In meiner Wohnung Stundenweise zimmer vermieten/zur Verfügung stellen ist das gesetzlich erlaubt
Stundenweise ein Zimmer Untervermieten. Habe eine Eigentumswohnung, finanziell bin ich nicht mehr in der Lage meinen Bankverpflichtungen nachzukommen, deshalb möchte ich gerne ein Zimmer Stundenweise an Menschen zur Nutzung gegen eine Gebühr überlassen wie sieht es die Rechtsordnung. Müsste ich die Wohnung verkaufen hätte ich ein minus von 40 Prozent Einbuße des Kaufpreises.
7 Antworten
Ja.
Du kannst über die Eigentumswohnung generel frei verfügen und dazu gehört auch einen wirtschaftlichen Nutzen aus ihr, in Form von z. B. Vermietung, zu ziehen. Ob du dies Jahr-, Tage- oder Stundenweise machst, spielt zunächst keine Rolle dabei.
Jetzt zu möglichen Einschränkungen:
- Gewerbe
Für eine stundenweise Vermietung benötigst du wahrscheinlich eine Gewerbeerlaubnis. Dies kannst Du beim hiesigen Ordnungs-/Gewerbeamt nachfragen.
- Teilungserklärung
Es gibt Teilungserklärungen, welche vorschreiben, dass die Ausübung eines Gewerbes in der Wohnung gar nicht, oder nur mit vorheriger Zustimmung des Verwalters/der Wohnungseigentümer gestattet ist. Wenn das der Fall ist, hast du schlechte Karten.
- Rücksichtsgebot
Wenn es durch die stundenweise Vermietung zu Nachteilen der übrigen Bewohner kommt, die über das normale Maß eines geordneten Zusammenlebens hinaus gehen, dann kann derjenige, welcher sich benachteiligt fühlt, versuchen gerichtlich eine Ausübung des Gewerbes der stundenweisen Vermietung zu untersagen, oder einzuschränken. So eine Benachteiligung könnte auch sein, wenn die Gäste der Prostitution nachgehen und der Ruf des Hauses dadurch gefährdet sein kann.
Eine stundenweise Vermietung käme nciht der normalen wohnwirtschaftlichen Nutzung gleich und verändert damit den Zweck der Wohnung. dies kann im schlimmsten Falle zum Entzug des Eigentums führen!
Wohnungseigentumsgesetz und Ihre Teilungserklärung!
Nein, wenn Du ein Zimmer entsprechend vermietest, hast Du ein Nebeneinkommen und müsstest das als Firma anmelden. Stundenweise ist vermutlich so oder so untersagt (Vorbeugung von Prostitution, usw.) und als Zimmer für Übernachtungen gelten dann die Rechte eines Pensionsbetriebs.
Aber das kann Dir das Gewerbeamt deiner Stadt beantworten.
Ich habe schon 10 Jahre vermietung und verpachtung und bezahle dafür steuern wird beim Einkommersteuer ausgleich mit veranlagt übrigens würde keine Übernachtung stattfinden,
Aber ich denke, dass die Gewerbeaufsicht dann mal einen Riegel vorsetzen würde, da das zu einem Treffpunkt von Schwalben des Bordsteins werden könnte, die dann vielleicht Ihr Geschäft dort ausführen möchten.
Ich sehe das sehr kritisch.
Es MÜSSTEN "jeweils" ORDENTRLICHE Mietverträge geschlossen werden.
ABER, wer soll- wird dann aber Hauptmieter oder wollen Sie, zumindest auf dem Papier, dort wohnen bleiben?
Man KANN auch in einer Wohnung als "Clubbesitzer" oder Gründer??? wohnen und "Besucher" dort empfangen LASSEN. -Club der rohaarigen Menschen und Ihre Freunde-
Wo soll das Problem sein?
Was willst du denn pro Stunde nehmen? Vergiß nicht, daß dann auch immer saubere Bettwäsche benötigt wird!
Frag mal beim Gewerbeamt!
Das habe ich erkundet es darf nur an privatleute vergeben werden ohne dass diese einen gewerblichen Hintegrund haben
Wo steht das geschrieben in welchem Gestzestext wäre nett mir dies zukommen zu lassen, die Wohnung war immer schon vermietet, doch ich mußte 3 mal Mieter rausklagen das dauerte oft Jahre deshalb habe ich mich für Eigennutzung mit Untervermietung entschlossen