Kann eine Schule eine Zusage widerrufen?
Ich habe an einer weiterführenden Schule eine Aufnahmeprüfung absolviert, eine Zusage erhalten und eine verbindliche Teilnahmeerklärung unterschrieben. Gleichzeitig hatte mich an einer anderen Schule beworben. Diese Schule meinte, die Aufnahmeprüfung an der ersten Schule sei so nicht korrekt. Kann die erste Schule, die bereits zugesagt hat, eine Zusage widerrufen oder mir eine erneute Aufnahmeprüfung auferlegen?
Ich habe derzeit nämlich ein schlechtes Gefühl, da ich die Zusage sicher hatte, aber ich der anderen Schule von der Aufnahmeprüfung erzählt habe und die das jetzt mit der anderen klärt. Eigentlich will ich nicht, dass die erste Schule Stress bekommt und ich nachher nochmal was machen muss, obwohl ich die Aufnahme 100%ig hatte :(
Würde mich herzlich über Antworten freuen :)
3 Antworten
Da ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, wie das alte Sprichwort sagt. Es ist immer schlecht, wenn man zu redselig ist. Wenn die erste Schule einen Fehler feststellt, kann sie die Zusage widerrufen.
die zusage wird nicht wiederrufen werden können, aber du hast ja erstmal nur eine Teilnahmebestätigung unterzeichnet, was noch nichts bedeutet. Die mündliche zusage könnte auch von dir missverstanden gewesen sein, oder unglücklich vormuliert, sodass sie eigenlich nicht richtig ist.
eine zusage kommt schriftlich, und dass sich die schulen aueinandersetzen ist zwar nicht so toll, aber ich sehe kein grund drin dich nicht zu nehmen.
nein, ich wüsste nicht wieso.
Rechtlich bindend ist nur, was du untersgrieben hast und positive Rückmeldung erhalten hast, (bestandene Prüfung vorausgesetzt)
Unterschrieben habe ich eine verbindliche Teilnahmeerklärung, davor habe ich jedoch eine schriftliche Zusage bekommen:
"Sehr geehrter Herr xxx,
wir bestätigen die Zulassung zur Wirtschaftsoberschule im Schuljahr 2016/17.
Die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Sie die Aufnahmevoraussetzungen nachweisen. [...]"
(Bestehen der ausstehenden Abschlussprüfung)
Damit könnte die Schule im Nachhinein also nichts mehr dran rütteln?
Das ist eine Zusage - mit der Einschränkung Bestehen der Mittleren Reife. Wenn du dein Abschlusszeugnis der Real/Gesamtschule (oder wo auch immer du jetzt hingehst) vorlegt, dann bist du angenommen. Das würde ich sofort machen, sobald du dein Zeugnis hast. Fairerweise würde ich an der anderen Schule absagen, denn ggf.haben Schulen noch eine Warteliste.
Alles klar, vielen Dank :)
Die Zusage habe ich schriftlich erhalten:
"Sehr geehrter Herr xxx,
wir bestätigen die Zulassung zur Wirtschaftsoberschule im Schuljahr 2016/17.
Die Aufnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Sie die Aufnahmevoraussetzungen nachweisen. [...]"
Damit war meine noch ausstehende Abschlussprüfung von meiner vorherigen Schule gemeint .