Wie kann man eine Wohnung absagen, nachdem man schon mündlich zugesagt hat?
Ich bin auf Wohnungssuche und habe einem Vermieter schon zugesagt. Der hat es zur Kenntnis genommen und gesagt, er meldet sich noch Mal. Nur meldet er sich seit mehr als einer Woche nicht und zwischenzeitlich habe ich eine bessere Wohnung gefunden und vom Vermieter zugesagt bekommen. Kann ich meine Zusage für den ersten Vermieter wieder zurückziehen? Oder muss ich die Wohnung nehmen, wenn er zusagt? Was soll ich am besten sagen, damit er auch einverstanden ist , wenn ich Ihn anrufe um ihn mittzuteilen, dass ich schon eine andere Wohnung habe. (Vllt. will er mich auch gar nicht und hofft, dass jemand anderes zusagt, kann ja auch sein, aber was wenn er mir sagt, dass er auch einverstanden ist, dass ich da einziehe und meint, ich muss da einziehen, weil er einverstanden ist und ich auch mein Einverständnis gegeben habe?) Oder aber er sagt ich soll noch länger warten. Ich muss aber dem zweiten Vermieter, der mit meiner bevorzugten Wohnung schon in eins, zwei Tagen Bescheid geben. Wie ist überhaupt die rechtliche Lage? Ist meine Zusage per Email schon verbindlich? Ich habe ja keinen Vertag unterschrieben. Also, das ist jetzt so die Lage
12 Antworten
Grundsätzlich können Mietverträge auch mündlich geschlossen werden.
Hast Du denn eine mündliche Zusage des Vermieters, das Du die Wohnung auch bekommst?
Wenn nicht, dann ist dieser Vertrag nicht bindend.
Gibt es aber eine mündliche Zusage und Ihr habt alle wichtigen Details (Mietbeginn, Miethöhe, Kaution, etc.) besprochen, dann ist hier ein wirksamer mündlicher Vertrag zustande gekommen.
Solange du keine verbindliche zusage gemacht hast hast du keinen vertrag gemacht! Außerdem da der 1 Vermieter sich nicht gemeldet hat muss man davon ausgehen das er jemanden anderen die Wohnung schon gegeben hat!Zieh deine zusage zurück mit dem Zusatz das er sich nicht gemeldet hat und du dich wo anders sofort entscheiden musstest!
Außerdem verbindlich wäre es nur wen beide Seiten zugesagt hätten was es scheinbar nicht so ist!
Solange du keinen Vertrag unterschrieben hast und wie hier auch vom Vermieter keine verbindliche Zusage erhalten hast, kannst du natürlich jederzeit absagen. Bisher hat der Vermieter sich ja eh nicht gemeldet und bis zum Sankt Nimmerleinstag kannst / willst du ja auch nicht warten. Schick ihm ´ne mail, dass du dich für eine andere Wohnung entschieden hast. Punkt und gut.
Wie ist überhaupt die rechtliche Lage? Ist meine Zusage per Email schon verbindlich?
Wenn man sich über Mietbeginn Miethöhe usw. einig war und der Vermieter gesagt hat dass Du die Wohnung bekommst, dann ist ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen.
Das Problem bei mündlichen Verträgen ist, das man sie oft schlecht beweisen kann.
Falls der Vermieter alleine war, chreibt dem Vermieter:
Vielen Dank für Ihr Angebot aber wir haben kein Interesse mehr an Ihrer Wohnung, weil wir uns für eine andere Wohnung entschieden haben.
Oder muss ich die Wohnung nehmen, wenn er zusagt?
Nein. Unterschreib den Mietvertrag bei dem Vermieter, der Dir zugesagt hat.
Selbst wenn Du für die 1. Wohnung eine Zusage bekommen solltest (eher unwahrscheinlich) , kannst Du immer noch sagen, dass Du inzwischen etwas anderes gefunden hast.