Teilungserklärung rückgängig machen
Wir haben vor ca. 5 Jahren eine Einliegerwohnung im Einfamilienhaus unserem Sohn verkauft. Damals mussten wir eine Teilungserklärung beantragen, sprich aus dem Einfamilienhaus wurden 2 Eigentumswohnungen. Nun möchte unser Sohn heiraten und die Wohnung ist zu klein, deshalb möchte er sie wieder an uns verkaufen. Wir möchten nun, dass wir wieder ein Einfamilienhaus haben und keine 2 Eigentumswohnungen. Ist auch steuerlich schon viel teurer, da die Grundsteuer für beide Wohnungen wesentlich teurer sind als für ein Einfamilienhaus. Meine Frage nun: Kann man eine Teilungserklärung wieder zurück nehmen und wie macht man dies? Ich danke Euch im Voraus für Eure Antworten!
2 Antworten
Das würde ich dort klären, wo diese Teilung vorgenommen wurde
Sicherlich genügt ein Anruf zur schnellen Klärung
Sie können die Wohnung zurückkaufen und einen allstimmigen Bechluß fassen, der die Unauflöslichkeit der Gemeinschaft aufhebt. Anschließend bewegen Sie alle Schritte über die Vereinigung der Wohnungsgrundbücher, die Änderung der Baugenehmigung (Abgeschlossenheitserklärung) wieder zurück. Eiln mächtiger Aufwnd mit ebenso hohen Kosten! Notar und BAumat werden Ihnen weitere Auskunft erteilen. Wäre es vielleicht einfacher, die Einliegerwohnung zu vermieten und Ertrag daraus zu ziehen?