Erst an Schule angenommen und jetzt eine ABSAGE?!?!?!?! Ist das Rechtens?!
Hallo,
meine Freundin hatte sich in der Bewerbungszeit(also vor gut 2 Monaten) bei mehreren Fachschulen für eine Erzieherin Ausbildung beworben, Sie wurde auch bei fast allen angenommen und hat sich von den Zusagen die beste rausgesucht. Die Schulen an denen meine Freundin kein Interesse hatte sagte sie natürlich ab.
Jetzt (vor 2 Std. )kam der Schock für meine Freundin und auch für mich! Sie weint nun ununterbrochen...Ich weiß nicht was ich(wir ) machen sollen.
Begründung: Laut § ... werden Schüler bevorzugt genommen die aus dem Bundesland kommen wo die Schule ist. Schule ist in Berlin und wir in Brandenburg.
Aber die Sache ist die das meine Freundin extra damals bei jeder Schule gefragt hat ob das ein Problem sei und die Schulen sagten alle das es kein Problem darstelle. Sonst wäre meine Freundin zu Ihrer Mutter nach Berlin gezogen(für die Ausbildung).
Das Problem ist das Sie jetzt natürlich allen anderen Schulen abgesagt hat und dieser Brief erst HEUTE angekommen ist(Mitten in den Ferien) Man erreicht dort Niemanden!!! AN wen könnte man sich wenden. ISt das überhaupt rechtlich korrekt wenn man eine Zusage / Aufnahmebestätigung bekommt ist diese doch verbindlich oder nicht? Also von der Menschlichen Siete her finde ich das eine bodenlose Frechheit !!!
Hat jemand vielleicht einen guten Rat parat ??? Tipps vielleicht?!?! Vielen Dank schon mal im voraus
7 Antworten
Was steht denn in dem Schreiben, in dem ihr die Zusage für die Aufnahme an dieser Schule mitgeteilt wurde? Steht da irgend en Vorbehalt, dass die Zusage unter Umständen wieder zurück genommen werden könnte? Wenn das der Fall ist, stehen die Chancen schlecht. Wenn die Zusage vorbehaltlos erteilt worden ist, sollte sie darauf bestehen und im Zweifel die Sache gerichtlich durchsetzen.
Zusage wie geschrieben hat sie schriftlich bekommen. Dort steht auch nicht ein Satz das es unter vorbehalt ist oder ähnliches. Nur das Sie ein Führungszeugnis und ein Gesundhetszeugnis zusenden soll. Das hat Sie auch gemacht und das wurde ihr auch schriftlich bestätigt das die Sachen eingegangen sind und das die Schule sich freut sie am 23.08.2010 begrüßen zu dürfen...!!!Ein Sauerei ist das doch...
ja das dürfen die nicht da kannste gegen angehen
lG
Wenn Sie eine schriftliche Aufnahmebestätigung hat, dann kann Sie sich ans zuständige Schulamt wenden http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/schulaemter/
haben sie die zusage schriftlich oder mündlich gesagt ? wenns mündlich war, kann man leider nichts machen wenns schriftlich ist, haste ja was in der hand
lG
Hallo an Alle,
super lieben Dank für eure Beteiligung an der Sache !!!
Sie hat eine schriftliche Zusage! 1. Brief Die lautete: Sie erhalten zum Schuljahr 10/11 einen Ausbildungsplatz an unserer Schule, sofern Sie die beiliegende Annahmeerklärung innerhlab von 2 Wochen ausgefüllt an uns zurücksenden. Ihr unterricht beginnt am 23.08.10.
2.Brief Betsätigung der zugesandten Dokumente