Kann ich 50% einer Eigentumswohnung verkaufen?
Ich bin Mitbesitzerin einer Eigentumswohnung zu 50%. Mein Partner, von dem ich mich trennen möchte, gehören die anderen 50% der Wohnung. Er möchte unter keinen Umständen verkaufen, ist aber auch finanziell nicht in der Lage, mich auszuzahlen und die Wohnung zu übernehmen. Hinzufügen muss ich noch, dass der Darlehnsvertrag bei der Bank gesamtschuldnerisch abgeschlossen wurde und die Zinsbindung zum Jahr 2010 ausläuft. Eine Einwilligung zum Verkauf meines Anteils benötige ich nicht. Was kann ich tun, welchen Weg muss ich gehen, bevorzugen würde ich eine gütliche Einigung, aber bedauerlicherweise ist das nicht möglich.
6 Antworten
Zwar kannst Du Deinen Anteil gerne feilbieten, aber sofern es sich nicht um eine sehr heiß begehrte Wohnlage handelt, wird sich dafür kein Interessent finden. Viel schwerwiegender ist allerdings die gesamtschuldnerische Haftung - denn aus der kommst Du auch durch den Anteilsverkauf nicht heraus, sofern der Erwerber nicht die anteiligen Darlehenskosten mitübernimmt (und die Bank zustimmt). Ich würde Dir dringend raten, einen Fachanwalt zu konsultieren; ggfs. auch der Notar, bei dem ihr seinerzeit den Kauf beurkundet habt (der dürfte dann die Materie bereits kennen). Wie hoch ist denn die Restdarlehensschuld? Evtl. wäre es ratsamer, bis zur Abzahlung des Darlehens mit einer Veräußerung zu warten, denn solltest Du auf dem Verkauf bestehen, wäre die einzige Möglichkeit die Zwangsversteigerung der gesamten Immobilie.
Kannst Du schon verkaufen - aber Du wirst kaum einen Käufer finden.
Du kannst aber die Aufhebung der Eigentümergemeinschaft verlangen.
Im Zweifelsfall kommt es dann zu einer Zwangsversteigerung, bei der alle nur Verluste machen. Erkläre das Deinem Ex - und dann sollte er in einen gemeinschaftlichen Verkauf einwilligen.
Ich hatte mal so eine ähnliche Situation: ich wollte meinem Ex die andere Hälfte abkaufen, für die er einen horrenden Preis wollte. Damit war ich nicht einverstanden. Der Hinweis auf die dann drohende Zwangsversteigerung ließ ihn einlenken.
Du kannst aber auch Deinen Anteil behalten, und Dir Monat für Monate eine Miete zahlen lassen... Damit kannst Du dann sicherlich Deinen Anteil am Kredit tilgen.
Sie haben aber auch noch so eine Art Binnenvertrag... Oder müßten da jetzt noch schriftlich Vereinbarungen treffen, notfalls.
So etwas kauft niemand! Die Lösung heißt Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Der Erlös wird dann nach Abzug der Schulden und der Kosten vom Gericht gleichmäßig verteilt.
Bevor man das macht (und damit auch eigene erhebliche Verluste in Kauf nimmt), kann man dieses Szenario ja erst mal schildern. Manchmal kriegt man dann plötzlich doch eine gütliche Einigung hin.
Lass dich anwaltlich beraten.
Sooo teuer ist so eine einfache Beratung auch nicht. Teuer wird es erst, wenn der Anwalt einen Brief schreibt.
Alles andere bringt nichts
Zu teuer! Einfach zum Amtsgericht gehen und einen Antrag stellen.
Hier geht wahrscheinlich nur der Härtefall, nämlich eine Versteigerung.
Manchmal reicht es, dem Miteigentümer diese Konsequenz klarzulegen...
Letzteres kann aber auch bös nach hinten los gehen. Denn der Kredit wurde gesamtschuldnerisch aufgenommen....