Gilt ein Grundstück auch mit einem Gartenhaus als bebaut?
Hallo,
ich habe vor ca. 10 Jahren ein Grundstück mit Bauverpflichtung bis August 2005 erworben. Dieses habe ich aus geänderten privaten Umständen aber bis heute nicht bebaut. Nun fordert meine Stadtverwaltung einen Bauantrag. Was kann passieren wenn ich diesen nicht stelle? Könnte das Grundstück auch mit einem Gartenhaus bebaut werden (es steht sogar schon eins drauf)?
Vielen Dank!
Dennis
4 Antworten
Für ein Gartenhaus braucht man keinen Bauantrag (je nachdem wie groß es ist und wo das Grundstück liegt), daher wird es wohl auch nicht als bebaut gelten. Wenn Du diesen Antrag nicht stellst, kann es sein, dass die im Kaufvertrag (Bauverpflichtung) vereinbarten Folgen eintreten.
Du solltest Dir bei der Stadtverwaltung den Bebauungsplan für das Grundstück ansehen. Dort kannst Du genau entnehmen was gebaut werden darf, bzw. evtl. was gebaucht werden muss und ob eine Gartenhütte der Bebauung entspricht. Ggf. muss die Hütte abgerissen werden. Wenn das Grundstück mit einem Wohnhaus bebaut werden muss liegt auch ein sog. Baufenster vor. Dies ist einzuhalten. Solltest Du einer Bebauung mit Fristsetzung nicht nachkommen kannst du auch enteignet werden.
Für ein Gartenhaus braucht man in aller Regeln keinen Bauantrag (solange kein Strom- und Wasseranschluss vorhanden). Die Behörden werden allerdings genau so etwas verlangen.
Ist das Grundstück schon erschlossen? Wenn nicht, wird das ein sehr teures Gartenhäuschen werden^^
Es kann sein, dass du das Grundstück wieder zurückgeben musst, ganz einfach.
Sieh mal in deinen Vertragsunterlagen nach.
Gartenhaus gilt nicht als Baumaßnahme.