kosten können. Hat jemand Erfahrungen oder einen Rat? Danke im voraus.
3 Antworten
Der erste gute Rat: Schmeiss den Konz weg. Weder Steuerberater mögen den, noch das Finanzamt. Der ist voll mit Tips "die auf Einzel- oder Musterurteilen" basieren. Wenn Du klagefreudig und zahlungskräftig ist das kein Problem.
Die Stereoanlage ist nicht ausschließlich beruflich veranlasst, denn das ein Lehrer eine Stereoanlage nur zur Unterrichtsvorbereitung nutzt ist schlichtweg lebensfremd, vor allem eine Anlage für mehrere tausend Euro.
Das eine berufliche Mitbenutzung vorliegt, ist jedoch nachvollziehbar. Jetzt liegt es an Dir einen Maßstab für die Aufteilung darzulegen. Wenn Dir das nicht gelingt ist die Anlage komplett privat veranlasst und es gibt nix.
Anders wäre es, wenn Du bereits eine Anlage im Wohnzimmer hast, und Dir für das Arbeitszimmer eine zweite Anlage kaufst. Dort wäre eine (fast) ausschließliche Nutzung einfacher glaubhaft zu machen,
Spontan würd ich mal sagen, dass das nicht geht. Ich vermag beim besten Willen nicht den Zusammenhang zum Musikunterricht zu erkennen. Logisch ist Musikunterricht nicht nur Singen und Noten lernen. Aber sich deshalb eine Stereoanlage zulegen?? Ich weiß nicht recht. Vor allem, wenn du sie nicht ausschließlich in der Schule, sondern auch zu Hause nutzt. In dem Fall sind meiner Meinung nach ohnehin nur 50 % des Anschaffungspreises überhaupt als beruflich veranlasst anzusehen.
Ich wüsste ja, wo ich nachlesen kann. Nur steht der Wälzer nicht bei mir zu Hause. ;-)
Ja, Du kannst die Anlage absetzen. Wenn sie aber mehr 450 € kostet, kannst du die Kosten nicht direkt vollständig geltend machen. Das heißt, du musst sie abschreiben. Ich kenne die gewöhnliche Nutzungsdauer eine Musikanlage zwar nicht, aber als Beispiel: Du kaufst eine ANlage für 5.000€ und sie wird über 5 Jahre abgeschrieben. Das heoßt Du hättest in den 5 Jahren jeweils 1.000€, die du als Werbungskosten geltend machen kannst.
Wichtig ist nur, dass Du dem Finanzamt erklären kannst, warum und wofür Du die Anlage brauchst, aber in meinen Augen muss es wie gesagt anerkannt werden.
Hoffe ich konnte helfen.