Zwangsversteigerung ohne wertgrenzen, was kann passieren ?
Hallo, Es geht um folgendes, eine Immobilie steht zur Zwangsversteigerung, der Verkehrswert liegt bei 149.000€ und es ist die 4. Versteigerung und diesesmal ohne wertgrenzen. Die Dame vom Amtsgericht teilte uns mit dass die Versteigerung bei 5.000€ beginnt. Die immobilie ist unpraktisch gebaut und hat nicht die beste Ortslage, weshalb sich bisher niemand dafür interessierte. Angenommen wir sind die einzigsten bieter und 5.000€ ist das Höchstgebot, was wird der Gläubiger (Bank) machen? Muss sie das Gebot akzeptieren oder wird sie Mitbieten, vor Gericht gehen und versuchen die Immobilie zurück zu holen wegen Verschleuderung ? Und ab wieviel % des Verkehrswertes als gebot hat die Bank keine Chance etwas zu machen?
3 Antworten
In der Regel ist es doch am sinnvollsten einfach mit der Bank zu sprechen.
Hätte, Wenn, Aber..bringt nichts....Wenn das Objekt bei 3 Versteigerungen nicht wegging wird man wohl kaum beim 4ten Termin das Amtsgericht stürmen und alle bieten mit.
Klar für mich auch persönlich dass ich nicht mit den EUR 5.000 rechnen würde.
Man wird sich doch sicherlich irgendwo zwischen EUR 75.000 und EUR 5.000 treffen können oder?
Die Bank ist Betreiber der Zwangversteigerung und kann diese jederzeit beenden!
Aber lese Dich mal hier ein:
http://ratgeber.immowelt.de/a/der-ablauf-einer-zwangsversteigerung-die-richtige-bieterstrategie.html
Na dann unterhaltet euch mit der betreibenden Bank. Klärt das mit denen! Klar ist, dass die wohl 5000 € nicht akzeptieren werden. Entscheidend ist ja mit, auf wieviel Kredit die Bank derzeit sitzt und das die Bank durch die Versteigerung natürlich möglichst viel reinholt, damit der Verlust nicht mehr ganz so groß ist.
Das haben wir ja auch schon gemacht und klar ist ja, dass die Bank höchst möglichen Gewinn erzielen möchte. Die Bank teilte uns die Summe 75.000€ mit ,welche ja 50% des Verkehrswertes sind.
Wenn die Versteigerung aber keine wertgrenzen mehr hat , dürften wir doch eigentlich auch einen Zuschlag von unter 50% bekommen.
Das klingt mir alles so paradox weil die wertgrenzen dann ja überhaupt keine Rolle spielen wenn die Bank so oder so ablehnen kann.
Entweder hast Du meinen links nicht gelesen oder den entscheidenden Absatz übersehen/nicht verstanden!
Du hast Unrecht! Die Grenze/das Mindestgebot hat schon seine Gültigkeit und ja, theoretisch würdest Du mit 5000 € auch den Zuschlag bekommen!
Nur was Du übersieht, auch das schrieb ich ja schon, die Bank als betreibende Gläubigerin lässt es einfach gar nicht erst so weit kommen!!!! Der Zuschlag wird gar nicht erst erteilt/ausgesprochen:
"Das Gericht verkündet drei Mal das letzte Gebot und fordert dazu auf, weitere Gebote abzugeben. Erfolgt das nicht, ist die Bieterstunde abgeschlossen und der Höchstbieter erhält in der Regel den Zuschlag. Allerdings: Der Gläubiger ist bei Zwangsversteigerungen Herr des Verfahrens und kann auch noch während des Termins die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung erwirken."
Und das finde ich auch legitim und in Ordnung! Denn ist geht nicht um einen Gewinn für die Bank, vielmehr darum, dass der Verlust aus dem Kredit minimiert wird. Außerdem macht sich die Bank gegenüber ihrem Kreditnehmer (der jetzige Eigentümer) unter Umständen schadensersatzpflichtig, wenn sie ein Verschleudern des Objektes zulässt.
Also, solltet ihr weiterhin die einzigen sein, habt ihr nur die Chance, dass ihr weiterhin mit der Bank sprecht und/oder verhandelt. Und mit Verlaub, selbst wenn ihr 75000 € zahlen müsst, bei einem Verkehrswert von 150000 €, wo ist euer Problem? Vielleicht könnt ihr die ja auf z. B. 60000€ runter handeln.
Aber ihr werdet auf jeden Fall keine andere Chance haben! Bei allem Verständnis, den ich aufbringen, Dein/euer Ziel ist es, dass NUR IHR für euch einen guten Schnitt macht.
Neben euch und der Bank gibt es noch einen DRITTEN!!!!!!!!!
Eigentlich ein guter Koimmentar, nur das mit der Verschleuderung ist falsch dargestellt. Sollte die Bank bei einem Gebot von 5.000 € einem Zuschlag zustimmen, würde das Gericht - um eine Verschleuderung ggf. zu verhindern - den Zuschlag aussetzen und den Schuldner befragen ob dieser ggf. einen Schuldnerschutzantrag nach § 765 a ZPO stellen will. Diesen Antrag kann nur der Schuldner, nicht aber der Gläubiger stellen. Dies ist auch nicht notwendig, weil der Gläubiger das Verfahren zu jedem Zeitpunkt einstellen lassen oder den Vollstreckungsantrag zurücknehmen kann.
Es ist kaum davon auszugehen, dass du das Haus für 5000.--€ bekommst. Die Bank wird mitbieten und den Preis in die Höhe treiben, um an ihr Geld zu kommen.
Sollte das Haus wirklich für 5000.--€ ersteigert werden können, so kann die Bank nicht vor Gericht ziehen und das als Verschleuderung einer Immobilie vortragen.
Die Bank hätte ja die Möglichkeit mitzubieten, um einen höheren Preis zu erzielen.
Die Bank muss das Gebot akzeptieren zu dem das Haus letztendlich versteigert wird.
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort.
Mein Anliegen ist leider trotzdem nicht geklärt.
Wir möchten die Immobilie sehr gern erwerben ,sind aber sicherlich wieder die einzigsten bei diesem Termin.
Woher sollen wir dann wissen welcher Preis dem Gläubiger zusagt ? Wenn die Auktion bei 5000€ beginnt ist es ja eigentlich selbstverständlich ,dass der Bieter ein Gebot von 5000€ abgibt. Wenn ich jedoch angenommen 25000€ biete kann es ja sein ,dass die Bank ein Gebot von 15000 akzeptiert hätte?!
Und wenn der Gläubiger die Versteigerung abbrechen kann dann haben ja die eigentlichen wertgrenzen und auch der Wegfall der wertgrenzen überhaupt kein Gewicht,oder?