Müssen Nutzungsgebüren für den Kanal zwingend gezahlt werden?
Moin,
Folgendes Problem: Mein Abwasser läuft in den Gulli auf Nachbars Grundstück und von dort aus zusammen mit seinem Abwasser auf die Hauptstraße.
Nun möchte er von mir benutzungsgebühren, da es ja sein Grundstück und Gulli ist. Anfallende Reinigung und Sanierung soll ich extra anteilig bezahlen.
Ist das ganze irgendwie gesetzlich geregelt?
Die Gebühren, die er von mir will sind sogar doppelt so hoch wie das Abwasser, das ich an die Gemeinde zahlen muss. Weder im Kaufvertrag für mein Haus noch im Grundbuch sind dazu irgendwelche Einträge oder Verpflichtungen.
Kann er mir bei Ablehnung des nutzungsvertrages die Nutzung untersagen oder mich da irgendwie belangen?
4 Antworten
Ganz heikles Thema, da es hier wenig rechtliche Regelungen gibt. wenn im grundbuch nichts steht, wird es schwierig.
Was klar sein dürfte, wenn konkrete Untersuchungen Reinigungen oder Sanierungen durchgeführt werden, ist es ja grundsätzlich eigentlich klar, dass du da einen Anteil tragen musst. ich glaube jedoch nicht dass er schlichtweg pauschal von dir Nutzungsgebühren verlangen kann ohne dass irgendwelche tatsächlichen Kosten derzeit anfallen. Wenn Grundleitungen korrekt verlegt sind, dürften diese auch Jahrzehnte ohne spezielle Reinigung funktionsfähig bleiben.
Letztendlich sollte man sich einig werden. Wenn nicht, ist zu empfehlen, einen eigenen Kanalanschluss zu machen.
Lasse Dich erstmal von einem spezialisierten Anwalt beraten, die Kosten dafür sparst Du ggf. ein durch den rat, also kein Verlust. Ansonsten lasse es auf einen Prozeß ankommen, dann bist Du auf der sicheren Seite. Es ist schon sehr erstaunlich das der Nachbar Zahlungen von Dir erwartet aus einer Zeit da Du noch gar nicht Hausbesitzer warst !
steht etwas im Grundbuch seines Grundstückes, dass er die Ein- und Weiterleitung des Abwassers zu dulden hat?
ihr solltet euch im Guten einigen! Wenn du oder vor Gericht klagt dann wird es ein Faß ohne Boden! Setzt euch bei einem Glühwein zusammen und einigt euch!
Das ist nun eine blöde Situation für dich :-(. Die Rechnung vom vorigen Besitzer brauchst du nicht zu zahlen, da soll sich dein Nachbar an den wenden oder an dessen Erben. Das Andere kann dann leider nur per Anwalt und/oder Gericht geklärt werden. Du kannst aber noch nach "Nachbarschaftsgesetz" deines Bundeslandes googlen, vielleicht findest du dort noch eine Antwort.
Ich sehe da keine Einigung. Ich soll außerdem sanierungsarbeiten anteilig zahlen, die 3 Jahre vor meinem Einzug waren, weil sich der vorbesitzer geweigert hat. Mein Nachbar ist im Dorf bekannt dafür, jedem alles in Rechnung zu stellen und jeden abzuzocken.