Wenn ich ein Anlageobjekt tausche, fallen dann Spekultionssteuer an?
Ich habe eine Eigentumswohnung und werde die gegen ein Ferienhaus tauschen.
Ich zahle 50 tsd dazu.
Die Wohnung ist vermietet und ich müsste eigentlich ja beim Verkauf Spekulationssteuern zahlen.
Muss ich das so auch, wenn ich tausche?
Es ist ja kein Gewinn ersichtlich
3 Antworten
Wenn ich ein Anlageobjekt tausche, fallen dann Spekultionssteuer an?
Grundsätzlich ja
Ich habe eine Eigentumswohnung und werde die gegen ein Ferienhaus tauschen.
Bei Immobilien kann es ggf. Ausnahmen geben, aber der geschilderte Fall ist nicht eindeutig. Sicherlich wird dich der Begriff "6b Rücklage" aber in deinen Recherchen weiterbringen.
Es ist ja kein Gewinn ersichtlich
Der Gewinn ist die Differenz zwischen dem Ursprünglichen Kaufpreis der Eigentumswohnung und dem Verkehrswert dieser zum Zeitpunkt des Tausches.
Der Gewinn ist die Differenz zwischen dem Ursprünglichen Kaufpreis der Eigentumswohnung und dem Verkehrswert dieser zum Zeitpunkt des Tausches.
Auch das ist falsch. Der Gewinn ermittelt sich aus der Gegenleistung. Dies ist der Wert des Ferienhauses -50.000 €.
"6b Rücklage"
Dafür musst du bilanzieren, was hier nicht der Fall ist.
Das wissen wir doch gar nicht, deswegen sagte ich ja auch:
Bei Immobilien kann es ggf. Ausnahmen geben, aber der geschilderte Fall ist nicht eindeutig.
Auch das ist falsch. Der Gewinn ermittelt sich aus der Gegenleistung. Dies ist der Wert des Ferienhauses -50.000 €.
Der Gewinn ermittelt sich aus der Gegenleistung? Sicher? Dann würde doch auch bei günstigem Einkauf einer Immobilie im Wert von 120.000 EUR zum Preis von 100.000 EUR ein zu versteuernder Gewinn anfallen. Gewinn beim Einkauf wird aber doch normalerweise erst beim Verkauf versteuert.
Der Gewinn ermittelt sich aus der Gegenleistung? Sicher?
Ja, sicher.
bei günstigem Einkauf einer Immobilie im Wert von 120.000 EUR zum Preis von 100.000 EUR ein zu versteuernder Gewinn anfallen.
Beim Einkauf einsteht kein Gewinn, erst beim Verkauf, bei dem die Anschaffungskosten nicht der Wert im Zeitpunkt der Verkaufs berücksichtigt wird. Deshalb ist diese Aussage auch falsch:
Der Gewinn ist die Differenz zwischen dem Ursprünglichen Kaufpreis der Eigentumswohnung und dem Verkehrswert dieser zum Zeitpunkt des Tausches.
Aber wer berechnet denn den Verkehrswert? Gibt es da einen plausiblen Rechenweg für das Finanzamt?
Die Finanzämter haben für soetwas Sachverständige.
Dein Tausch interessiert das Finanzamt in keiner Weise, die betrachten jedes Geschäft für sich. Die Differenz zwischen Anschaffungskosten der Wohnung und dem erzielten Kaufpreis muss (wenn ein Plus heraus kommt) in jedem Fall versteuert werden, unabhängig davon was du mit dem Erlös vorhast.
Ja aber der Preis steht ja nirgendwo ? Wir beziffern lediglich die Zuzahlung im Vertrag
Gegenleistung für die Wohnung ist das Ferienhaus. Wenn der Wert des Ferienhauses - 50.000 € höher ist, als die Anschaffungskosten der Wohnung haben wir einen Gewinn, der dann auch grundsätzlich zu versteuern ist.
das spielt keine Rolle ob du dir ein Luxusauto kaufst oder eine Immobilie, wenn du die Wohnung vor Ablauf von 10 Jahren Verkaufst und bei diesem Vorgang einen Spekulationsgewinn erzielst ist dieser zu versteuern.
Es geht hier nicht um Kauf, sondern um Tausch und die Gewinnermittlung.
"6b Rücklage"
Dafür musst du bilanzieren, was hier nicht der Fall ist.