Kann ein einstimmiger Beschluss bei einer Eigentümerversammlung angefochten werden?
Mit dem Einbau einer Sat-Anlage auf Mietbasis - höher als die jetzigen Kabelgebühren -und Kündigung des bestehenden TV-Kabelvertrags für eine sehr große Wohnanlage ging die Hausverwaltung sehr suggestiv vor. Keiner der Eigentümer hatte vorher einen Antrag auf Sat- Umstellung gestellt und die hohen Folgekosten - Sanierung der Treppenhäuser, neue Kabelverlegung in den Wohnungen, Reciever usw. - wurde nur unzureichend eingegangen. Beschlossen wurde nur Einbau Sat - Anlage - einstimmig ... nach dem Motto "und wer ist jetzt noch dagegen?" Mich hat das technische Thema und die nicht nachvollziehbaren Infos, warum Kabel Deutschland so schlecht sein soll überfordert. Meine Wortmeldung zum Schluss wurde niedergebügelt. Einer gegen alle, die schon vorher abgenickt haben - sinnlos. Wie kann sich ein Eigentümer wehren, gegen eine Masse, die für dumm verkauft wurde?
2 Antworten
JA Auch bei einstimmigen Beschlüssen kann der Beschluss angefochten werden, z. B. weil einer der Beteiligten es sich anders überlegt hat oder erst nach der Versammlung die für ihn notwendigen Entscheidungsgründe erfahren hat.
Allerdings. Anfechtungen muss man begründen. Dafür reicht es nicht aus, dass die Angelegenheit teurer wird. In Ihrem Fall würde ich damit begründen, dass es eine bauliche Veränderung darstellt, die Sie nicht wollen. Aber sie sollten hierfür einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrech beauftragen, da eine Anfechtung nur vor dem zuständigen Amtsgericht durchgeführt werden kann.
Schreib einen Brief an die Hausverwaltung, dass du gegen die Anschaffung einer SAT-Anlage bist und darum die Kosten nicht mittragen wirst. Dann ist es doch nicht mehr einstimmig!!!