In meiner Wohnung Stundenweise zimmer vermieten/zur Verfügung stellen ist das gesetzlich erlaubt

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Ja.

Du kannst über die Eigentumswohnung generel frei verfügen und dazu gehört auch einen wirtschaftlichen Nutzen aus ihr, in Form von z. B. Vermietung, zu ziehen. Ob du dies Jahr-, Tage- oder Stundenweise machst, spielt zunächst keine Rolle dabei.

Jetzt zu möglichen Einschränkungen:

  • Gewerbe

Für eine stundenweise Vermietung benötigst du wahrscheinlich eine Gewerbeerlaubnis. Dies kannst Du beim hiesigen Ordnungs-/Gewerbeamt nachfragen.

  • Teilungserklärung

Es gibt Teilungserklärungen, welche vorschreiben, dass die Ausübung eines Gewerbes in der Wohnung gar nicht, oder nur mit vorheriger Zustimmung des Verwalters/der Wohnungseigentümer gestattet ist. Wenn das der Fall ist, hast du schlechte Karten.

  • Rücksichtsgebot

Wenn es durch die stundenweise Vermietung zu Nachteilen der übrigen Bewohner kommt, die über das normale Maß eines geordneten Zusammenlebens hinaus gehen, dann kann derjenige, welcher sich benachteiligt fühlt, versuchen gerichtlich eine Ausübung des Gewerbes der stundenweisen Vermietung zu untersagen, oder einzuschränken. So eine Benachteiligung könnte auch sein, wenn die Gäste der Prostitution nachgehen und der Ruf des Hauses dadurch gefährdet sein kann.

Eine stundenweise Vermietung käme nciht der normalen wohnwirtschaftlichen Nutzung gleich und verändert damit den Zweck der Wohnung. dies kann im schlimmsten Falle zum Entzug des Eigentums führen!

ELBIBA 
Beitragsersteller
 16.08.2011, 09:37

Wo steht das geschrieben in welchem Gestzestext wäre nett mir dies zukommen zu lassen, die Wohnung war immer schon vermietet, doch ich mußte 3 mal Mieter rausklagen das dauerte oft Jahre deshalb habe ich mich für Eigennutzung mit Untervermietung entschlossen

schelm1  16.08.2011, 09:41
@ELBIBA

Wohnungseigentumsgesetz und Ihre Teilungserklärung!

Nein, wenn Du ein Zimmer entsprechend vermietest, hast Du ein Nebeneinkommen und müsstest das als Firma anmelden. Stundenweise ist vermutlich so oder so untersagt (Vorbeugung von Prostitution, usw.) und als Zimmer für Übernachtungen gelten dann die Rechte eines Pensionsbetriebs.

Aber das kann Dir das Gewerbeamt deiner Stadt beantworten.

ELBIBA 
Beitragsersteller
 16.08.2011, 09:21

Ich habe schon 10 Jahre vermietung und verpachtung und bezahle dafür steuern wird beim Einkommersteuer ausgleich mit veranlagt übrigens würde keine Übernachtung stattfinden,

crazyrat  16.08.2011, 09:36
@ELBIBA

Aber ich denke, dass die Gewerbeaufsicht dann mal einen Riegel vorsetzen würde, da das zu einem Treffpunkt von Schwalben des Bordsteins werden könnte, die dann vielleicht Ihr Geschäft dort ausführen möchten.

Ich sehe das sehr kritisch.

Es MÜSSTEN "jeweils" ORDENTRLICHE Mietverträge geschlossen werden.

ABER, wer soll- wird dann aber Hauptmieter oder wollen Sie, zumindest auf dem Papier, dort wohnen bleiben?

Man KANN auch in einer Wohnung als "Clubbesitzer" oder Gründer??? wohnen und "Besucher" dort empfangen LASSEN. -Club der rohaarigen Menschen und Ihre Freunde-

Wo soll das Problem sein?

Was willst du denn pro Stunde nehmen? Vergiß nicht, daß dann auch immer saubere Bettwäsche benötigt wird!

Frag mal beim Gewerbeamt!

ELBIBA 
Beitragsersteller
 16.08.2011, 09:16

Das habe ich erkundet es darf nur an privatleute vergeben werden ohne dass diese einen gewerblichen Hintegrund haben