Kann eine Zwangsversteigerung ohne Erbschein erfolgen?

6 Antworten

Einen Erbschein zu besorgen, wenn man denn Erbe ist, ist ja keine Kunst. Da der Erbengemeinschaft 25% der Immobilie gehören, können sie fordern, dass du sie auszahlst. Wenn du das nicht willst, können sie eine Zwangsversteigerung anstreben. Versuch, zu einer gütlichen Einigung zu kommen, sonst macht ihr alle Verluste.

Einzig entscheidend ist, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft kann die Teilungsversteigerung beantragen, sofern die Erbengemeinschaft als (Mit-)Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Der Erbschein ist nach erfolgter Eigentumsumschreibung belanglos. Wenn die Erbengemeinschaft jedoch noch nicht als (Mit-)Eigentümer im Grundbuch steht, kann auch kein Mitglied dieser Gemeinschaft die Teilungsversteigerung beantragen.

Liegt nun ein Erbschein vor oder nicht? Denn in einem Erbschein müssen alle Erben aufgeführt sein.

Ein Verkauf / Versteigerung einer Immobilie und die damit verbundenen Änderungen im Grundbuch können nur mit einem Erbschein erfolgen (wenn der bisherige Eigentümer, der im Grundbuch steht, verstorben ist).

Die Zwangsversteigerung kann ohne Erbschein nicht erfolgen, weil diese nur unter den Voraussetzungen des § 17 ZVG angeordnet werden kann.

§ 17

(1) Die Zwangsversteigerung darf nur angeordnet werden, wenn der
Schuldner als Eigentümer des Grundstücks eingetragen oder wenn er Erbe
des eingetragenen Eigentümers ist.

(2) Die Eintragung ist durch ein Zeugnis des Grundbuchamts
nachzuweisen. Gehören Vollstreckungsgericht und Grundbuchamt demselben
Amtsgericht an, so genügt statt des Zeugnisses die Bezugnahme auf das
Grundbuch.

(3) Die Erbfolge ist durch Urkunden glaubhaft zu machen, sofern sie nicht bei dem Gericht offenkundig ist.

Wäre es denn ein Problem die 25% an die Miterben auszuzahlen? Was machen Sie beruflich? Wie hoch ist in etwa der Verkehrswert der Immobilie? Welchen Betrag möchten die Erben haben? Hier vereinfachte Bonitätsprüfung möglich.