Grundsicherung mit vermieteter Eigentumswohnung?
Guten Morgen, ich bin momentan ratlos und weiß nicht wie ich mich am besten verhalten soll. Ich bin schwer krank geworden, beziehe eine kleine Rente. Nun möchte ich einen Antrag zur Grundsicherung stellen. Ich selbst wohne in Miete. Ich habe noch eine Eigentumswohnung, die vermietet ist. Ich habe meinen Sohn allein großgezogen . Jetzt frage ich mich, wie verhält es sich, wenn ich Ihm diese Wohnung schenke. Oder soll ich diese verkaufen und das Geld verbrauchen? War eigentlich für meinen lieben Sohn gedacht. Wie kann ich am schnellsten Grundsicherung beantragen, ohne etwas falsch zu machen. In meiner Mietwohnung möchte ich bleiben. Vielen Dank
6 Antworten
Ein Haus oder eine Eigentumswohnung stellen einen Vermögenswert dar, der bei Beantragung von Grundsicherungsleistungen berücksichtigt wird.
Ausschlagebend ist aber, welche Leistung wollen Sie beantragen. Grundsicherung im Alter (ab 65+x Jahre) oder für dem Grunde nach erwerbsfähige Personen (unter 65 Jahre)?
Dann muss erst einmal geschaut werden, welche Leistung für Sie zutreffend ist. Danach richtet sich dann, wie mit dem Eigentum umgegangen wird.
Das mit den Schenkungen wurde hier schon korrekt gesagt.
Grob gesagt:
Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII haben (bei amtlich festgestellter unbefristeter "nicht Erwerbsfähigkeit"), dann muss die Wohnung verkauft und davon gelebt werden. Nach Aufbrauch des Vermögens können Sie dann einen Antrag stellen.
Wenn Sie Anspruch auf SGB II Leistungen haben sollten, unterliegen SELBSTBEWOHNTE Eigentumswohnungen einem Schutz (sofern eine angemessen Wohnungsgröße von 80qm nicht überschritten wird). Wenn Sie dort nicht selber wohnen, dann muss die Wohnung verkauft werden. Nach Aufbrauch des Vermögens können Sie dann einen Antrag stellen.
Gehen sie am besten mal zu einer Beratungsstelle/öffentlichen Rechtsauskunft. Das ist insgesamt sehr kompliziert und hängt von vielen Faktoren ab, die sich HIER nicht korrekt klären lassen werden.
vielen Dank , das werde ich machen
Viel Erfolg!
wie heist denn so eine Stelle, wo ich einmal fragen kann? danke
"Öffentliche Rechtsauskunft". Die gibt es (eigentlich) in jedem Bundesland. Googeln sie mal danach mit Angabe Ihres Heimatortes.
und wenn ich die Wohnung meinem Sohn verkaufe und von dem Geld erst mal lebe?
Dem Grunde nach können Sie das natürlich machen. Aber: Lassen Sie sich mal richtig und umfassend beraten.
Eine Schenkung an den Sohn würde jetzt nichts mehr bringen, weil das Sozialamt solche erheblichen Schenkungen innerhalb von 10 Jahren ab Antragstellung auf Sozialleistungen wieder zurückfordern würde, wenn du dich dadurch selber bedürftig machen würdest.
Wenn du nicht in deiner angemessenen Immobilie lebst, dann gilt diese nicht mehr als privilegiertes Vermögen und wäre meiner Ansicht nach zu verwerten und davon hast du dann deinen Lebensunterhalt bis auf derzeit 5000 € Schonvermögen zu bestreiten.
und wenn ich die Wohnung meinem Sohn schenke mit einer Gegenleistung im Vertrag beim Notar? Gibt es dort Möglichkeiten? Danke
Schenken geht nicht, wenn dann verkaufen und vom Erlös musst du dann bis auf diese besagten 5000 € Schonvermögen im SGB - Xll ( Leistungen der Grundsicherung vom Sozialamt ) deinen Lebensunterhalt bestreiten.
Was für Gegenleistungen sollten das denn sein ?
Die Wohnung für ein Apfel und Ei per Vertrag bei deinem Notar an den Sohn zu geben läuft nicht, dass wird dann schon vom Sozialamt geprüft, welchen Wert die Immobile tatsächlich hat.
Bevor du Grundsicherung beziehen kannst, darfst du nicht mehr als 5000 Euro Vermögen besitzen. Zum Vermögen zählt auch Grund und Hausbesitz bzw. Eigentumswohnungen. Falls du also einen Antrag stellen solltest, dann wird dich das Sozialamt auffordern, die Wohnung zu verkaufen und mit dem Erlös musst du dann solange wirtschaften bis du nur noch 5000 Euro hast. Wenn du die Wohnung deinem sohn schenkst machst du dich selber hilfsbedürftig. Das Sozialamt würde dann nicht zahlen.
also besser nicht verschenken?
Nach dem Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozialhilfe erhältst Du keine Leistungen der Sozialhilfe, wenn Du dir durch Einsatz Deines Vermögens selbst helfen können.
Was du jetzt vor hast, nennt man eine Verschiebung des Vermögens. Da hat der Staat einen Riegel vorgeschoben, denn Schenkungen müssen zurück geholt werden. Die Frist beträgt 10 Jahre.
Du hättest also vor 10 Jahren deine Wohnung an deinen Sohn verschenken müssen.
danke, aber vor 10 Jahren habe ich nicht mit einer Krankheit gerechnet. Ich hatte eigentlich andere Pläne. Danke trotzdem , ich möchte nichts verschieben, nur geschickt aus dem ganzen rauskommen
So ist das bei vielen. Man muß rechtzeitig im Leben die Weichen stellen und auch berücksichtigen, dass sich das Leben manchmal ganz schnell ändern kann. Der Zug ist für dich definitiv abgefahren.
Sohn die Wohnung schenken und dann Grusi beantragen geht nicht.
Es ginge: Mieter kündigen, und in die Wohnung selbst einziehen oder Wohnung verkaufen, Dir davon eine andere Wohnung kaufen und diese dann selbst bewohnen und dann Grusi beantragen geht, denn dann wäre die Wohnung geschütztes Vermögen.
Verkaufen und von dem Verkaufserlös leben leben ginge natürlich auch, aber so etwas würde man vernünftigerweise nicht machen.
ach warum nicht, eine Weltreise weiß ja nicht wieviel Jahre ich noch habe
Wenn Du das so krank noch kannst, dann los! Nutze die Chance!
Ich bin unter 65 Jahre