Wie kann ich Widerspruch gegen die Feststellung des Verkehrswerts für eine Immobilie durch das Gericht für den Erbschein stellen?
Ich habe vom Gericht ein Bescheid bekommen, wobei der Verkehrswert für das vererbte Haus mitgeteilt wurde. Dieser Betrag wird für die Berechnung des Erbscheines zu Grunde gelegt. Dieser Betrag erscheint mir aber viel zu hoch, das bei einem Verkauf der Immobilie mit Grundstück ich nie diesen Betrag erzielen würde. Kennt sich jemand damit aus, wie ich Beschwerde einlegen kann und ob ich einenAnwalt brauche, bzw. Aussicht auf Erfolg habe?
2 Antworten
Das Rechtsmittel nennt sich Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswertes, § 83 GNotKG.
https://dejure.org/gesetze/GNotKG/83.html
Der Wert des Beschwerdegegenstandes muss aber 200 Euro überschreiten. Sollte ein Rechtspfleger den Wert festgesetzt haben, kannst du dagegen aber Erinnerung einlegen, auch wenn der Wert 200 Euro unterschreitet. Betitel das Rechtsmittel einfach als "Beschwerde". Das wird vom Gericht dann entsprechend ausgelegt.
Ich würde da auf jeden Fall einen Fachanwalt nehmen, keine Frage!